"Es wird sich etwas ändern"

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Fotos: © Evelin Frerk

BERLIN. (hpd) Die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz - kurz: GerDiA – war ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen die Organisatorinnen Vera Muth und Corinna Gekeler, die im Gespräch mit dem hpd Bilanz ziehen.

 

hpd: Bevor wir über Inhalte, Erfolge und politische Folgen der Kampagne sprechen, möchte ich gern wissen, was euch beide dazu brachte, euch in der Kampagne zu engagieren?

Vera Muth: Als Religionswissenschaftlerin habe ich mich mit dem Verhältnis der Gläubigen zu den Ungläubigen auseinandergesetzt und dem Problem eines chauvinistischen Monotheismus, der auch heute noch traditionell und tribalistisch denkt: Als Menschen werden nur diejenigen angesehen, die die Religion haben, die das Gesetz des einen Gottes befolgen, die folglich Regeln – heute würde man sagen eine Ethik – besitzen. Die Anderen, die keine, bzw. eine andere Religion haben, gelten als religions-/ethiklos, als gesetzlos und heute auch als antisozial. Das ist überheblich und diskriminierend. Das Bild des sich um Kranke und Arme kümmernden, sozialen Christentums entsteht heute auch durch eine faktische Monopolstellung der Kirchen im sozialen Bereich, die ihre soziale Arbeit, ihre heilende Arbeit als „gelebtes Christentum“ verkaufen.

Ich kenne das Phänomen der religiösen Diskriminierung ja mittlerweile gut, bin aber immer wieder fassungslos, wenn ich zum Beispiel erlebe, dass wieder ein atheistischer qualifizierter Arzt, ein Krankenpfleger nicht eingestellt wird, weil er nicht in der Kirche ist und somit auch als nicht religiös gilt. Und dann denke ich auch stopp, soll in Krankenhäusern geheilt oder missioniert werden? Wird – werde ich krank oder bedürftig – dann meine Notlage ausgenutzt, um mich von einer Religion zu überzeugen? Das finde ich sehr schäbig. Und es ist ja auch nicht ungefährlich, sich in ein solches Krankenhaus zu begeben, wenn man sieht, dass z. B. in Irland 2012 aus einem extremen christlichen Weltbild heraus einer Frau eine Abtreibung verwehrt wurde und diese dann sterben musste.

Ein sehr wichtiger Punkt für mich war, dass sich in den sog. Loyalitätspflichten ein Welt- und Menschenbild konserviert, das zutiefst patriarchalisch und voraufklärerisch ist, das massiv gegen die Grundrechte und die Menschenrechte verstößt. Dass in diesem Land 2014 immer noch die Diskriminierung von Schwulen und Lesben, von „unehelichen“ Kindern bzw. unverheirateten Müttern im Rahmen geltenden Gesetzes möglich ist, dass es nicht erlaubt ist, sich nach einer nicht geglückten Beziehung neu zu binden, das alles ist im Grunde ein Skandal. Dass die Kirchen es schaffen, sich gegen die Menschenrechte zu stellen und gleichzeitig als die Bewahrer des Sozialen gelten, ist schon etwas witzig. Wenn wir – meiner Meinung nach zu Recht – die Scharia kritisieren, dann sollten wir nicht die Augen vor dem Recht des „christlichen Abendlands" verschließen. Worin unterscheidet sich diese christliche Einmischung in die Gestaltung des eigenen selbstbestimmten Lebens von den privatrechtlichen Regelungen der Scharia, vom Menschenbild des konservativen und extremistischen Islams? Dagegen muss man sich einfach wehren.

