Der IBKA-Vorsitzende René Hartmann begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung: "An die Stelle einer Rechtsprechung, welche dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen stets Vorrang vor individuellen Rechten eingeräumt hat, muss jetzt eine Abwägung von Grundrechten treten."
"Der Europäische Gerichtshof hat dem diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht einen schweren Schlag versetzt", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wollen sie einen Rechtsstreit vermeiden, müssen kirchliche Arbeitgeber nun genau abwägen, ob für zu besetzende Stellen – z.B. in der Verwaltung, Küche oder Raumpflege – die Mitgliedschaft in der Kirche tatsächlich zur Bedingung gemacht werden kann."