Pressemitteilung von Terre des Femmes und MOGiS e.V.
BERLIN 12.12.2012
Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes abgestimmt. Zur Abstimmung stand weiterhin ein alternativer Gesetzesentwurf, der eine wirksame Einwilligung des betroffenen Jungen ab Religionsmündigkeit als Voraussetzung gehabt hätte sowie diverse Änderungsanträge die auf verschiedene strittige Punkte des Gesetzesentwurf eingingen. Der Entwurf der Bundesregierung wurde ohne Änderungen verabschiedet.
Dazu meint Irmingard Schewe-Gerigk, die sich als Vorsitzende von Terre des Femmes seit Jahrzehnten gegen die weibliche Genitalverstümmelung einsetzt: “Das war ein schwarzer Tag für die Kinderrechte – Kindern wurde das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit genommen. Menschenrechte von Kindern können jetzt legal im wahrsten Sinne des Wortes beschnitten werden.”
Der von einer Vorhautamputation als Kind negativ betroffene Alexander Bachl – Sohn eines syrischen Vaters – und Sprecher des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ergänzt: “Dieses Gesetz raubt mir meine Würde ein weiteres Mal. Das Gesetz verneint ja nicht nur eine Strafbarkeit der Beschneidung ohne therapeutischen Nutzen, sondern stellt die Betroffenen auch zivilrechtlich gegenüber ihren Eltern komplett rechtlos. Mein Leiden und das vieler andere negativ Betroffener wird ignoriert. So wie Betroffene auch schon im ganzen Gesetzgebungsprozess konsequent ignoriert wurden. Von Anfang an stand fest, dass Beschneidung erlaubt werden soll, eine Debatte über die nicht-therapeutischer Vorhautamputation und ihre tatsächlichen Folgen fand gar nicht richtig und vor allem in der Abwesenheit der davon negativ Betroffenen statt.”
Christian Bahls, Vorsitzender von MOGiS e.V.: “Der Gesetzgeber hat es konsequent vermieden sich tatsächlich mit den Folgen dessen, was verniedlichend Beschneidung genannt wird, auseinanderzusetzen. Zudem ist das Gesetz mit seinem fehlenden Respekt vor dem natürlichen Vetorecht des Kindes zutiefst menschenverachtend: Eltern können sich – mit dem Gesetz ganz legal – über den erklärten Willen des Kindes hinwegsetzen. Er geht nicht darauf ein, dass es unterschiedliche Beschneidungsstile und damit unterschiedliche Eingriffstiefen und damit -folgen gibt. Nein, er hat sich in der Abstimmung heute gegen eine Evaluation in 5 Jahren ausgesprochen – was erstaunt, angesichts der vorgeschobenen unklaren Studienlage, die überhaupt erst die Legalisierung der nicht-therapeutischen Vorhautamputation ermöglichte.”
Irmingard Schewe-Gerigk
Christian Bahls
Alexander Bachl