Corinna Gekeler: Zum Thema Kirchenarbeitsrecht kam ich, weil ich mich als Politologin und Publizistin schon lange mit Menschenrechtsfragen beschäftige, seit 1990 hauptsächlich im Zusammenhang mit HIV und Aids. In Erwartung des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall des Kirchenmusikers recherchierte ich bereits Anfang 2009 zu den Auswirkungen der kirchlichen Sonderrechte. Ich stellte Förderanträge an Partei- und Gewerkschaftsstiftungen, an humanistische, atheistische Verbände usw. Leider ohne Erfolg, weshalb ich mein Freiberuflerinnendasein wieder anderen Themen widmete. Als dann der IBKA Anfang 2012 meine Studie parallel zur Kampagne finanzieren wollte, war ich sofort wieder „dabei“. Diese Kombination war sehr hilfreich für meine Studie, denn das Thema war „gesetzt“ und ein Teil der Betroffenen, die ich interviewen durfte, kamen über die Kampagne.

 

Glaubt oder hofft ihr, dass GerDiA in die Zukunft wirken wird? Existieren Ansätze, das kirchliche Arbeitsrecht zu beschränken, respektive es abzuschaffen?

Vera Muth: Glauben? Hoffen? Ich will, dass sich hier etwas ändert. Ich will, dass die Menschenrechte allgemein anerkannt werden und zwar auch in Deutschland und sich hier nicht Religionsgesellschaften eine rechtliche Nische schaffen, in der sie diskriminieren dürfen. Oft wird ja behauptet, dass die Religionen die Menschenrechte sozusagen erfunden haben; hier haben wir ein ganz aktuelles Beispiel – auch als das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erarbeitet wurde –, wie Religionen sich gegen Fortschritt und Gleichberechtigung aller Menschen sperren.

Die GerDiA-Kampagne hat eine Menge angestoßen. Derzeit haben die Parteien, die für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts eintreten, im Bundestag die Mehrheit – bei Grünen und Linken und bei der SPD stand der Punkt 2013 im Wahlprogramm. Dass diese Mehrheit zu einer Gesetzesänderung führen wird, ist angesichts der Großen Koalition nicht zu erwarten. Aber daran lässt sich anknüpfen.

Corinna Gekeler: Das sehe ich auch so. Bei den Linken, den Grünen und sogar in der SPD bewegt sich zwar dank kirchenkritischer Kreise etwas, aber der Koalitionsvertrag bedeutet Stillstand oder gar Schlimmeres in Sachen Kirchenarbeitsrecht. Die bislang einzigen Bundestagsanträge kamen von den Linken.

Wozu die Kampagne auf jeden Fall beigetragen hat, ist die Skandalisierung der Auswirkungen. Da wird es weiterhin viel Aufklärung brauchen.

Vera Muth: Es gibt mittlerweile ein großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung, denn es ist deutlich geworden, was da hinter der Fassade der Kirchen, die sich das Mäntelchen der Nächstenliebe umlegen, läuft. Wenn man sich umhört zum Thema, gibt es so gut wie keine Gesprächssituation, in der nicht irgendjemand von einer Betroffenengeschichte aus dem Bekanntenkreis, aus der Familie berichten könnte, teils sind das sehr große Verletzungen, die Menschen mit sich herumtragen müssen.

Corinna Gekeler: Die bekannt werdenden Fälle sind sehr medienwirksam, das übt sicher Druck hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Kirchen aus. Der Beschluss der EKD vom November 2013 hat aber gezeigt, dass man so gut wie nichts zu ändern bereit ist. Und was die Katholiken zum Beispiel über den Umgang mit der Zweitheirat konstruieren, sieht eher nach barmherzigen Ausnahmen nach Gewissensprüfung als nach Greifbarem für weltliche Gerichte aus.

Vera Muth: Auf juristischem Gebiet zeichnen sich jedoch ebenfalls Erfolge ab. Vor kurzem hat ein Gericht ein Urteil gefällt, das zeigt, dass Richter die Abweichung von der EU-Norm sehen und dementsprechend urteilen. Wir wissen von einem weiteren Fall, der gerade anhängig ist. Es könnte also durchaus sein, dass in absehbarer Zeit eine betroffene Person in Karlsruhe oder Straßburg ein Grundsatzurteil erstreitet.

