(hpd) Die Kirchen beschäftigen die Sparkassen mit dem Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge und diese holen sich ihre Kosten wieder – logischerweise auch von allen anderen Kunden, auch den konfessionsfreien und muslimischen ...
Derzeit wird bundesweit eine „Wichtige Information zum möglichen Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge“ mit entsprechendem detailliertem Fragebogen verschickt (siehe die beiden pdf im Anhang; siehe da auch die Erhebung der jüdischen Kultussteuer bzw. der freireligiösen „Kirchensteuer“).
Den Kunden wird angeboten, für alle Kapitalerträge, die nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind, „dann 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag in anonymisierter Form an das Finanzamt“ abzuführen.
Der Kunde bekommt die Möglichkeit eingeräumt:
„Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, haben Sie bei Ihren privaten Konten und Depots in vielen Fällen die Möglichkeit, ebenfalls die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer direkt durch uns abführen zu lassen. So können Sie in Zukunft Zeit und Arbeit bei Ihrer Steuererklärung sparen. Wie das geht?
Sie teilen uns Ihre Konfession mit und den Rest erledigen wir für Sie!
Natürlich können Sie die Kirchensteuer auch wie bisher im Rahmen Ihre [sic!] persönlichen Einkommensteuer veranlagen lassen. Sprechen Sie mich einfach an!“
Mit freundlichen Grüßen, ihre Sparkasse, die hier auf besondere Weise die Nicht-Trennung von Staat und Kirche zelebriert, denn immerhin sind die Sparkassen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die auf der Basis des Kreditwesengesetzes (KWG), des Sparkassengesetzes ihres Bundeslandes und ihrer Satzung Bankgeschäfte betreiben – sie machen sich derzeit zu Erfüllungsgehilfen religiöser Gemeinschaften, besonders der christlichen Kirchen.
Was folgt daraus? Teilen Sie doch der Bank Ihre Konfessionslosigkeit und die Erwartung mit, dass die besonderen Kosten für diesen Service nur den Kunden berechnet werden, die sich hinsichtlich ihrer „Konfession“ als Mitglieder geoutet haben.
Horst Groschopp