Über die besondere Rolle der christlichen Kirchen in der Europäischen Union diskutierten der ehemalige Braunschweiger Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Willems vom Exzellenzcluster "Religion und Politik".
Mit dem Vertrag von Lissabon sicherten die damals 27 EU-Mitgliedstaaten den Religionsgemeinschaften und Kirchen den rechtlichen Status zu, den ihnen die jeweiligen Nationalstaaten bereits zuschrieben. "Artikel 17 des EU-Vertrags von 2009 macht deutlich, dass die aktive Teilnahme der Religionen bei der politischen Mitgestaltung der EU gewollt ist. Sie sollen am gesamteuropäischen Wohl produktiv mitwirken", sagte Bischof Weber. Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission haben nach seiner Einschätzung in den Kirchen einen "kritisch-konstruktiven Partner" gefunden, um die europäische Integration zu fördern und ein wertebasiertes Europa zu verwirklichen.
Politikwissenschaftler Willems entgegnete: "Den Kirchen ist es durch eine sehr intensive Lobbyarbeit gelungen, im Vergleich zu zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International eine Sonderstellung zu erhalten. Vorzugswürdig wäre es gewesen, Religionen und Zivilgesellschaft in einem Artikel gemeinsam zu behandeln." Denn eine Sonderstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften sei in einem säkularen und vielfältigen Europa nicht länger zu rechtfertigen.
Nach Ansicht von Bischof Weber müsse "angesichts einer wachsenden Vielfalt an Religionsgemeinschaften in Europa Regeln für das Nebeneinander der Religionen und Kirchen gefunden werden."
Es bleibt festzustellen: Auch bei diesem Dialog wurden die Konfessionsfreien offenbar wortlos übergangen.