Freiheit der Wissenschaft in Obhut des Glaubens?

BERLIN / MÜNCHEN. (HU) Die Humanistische Union ruft auf zur Unterstützung des Musterprozesses

gegen die Besetzung von Konkordatslehrstühlen

 

Die Freiheit der wissenschaftlichen Arbeit und der freie, ungehinderte Zugang zu ihren Ämtern gehören zum Kern unseres Verfassungsverständnisses der Wissenschaft. Es gehört zu den Anachronismen unserer Zeit, dass die Freiheit der Wissenschaft heute immer noch durch klerikale Einflüsse begrenzt wird. Dieser Einfluss macht sich in dem überkommenen Privileg der katholischen Kirche geltend, wonach sie bei der Besetzung so genannter Konkordatslehrstühle mitentscheiden darf. Wohlgemerkt handelt es sich dabei nicht um Lehrstühle für Theologie oder Religionsunterricht, sondern um Professuren für so weltliche Dinge wie Philosophie, Pädagogik und Soziologie bzw. Politologie. In Bayern betrifft das insgesamt 21 Konkordatslehrstühle an sieben Universitäten. Sie können nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Diözesanbischof besetzt werden. Als Rechtsgrundlage dieser Glaubensaufsicht dient das Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Land Bayern vom 29. März 1924. Dieser Staatskirchenvertrag sieht in Artikel 3 § 5 in Verbindung mit Artikel 3 § 2 vor, dass die Kirche neue Bewerber für diese Lehrstühle auf ihren "katholisch-kirchlichen Standpunkt" überprüfen darf: "An den in § 1 genannten theologischen Fachbereichen werden Professoren und andere Personen, die zur Lehre berechtigt sind, vom Staate erst ernannt oder zugelassen oder Lehraufträge erteilt, wenn gegen die in Aussicht genommenen Kandidaten von dem zuständigen Diözesanbischof keine Erinnerung erhoben worden ist." (Art. III, § 2 des Konkordats vom 29.3.1924) Faktisch sind die 21 Konkordatslehrstühle damit für katholische Bewerber reserviert.

Freiheit der Wissenschaft contra christlicher Erziehungsauftrag?

Das offensichtliche Problem der religiös-weltanschaulichen Ungleichbehandlung bei der Besetzung von Konkordatslehrstühlen ist schon lange bekannt: 1977 wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die am 25. September 1974 beschlossene Veränderung des Konkordatsgesetzes von 1924 eingereicht. Die Kläger argumentierten mit Blick auf die Konkordatslehrstühle, dass deren Existenz das Grundrecht auf freien, religionsunabhängigen Zugang zu öffentlichen Ämtern einschränke und die Freiheit der Wissenschaft durch eine religiöse Vorauswahl der BewerberInnen verletze. Schließlich verwiesen die Kläger darauf, dass der historisch begründete Anspruch der Kirche gegenüber der im Grundgesetz und der bayerischen Landesverfassung vollzogenen Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche zurückzutreten habe. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Klage 1980 mit dem Argument zurück, es gebe in Erziehung und Bildung eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche. Deshalb sei der Staat auf die Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen angewiesen, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit müssten die Grundrechte der Betroffenen zurücktreten.

Die Bevorzugung von Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses bei der Besetzung öffentlicher Ämter steht mittlerweile aber nicht mehr nur im Konflikt mit dem Grundgesetz (Artikel 33, Abs. 3), sondern widerspricht auch der Anti-Diskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union. Daher begrüßt es die Humanistische Union, dass sich angesichts der Ausschreibung eines Konkordatslehrstuhls für Praktische Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg mehrere Wissenschaftler gegen diese weltanschauliche Diskriminierung wehren wollen. Neben Alexander von Pechmann, Privatdozent der Philosophie in München, haben sich fünf weitere Bewerber dazu entschlossen, gegen die Ausschreibung und die Besetzungsregeln des Konkordatslehrstuhls mit einer Klage vorzugehen. Dieser Prozess ist der erste Rechtsstreit, den unmittelbar von einer Ausschreibung eines Konkordatslehrstuhls betroffene Personen in Bayern führen. Wir wollen deshalb die Gelegenheit, auf diesem Weg das überkommene Privileg der religionsabhängigen Besetzung von universitären Lehrstühlen prüfen zu lassen, nicht verstreichen lassen.

Prozesse kosten Geld

Da die gerichtliche Entscheidung vermutlich bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen wird, rechnen die Beteiligten mit erheblichen Prozesskosten. Von den Klägern, die zum Teil noch keine feste Stelle haben, können diese Kosten nicht getragen werden. Ein Teil der Kosten wird durch eine Rechtsschutzzusage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gedeckt, einige säkulare Verbände haben ebenfalls ihre Unterstützung zugesagt. Auch die Humanistische Union möchte dazu beitragen, dass die erstmalige Gelegenheit zur Prüfung der Konkordatslehrstühle nicht am fehlenden Geld scheitert.

Wir rufen deshalb alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union zur Unterstützung auf: Bitte unterstützen sie das Verfahren gegen die Konkordatslehrstühle durch eine zweckgebundene Spende! Ihre Spende können Sie unter dem Stichwort "Klage Konkordatslehrstuhl" auf das Konto 30 74 200 bei der Berliner Bank für Sozialwirtschaft (BLZ 100 205 00) entrichten.

Die unter diesem Stichwort gesammelten Spenden werden ausschließlich zur Begleichung entstehender Prozesskosten verwendet. Da die Humanistische Union vom Berliner Finanzamt für Körperschaften I als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, sind alle Zuwendungen an uns steuerlich absetzbar. Wenn Sie uns bei der Überweisung Ihre Anschrift (alternativ: die Mitgliedsnummer) angeben, erhalten Sie zu Beginn des kommenden Jahres automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.

Sven Lüders

Weitere Informationen:
Das Konkordat des Heiligen Stuhles mit dem Land Bayern vom 29.3.1924 (sowie dem Schlussprotokoll von 8.6.1988).

Ein Überblick über die Konkordatslehrstühle in Deutschland.

Auf den historischen Hintergrund des Konkordatsvertrages und die 1977 angestrengte Popularklage gegen die Erweiterung des Konkordatsvertrages geht ein Interview mit Konrad Lotter ein: Reinhard Jellen: Konkordatslehrstühle: Die Unterwanderung von Philosophie, Soziologie und Pädagogik durch katholische Theologie. Interview mit Konrad Lotter im Internet-Magazin Telepolis vom 13.02.2007.

 

Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie.