Kirche und Wahlrecht

Weil er keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, darf der langjährige Mitarbeitervertreter Uwe Schenke nicht wieder zur Wahl antreten.

Seit 1998 arbeitet Schenke als Ergotherapeut - nicht als Missionar! - beim Ökumenischen Hainich Klinikum gGmbH im thüringischen Mühlhausen, einer diakonischen Einrichtung mit über 1100 Beschäftigten. Lange Jahre war er auch Mitarbeitervertreter, eine erneute Kandidatur blieb ihm letztlich aus weltanschaulichen Gründen verwehrt.

Denn plötzlich erinnert sich die ev. Kirche, "dass er als Beschäftigter zwar ... wählen dürfe, bei den Wahlen im Frühjahr 2014 jedoch vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sei."