Heute startet die Eintragungswoche

Wer ist berechtigt zu unterschreiben?

• alle österreichischen StaatsbürgerInnen
• mit Hauptwohnsitz Österreich
• vollendetes 16. Lebensjahr

Alle, die bis Ende 2012 bereits die Unterstützungserklärung gültig unterschrieben haben, brauchen nicht nochmals unterschreiben.

Wann kann ich unterschreiben?

Die Eintragswoche findet von 15. - 22. April 2013 statt.
Die genauen Öffnungszeiten aller 2.400 Gemeinden finden Sie auf unserer Website.

Wo kann ich unterschreiben?

Unterschreiben können SIe am zuständigen (Hauptwohnsitz) Gemeindeamt bzw. beim Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt (Info zu den Öffnungszeiten). Mithilfe einer Stimmkarte kann die Unterschrift auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Lichtbildausweis nicht vergessen!

Unterschreiben mit Stimmkarte

Mit der Stimmkarte können Sie sich während der Eintragungswoche (15. - 22. April 2013) in allen österreichischen Gemeinden in jedem Eintragungslokal - während der dort festgesetzten Eintragungszeiten - eintragen.

Eine Stimmkarte können Sie schriftlich bis spätestens Montag den 16. April 2013 oder mündlich bis Freitag den 19. April 2013 (12.00 Uhr), bei Ihrer Gemeinde beantragen. Details dazu auf der Website des BMI.

Aus dem Ausland

Auslandsösterreicher(innen) sind - ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger(innen) - leider nicht stimmberechtigt. Keine Briefwahl: Eine Eintragung vom Ausland aus - analog zu Wahlen - ist somit nicht möglich.

Mangelnde Gehfähigkeit oder Bettlägerigkeit

Stimmberechtigte, denen der Besuch des Eintragungslokals während des Eintragungszeitraumes infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, und die im Besitz einer Stimmkarte sind, sind auf Wunsch von der Eintragungsbehörde zu einem von dieser festzulegenden Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes zum Zweck der Eintragung aufzusuchen. Bitte informieren Sie sich möglichst bald auf Ihrem zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt.