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Rund um den Berliner Aktionstag gegen Islamfeindlichkeit flammt in der Hauptstadt eine bekannte Debatte erneut auf: Grüne und Linke fordern die Einrichtung eines weiteren Senatsbeauftragten, diesmal gegen "antimuslimischen Rassismus". Kritiker sehen darin jedoch mehr als nur Symbolpolitik und fragen, welche politischen Deutungsmuster der Staat mit der offiziellen Verwendung solcher Begriffe übernimmt. Zudem stellt sich angesichts neuer Posten im Staatsapparat auch die grundsätzliche Frage nach dem Einsatz öffentlicher Mittel.
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Die Kirchen in Deutschland verlieren rasant Mitglieder – und hinterlassen dabei in vielen Städten und Gemeinden eine wachsende Zahl leerstehender Gebäude. Die Frage ist also nicht mehr, ob Kirchen umgenutzt werden sollen, sondern wie – und vor allem: mit wessen Geld und unter wessen Regie.
Das Thema Schwangerschaftsabbruch bleibt weiterhin Gegenstand von Machtkämpfen im EU-Parlament. Die Möglichkeit Frauen finanziell zu unterstützen, die für eine Abtreibung in ein EU-Land mit liberalen Gesetzen reisen müssen, will die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer blockieren.
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Wenn der CDU-geführte Berliner Senat in Probleme gerät, prüft er nicht, wie er die Probleme in den Griff bekommt. Er will es unmöglich machen, dass Informationen über Skandale öffentlich gemacht werden können.
Schützen die Regelungen zur Gemeinnützigkeit ausreichend vor Missbrauch?
Islamische Organisationen können auch gemeinnützig sein. Das ist einerseits selbstverständlich im Sinne der Gleichbehandlung. Aber da die islamische Gemeinschaft auch Islamisten umfasst, stellen sich die Fragen: Wie gelangen auch Vereine, die islamistisch ausgerichtet sind beziehungsweise von Islamisten geführt oder beeinflusst sind, an diesen Status? Wie behalten oder verlieren sie ihn?