Corinna Gekeler: Gerade in Bezug auf den Ausschluss konfessionsloser BewerberInnen sprechen die Gerichte immer kirchenkritischere Urteile. Die EU-Richtlinie und deren diskriminierende Umsetzung in Form des §9 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird immer mal in den Urteilen erwähnt. Ob das Thema demnächst in höhere Instanzen gelangen wird, ist für mich unklar. Nach Einschätzung von Rechtsexperten dürfte aber in Karlsruhe kein so kirchenfreundliches Urteil mehr herauskommen wie anno 1985.

Vera Muth: Wenn wir noch dazunehmen, dass sich mit Osnabrück eine erste Kommune gegen das kirchliche Arbeitsrecht und für eine Stärkung der Rechte der Beschäftigten ausgesprochen hat. Das ist doch was.

 

Darauf wollte ich gerade kommen: In Osnabrück gab es 2013 eine Initiative, die meiner Meinung nach viel mehr Publicity verdient hätte: Der Stadtrat kritisierte in einem Beschluss das kirchliche Arbeitsrecht und regt an, bei den in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Sozialeinrichtungen, die ja trotzdem durch die Stadt finanziert werden, die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind, einzufordern. Haltet ihr diese Initiative für erfolgversprechend?

Corinna Gekeler: Die Initiative ist toll und sollte unbedingt bekannter werden. Bemerkenswert ist, dass hier Linke, Grüne und SPD gemeinsam kirchenkritische Politik betreiben – auch ein Novum, wenn ich mich nicht irre. Für erfolgversprechend halte ich den Vorstoß jedoch eher nicht. Im ersten Teil des Beschlusses räumt der Osnabrücker Stadtrat ein, dass das Problem vom Bundesgesetzgeber geklärt werden muss. Auf dessen Antwort bin ich zwar gespannt, aber zielführender wäre das Anregen einer Bundesratsinitiative gewesen, schließlich regieren SPD und Grüne ja in Niedersachsen zusammen. Im zweiten Teil geht es um den freiwilligen Verzicht der kirchlichen Einrichtungen auf ihre vermeintlichen Rechte. Auch das stimmt wenig optimistisch, könnte aber zu interessanten Rechtfertigungen der Privilegien führen. Drittens sollen die Verwaltungsangestellten und Beamten der Stadtverwaltung prüfen – was an sich schon ein bemerkenswerter Vorgang sein dürfte –, ob man bei zukünftigen Verträgen nicht "die Gewährleistung der vollen ArbeitnehmerInnenrechte" verlangen kann. Ohne klare Vorgaben der lokalen Politik dürfte man aber schnell zu einem negativen Ergebnis kommen. Genau diese Vorgaben scheint man hier aber nicht formulieren zu wollen. Man könnte nämlich Maßnahmen zur sogenannten positiven Diskriminierung formulieren, wie RechtsexpertInnen ausführen. Zum Beispiel könnte man das Einhalten des Tarifrechts als Vergabekriterium nutzen oder dass sich die Vielfalt der Osnabrücker Bevölkerung im Personalschlüssel widerspiegeln möge.

Vera Muth: Da arbeitsrechtliche Fragen auf Bundesebene geregelt sind, wird der Stadtratsbeschluss natürlich keine direkte Auswirkung auf die Situation der Beschäftigten haben. Aber ich bin immer dafür, aktiv zu werden und auf Unrecht aufmerksam zu machen. Und daher wünsche ich mir, dass sich noch mehr Städte zu einem solchen Schritt entschließen. Denn von Osnabrück ging ja ein starkes Signal aus: Schaut hin, in den Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind die Grundrechte der Angestellten nicht gewährleistet, hier besteht Handlungsbedarf. Die Entscheidung des Stadtrats hat dazu beigetragen, viele Menschen erstmals auf die Thematik aufmerksam zu machen und das Problembewusstsein geschärft. Besonders interessant finde auch ich die Idee der Vergabekriterien. Träger können nur die werden, die Antidiskriminierungsrichtlinien einhalten und das Grundgesetz wahren. Nachahmung also dringend empfohlen.

 

Wie schätzt ihr die Entwicklung innerhalb der deutschen Politik, konkret innerhalb der Parteien in Deutschland ein? Im aktuellen Bundestag stellen die Parteien, die sich einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts verschrieben haben, die Mehrheit.

Vera Muth: CDU und CSU sind den Kirchen scheints derart verpflichtet und pflegen wohl eine solch altmodische Auslegung ihres Glaubens, dass sie sich weiter zur Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und Homosexuellen bekennen. So wird Deutschland weiterhin die Anforderungen der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht erfüllen. Bei den Linken, den Grünen und der SPD hingegen ist ein Bewusstsein dafür entstanden, dass zum Beispiel die Entlassung einer Kindergärtnerin, die sich nach einer Scheidung ein zweites Mal bindet, ein Unrecht ist. Dieses Bewusstsein kommt von der Basis der Parteien und ich gehe daher davon aus, dass die Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts vielen Mitgliedern ein Herzensanliegen ist, das sie solange auf der Tagesordnung halten werden, bis sich hier etwas verändert hat.

Corinna Gekeler: Ich würde gerne noch einmal auf die europäische Ebene schauen. Die Kirchenklausel im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ja bekanntlich wesentlich kirchenfreundlicher als die EU-Vorgabe es vorsieht, was die Europäische Kommission überprüfen kann. Dazu muss sie aber von den Zuständen bei deutschen kirchlichen Arbeitgebern erfahren. Im EU-Parlament gibt es eine "European Parliament Platform for Secularism in Politics", die im Juni 2013 die GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier, Vera Muth und mich zu einer Veranstaltung speziell zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland eingeladen hatte. Wir konnten wichtige Details zur Praxis der Rechtsauslegung der sogenannten Kirchenklausel darlegen, die den Anwesenden verdeutlichte, inwiefern Deutschland von den EU-Vorgaben abweicht. Ein Vertreter der Kommission wusste z. B. von den diskriminierenden Ablehnungen, Kündigungen und Urteilen gar nichts.

Es ist also sinnvoll, sich im Rahmen der Europawahl im Mai 2014 für kirchenkritische Politik einzusetzen. Zumal wir wissen – und anhand der oben erwähnten EU-Vorgaben nachweisen konnten – dass es in Brüssel eine massive und sehr gut ausgestattete Kirchenlobby gibt. Verbesserungen des Diskriminierungsschutzes werden seit Jahren von Deutschland blockiert, das sollte nicht so weitergehen.

 

Ver.di hat sich ja deutlich positioniert - und soweit ich weiß, auch die GEW. Für mich sieht das so aus, als gäbe es derzeit die Möglichkeit einen "Big Point" zur Trennung von Staat und Kirche zu setzen. Teilt ihr diese Einschätzung?

Corinna Gekeler: Ver.di, DGB und GEW haben ganz hervorragende Beschlüsse zur Abschaffung der diskriminierenden Privilegien gefasst. Vor allem Ver.di thematisiert zunehmend nicht nur Streikrecht und Tarifverträge. Ich werde dort als Expertin für Loyalitätspflichten gesehen, durfte hierzu einen Beitrag im Ver.di-Buch "Streik in Gottes Häusern" schreiben und auf der Ver.di-Kundgebung zur EKD-Synode am 9. November 2013 in Düsseldorf reden. Auf einer Veranstaltung in Köln forderte der Zuständige der GEW-NRW konkret Betroffene auf, sich zu melden, damit man sie unterstützen kann. Dass das mit der Einzelfall-Beratung und dem sehr wichtigen rechtlichen Beistand bei Ver.di noch nicht überall vor Ort klappt, konnten wir auf Bundesebene deutlich machen und zu fachlichen Entwicklungen beitragen.

