Auch Kürzungen der Staatsleistungen gefordert

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Der Senat des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit der Leiterin der Präsidialkanzlei / Foto: LRH

KIEL. (hpd) Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein schlägt gravierende Einsparungen vor, mahnt auch die Änderung der Kirchenverträge an und folgert aus seinen Leistungsberechnungen eine mögliche Reduzierung der Staatsleistungen auf ein Drittel des bisher gezahlten Betrages.

Der Rechnungshof des Landes Schleswig-Holstein hat heute seinen Jahresbericht 2011 vorgelegt und das mit 26 Mrd. Euro hoch verschuldete Bundesland zu klaren Spaßmaßnahmen aufgefordert.

Neben der Feststellung von gelungenen Sparmaßnahmen werden Einsparpotentiale genannt, die Diskussionen auslösen werden, so u.a.

  • Schulen in freier Trägerschaft – Privatschulfinanzierung: Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft muss neu gestaltet werden. Eine unterschiedliche Förderung dieser Schu-len ist sachlich nicht begründet. Mehr Schülerinnen und Schüler an privaten Schulen ermög-lichen Einsparungen bei öffentlichen Schulen.
  • Zu hohe Vorstands- und Chefarztvergütungen tragen zur Verschuldung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein bei.
  • Wegfall des Landesblindengeldes:Der Nachteilsausgleich blinder Menschen muss einkommens- und vermögensabhängig sowie bedarfsgerecht sein. Dafür ist die Blindenhilfe nach SGB XII ausreichend. Das Landesblindengeld kann insgesamt entfallen.

Auch die Kirchen sollen sich an den Sparmaßnahmen beteiligen. Im Punkt 11 der Bemerkungen beschreibt der Landesrechnungshof detailliert seine Begründung, inwiefern sich die Voraussetzungen seit Abschluss der Staat-Kirchen-Verträge gravierend verändert haben und inwiefern die Staatsleistungen reduziert werden müssten.

„Die bei Abschluss des SHKV maßgeblichen Verhältnisse haben sich verändert:

  • Der SHKV ist 1957 zwischen dem Land und den Landeskirchen Schleswig-Holstein, Eutin und Lübeck geschlossen worden. Der Landtag hat dem Vertrag zugestimmt. Seit 1977 ist die NEK der Zahlungsempfänger, ohne dass der SHKV angepasst worden ist. 2012 wird sich der Vertragspartner des Landes erneut ändern. Die NEK wird sich mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche zu einer „Nordkirche“ zusammenschließen. Spätestens dann muss der Landtag über einen Kirchenvertrag mit der „Nordkirche“ als Rechtsnachfolgerin der NEK entscheiden.
  • Immer weniger Schleswig-Holsteiner sind Mitglied der NEK. Waren laut Volkszählung 1950 noch 88 % Mitglied einer evangelisch-lutherischen Kirche, ist der Anteil Ende 2008 auf 53,8 % gesunken. Die Tendenz ist weiter fallend.
  • Die Staatsleistungen sind an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gebunden (Dynamisierung). Die Besoldungsstrukturen im öffentlichen Dienst haben sich seit 1957 mehrfach verändert. Strukturverbesserungen und lineare Erhöhungen haben die Staatsleistungen um mehr als das 7,5-fache steigen lassen. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise haben sich im selben Zeitraum um das 4-fache erhöht.“

Abschaffung der Dynamisierung und Mitgliederbezug

Zu dem Einsparpotential stellt der Landesrechnungshof die folgende Rechnung auf:

„Von den Einsparungen dürfen auch die Staatsleistungen an die Kirchen nicht ausgenommen werden. Insbesondere muss die Dynamisierung abgeschafft werden. Einsparpotenziale in Millionenhöhe bestehen, wenn die Staatsleistungen nicht automatisch an die schleswig-holsteinische Beamtenbesoldung angepasst werden. Der 1957 festgelegte Grundbetrag von 1.483 T€ entsprach 0,65 € „pro Seele“. Heute wären unter Berücksichtigung der Preissteigerung 2,60 € „pro Seele“ zu zahlen. Da außerdem die Zahl der Kirchenmitglieder auf 1,5 Mio. in Schleswig-Holstein zurückgegangen ist, sollte das Land eine Neufestsetzung der Staatsleistungen an die NEK von 4 Mio. € anstreben. Das Einsparpotenzial liegt bei über 8 Mio. € pro Jahr.

Im Übrigen erinnert der LRH an die seit 1919 bestehende Pflicht des Landes, die Staatsleistungen abzulösen. Der Verfassungsauftrag an den Bund, die dafür erforderlichen Grundsätze zu erlassen, ist auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht erfüllt.

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat von einer inhaltlichen Stellungnahme abgesehen. Die Verhandlungskommission habe ihre Arbeit aufgenommen und für die Zeit der Beratungen Stillschweigen vereinbart. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Verhandlungen noch im Jahre 2011 abgeschlossen werden könnten.“

Man darf gespannt sein, wie das Ergebnis aussehen wird.

C.F.