Betroffene seit 15 Jahren nicht ausreichend informiert:
Seit Jahren streiten Menschen, die in kirchlichem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben, erbittert und oftmals erfolglos um Schadensersatz. Doch ein anderer Weg, zu einer Entschädigung für erlittenes Unrecht zu kommen, ist kaum bekannt: eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente. Denn der Missbrauch, so zynisch es klingen mag, kann auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Betroffenen-Verbände werfen den Kirchen vor, entsprechende Informationen und Hilfestellung für Missbrauchsopfer zurückgehalten zu haben. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung findet kritische Worte.
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