Vera Muth: Die Gewerkschaften arbeiten intensiv daran, dem dritten Weg ein Ende zu bereiten und zumindest für den Bereich der Diakonie sieht es auch so aus, als könnte man endlich Lohndumping und Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Wenn es mit kirchlichen Trägern erst einmal Tarifverträge gibt, kann darin auch geregelt werden, für wen die Loyalitätspflichten gelten und für wen nicht.

Verändern wird sich auf alle Fälle etwas. Ob es ein "Big Point" für die Trennung von Staat und Kirche wird, wird sich zeigen. Es könnte auch sein, dass es ein "Little Point" für innerkirchliche Reformen wird, wenn am Ende nur die Geschiedenen, die sich wieder verheiraten wollen, nicht mehr entlassen werden – ansonsten aber alles beim Alten bleibt. Oder es wird ein "Big Point" für die interreligiöse Zusammenarbeit, wenn zukünftig auch Muslime in christlichen Einrichtungen angestellt werden, Konfessionslose aber weiterhin diskriminiert werden... die Ausweitung der Beschäftigung auf Angehörige der monotheistischen, "abrahamitischen" Religionen, das ist nun wirklich kein antidiskriminierender Fortschritt.

 

Läßt sich in diesem Zusammenhang der Panorama-Beitrag nennen? Vielleicht als Auslöser für das öffentliche Wahrnehmen des gesamten Problemes?

Vera Muth: Der Panorama-Beitrag im November 2012 war sicherlich wichtig, was man schon daran gesehen hat, dass nach der Sendung die Kurzfassung der Studie von Corinna Gekeler ein paar hundert Mal von der IBKA-Webseite heruntergeladen worden ist. Auch danach ist das Thema dann in den Medien weiter präsent gewesen, es gab z. B. den Skandal um die Frau aus Köln, die nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung in zwei katholischen Krankenhäusern nicht untersucht wurde, weil die Mediziner offenbar Angst hatten, sie könnten ihre Arbeit verlieren; oder der Fall der Erzieherin aus Königswinter, die ihren Job im Kindergarten verlieren sollte, weil sie nach einer Trennung mit ihrem neuen Freund zusammengezogen war – dadurch blieb das Thema das ganze Jahr 2013 in den Zeitungen und in den Talkshows.

 

Auch meiner Meinung nach war die Kampagne ja überaus wirkungsvoll, daher stellt sich die Frage: Wird die Kampagne Ende Januar 2014 tatsächlich beendet?

Vera Muth: Ja. Die Kampagne wurde 2012 wegen des großen Erfolgs ja bereits um ein Jahr verlängert. Der IBKA hat auf seiner Mitgliederversammlung im letzten November aber beschlossen, für 2014 ein Projekt zu religiös begründeten Sonderrechten durchzuführen. Das knüpft gewissermaßen an GerDiA an und erweitert zugleich die Perspektive. In diesem Rahmen kann am Thema weitergearbeitet werden, wenn auch sicher nicht in dem Umfang wie bisher, leider. In der Kampagne ist ja zudem vieles ehrenamtlich gemacht worden – hier noch einmal herzlichen Dank an alle, die durch ihre Arbeit und fantasievollen Aktionen geholfen haben, auf diese Form der Diskriminierung aufmerksam zu machen. Ich denke, dass diese Leute auch über Ende Januar hinaus aktiv bleiben werden.

Nicht zuletzt einen großen Dank an all die, die den Mut gefunden haben, mir und Frau Gekeler ihre Fälle zu schildern.

Die GerDiA-Homepage wird es weiter geben und auch die Kontaktadressen bleiben bestehen. Die Emails werden weiter abgerufen und unsere Expertinnen Corinna Gekeler und Ingrid Matthäus-Maier können für Talkshows, Vorträge und Fortbildungen angefragt werden.

 

Herzlichen Dank.

 

Das Gespräch führte Frank Nicolai.