Ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden wird derzeit erregt diskutiert. Der Deutsch-Afghane Isa S. hat am 5. Februar des vergangenen Jahres seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen, weil er Angst hatte, seine Beziehung mit der Frau vor seiner Familie einzugestehen.
Das Gericht verurteilte den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Allerdings verzichtete der Vorsitzende Richter darauf, die "besondere Schwere der Schuld" festzustellen. Damit kann der Staftäter nach 15 Jahren entlassen werden.
Als Grund für diesen Verzicht sagte der Richter, dass dieser sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" habe - Kritiker nennen das "kulturellen Rabatt".
Birgitta Biehl, Rechtsanwältin aus Köln und ausgewiesene Fachfrau in diesen Fragen ist empört: "Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen?" Weiter sagt sie: "Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student."