Alternative Heilsversprechen

Den Irrsinn nicht länger hinnehmen

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Globuli
Globuli

Wer ist Prof. Bettina Schöne-Seifert von der Uni Münster? Eine Ärztin, Aufklärerin und Medizinethikerin, die auch schon zu anderen Themen im humanistischen Sinne klare Stellungnahmen bezogen hat. Der hochkarätig besetzte "Münsteraner Kreis", der nun das Heilpraktikerwesen eindämmen will, wurde von ihr initiiert. Der Appell an den Gesetzgeber lautet: Es darf nicht länger einfacher sein, staatlich anerkannter Heilpraktiker zu werden als Krankenpfleger. Der Irrsinn dürfe nicht länger hingenommen werden.

Überwiegend unwissenschaftliche Gedankenwelt

In Österreich ist das Heilpraktikerwesen verboten, in anderen europäischen Staaten wird es stark reguliert. Anders in Deutschland: Das ursprüngliche Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) trat zum 21. Februar 1939 in Kraft. In der 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts wanderten etliche Milieus direkt vom wundergläubigen Katholizismus in eine Heilfähigkeit versprechende Esoterik. Dabei lässt sich mit der "Komplementären und Alternativen Medizin (KAM)" auch ohne Medizinstudium Geld verdienen, eben nur mit dem leicht zu erwerbenden Prädikat "staatlich anerkannter" Heilpraktiker.

Sollen nunmehr Heilpraktikerberufe wegen mangelnder medizinischer Qualifikation und Unwissenschaftlichkeit abgeschafft werden? Dafür plädiert der "Münsteraner Kreis" um Prof. Schöne-Seifert. An den Gesetzgeber gerichtet schlägt das Gremium dringend eine Reform des deutschen Heilpraktikerwesens vor. Als Grund genannt wird die "unangemessene Ausbildung und die meist unhaltbaren Krankheitskonzepte". Der hpd berichtete bereits.

Prof. Bettina Schöne-Seifert, Foto: © Uni Münster
Prof. Bettina Schöne-Seifert, Foto: © Uni Münster

Als Alternative zur Abschaffung schlägt die 17-köpfigen Expertengruppe die Einführung sogenannter "Fach-Heilpraktiker" vor, d.h. eine Ausbildung analog etwa zur Physiotherapie auf Fachhochschulniveau. Jedenfalls ginge es darum, das "Missverhältnis von Qualifizierung und Befugnissen der Heilpraktiker zu korrigieren, ohne dabei die Selbstbestimmungsrechte der Patienten ungebührlich zu beschränken", wie es in dem "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker" heißt. Bereits der 120. Deutsche Ärztetages vom Mai hatte eine deutliche Abgrenzung von der "Paramedizin" angemahnt und gefordert, "vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern sind alle invasiven Maßnahmen (wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen) sowie die Behandlung von Krebserkrankungen auszuschließen".

Um eben diese Abgrenzung geht es auch den Vertretern des Münsteraner Kreises. Während die akademische Medizin nach Evidenzbasierung und begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der überwiegend unwissenschaftlichen Gedankenwelt der Komplementären und Alternativen Medizin (KAM) verankert. Problematisch sei zudem die Unverhältnismäßigkeit der Ausbildungsgänge mit dem langen Medizinstudium einerseits und der kurzen, weitgehend unregulierten Heilpraktiker-Ausbildung andererseits – versehen mit dem Etikett "staatlich anerkannt".

Wie sich die Diffamierten und Beleidigten wehren

Die Reaktion durch den Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) ließ nicht lange auf sich warten. "Eine Gruppe von nicht im Heilpraktikerberuf stehenden Menschen urteilt ohne das Einholen ausreichender Sachkenntnis über eine gesamte Berufsgruppe und kommt auf wenigen Seiten zu dem Schluss, diesen Beruf abschaffen zu wollen", kontert der DDH-Vorsitzende Christian Wilms gegenüber der Ärzte Zeitung. Ulrich Sümper, Präsident des Bundes Deutscher Heilpraktiker (BDH), kritisiert eine "Elfenbeinturm-Mentalität" des Münsteraner Gremiums und fügt hinzu: "85 bis 95 Prozent unserer Patienten waren vor dem Besuch in der Praxis beim Arzt."

Sicher ist dabei richtig, dass sich viele Patienten auch gerade deshalb an einen Heilpraktiker wenden, weil die "sprechende Medizin" in der ärztlichen Praxis meist zu kurz kommt. Aber ebenso nachvollziehbar ist, wenn es im Münsteraner Memorandum heißt: "So sollten aus unserer Sicht Verfahren der Alternativmedizin überhaupt keinen Platz in der wissenschaftsorientierten Versorgung haben, da dies als wissenschaftliche 'Adelung' des gerade Nicht-Wissenschaftlichen erscheinen muss."

Bettina Schöne-Seifert – Aufklärerin und Humanistin

Ergänzt wird dies von den Wissenschaftlern um Prof. Schöne-Seiffert mit dem Hinweis: Ein "der Patientenversorgung verpflichtetes Gesundheitssystem muss von unbelegten und überzogenen Heilsversprechen gänzlich freigehalten werden. Dies folgt unmittelbar aus dem ethischen Gebot der Wahrhaftigkeit im Umgang mit vulnerablen Patienten und ihren Angehörige."

Aus Sicht einer humanistischen Gesundheitsethik ist unbedingt zu begrüßen, dass zumindest einfachste einheitliche Standards etabliert werden. Es muss gewährleistet sein, dass Patientinnen und Patienten zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden können.

Am Rande sei erwähnt: Als Medizinethikerin gehört Bettina Schöne-Seiffert seit Jahrzehnten zu den Befürworterinnen einer ärztlichen Suizidhilfe. Sie hat neben humanistischen Initiativen den Kampf gegen den § 217 StBG geführt – etwa als Expertin im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Bereits in den neunziger Jahren führte der Humanistische Verband in Berlin mit ihr zusammen einen Kongress zu Patientenautonomie am Lebensende durch. Die mehrfache Mutter spricht gern Klartext. Im Spiegel wird sie zu ihrem Vorstoß wie folgt zitiert: "Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte. Um es deutlich zu sagen: Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen".