Kaum zu glauben

EKD-Präses erfindet Gottesgnadentum 2.0

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Heinrich Bedford-Strohm, evangelisch-lutherischer systematischer Theologe, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Henrich Bedford-Strohm bekam gut eine Woche vor dem Evangelischen Kirchentag in Berlin in der FAZ viel Platz eingeräumt, um zu erklären, warum eine Einmischung der Kirchen in die Politik nicht nur "zwingend geboten" sei, sondern mitunter gar "schmerzlich vermisst" werde. Aus säkularer Perspektive ein Beitrag, bei dessen Lektüre grundsätzliche Zweifel am Staatsverständnis des Autoren aufkommen. Ein Widerspruch!

Etwas ist faul im Staate Bundesrepublik Deutschland. Zu dieser Shakespeare’schen Schlussfolgerung muss man zwangsweise kommen, liest man Heinrich Bedford-Strohms Gastbeitrag in der FAZ unter dem Titel "Wie politisch darf die Kirche sein?". Denn da heißt es nach einigem Anlauf: "Gott regiert im geistlichen Reich und Gott regiert im weltlichen Reich. Gott ist im weltlichen Reich kein anderer als im geistlichen Reich." Nun gut, denkt man sich nach kräftiger Augenreiberei, das ist sicher theologische Mimikry, die der oberste Repräsentant der evangelischen Kirchen in Deutschland unmöglich so meinen kann. Schließlich ist die Amtskirche abgeschafft. Doch nur wenige Absätze darauf wird man eines Besseren belehrt. "Da, wo der Staat seinen von Gott gegebenen Auftrag verletzt, muss die Kirche Widerstand leisten."

Der Staat hat einen von Gott gegebenen Auftrag? Seit wann denn das? Und worin soll der denn bestehen. Etwa in dem, was Innenminister Thomas de Maizière kürzlich in seinen absurden Leitkulturthesen verankerte? Als er schrieb, dass "Deutsch­land von einem be­son­de­ren Staat-Kir­chen-Ver­hält­nis ge­prägt" und bei aller welt­an­schau­lichen Neu­tralität "den Kir­chen und Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten freund­lich zu­ge­wandt" sei? Oder bezieht sich Deutschlands oberster Protestant auf den Gottesbezug in der Verfassung, der nicht nur überaus umstritten ist, sondern als "Verantwortungsklausel" in der Verfassungswirklichkeit keinerlei rechtliche Relevanz hat?

Wie auch immer es gemeint ist; festzuhalten bleibt doch, dass es keinen von Gott gegeben Auftrag an den Staat gibt. Alles andere wäre eine Art Gottesgnadentum 2.0. Man fragt sich, wo der Aufschrei von Kanzlerin, Justizminister sowie den verfassungsgebenden und den die Verfassung wahrenden Organen ob dieser Anmaßung bleibt.

Man kann zudem nicht oft und laut genug sagen, dass die Menschen- und Bürgerrechte nicht mit den oder durch die Kirchen, sondern gegen ihren erbitterten Widerstand durchgesetzt worden sind. Deshalb ist der politische Einspruch von Christen auch nicht "über jeden Zweifel erhaben", wie Bedford-Strohm schreibt, sondern muss sich genauso an der Wirklichkeit messen lassen, wie jeder andere Einspruch auch. Die gesellschaftliche Relevanz von Argumenten entsteht nicht aus ihrer schlichten Inanspruchnahme heraus, sondern aus dem Argument selbst. Das mag komplex sein, einem studierten Theologen wie dem EKD-Präses sollte dies aber verständlich sein.

Die Kirchenmänner und -frauen, die bis heute als Verfechter und Fürsprecher der Menschen- und Bürgerrechte gelten und auf die man sich auf kirchlicher Seite immer wieder gern bezieht, standen oft in Opposition zur offiziellen Dogmatik. Zu diesen gehört etwa der Theologe Dietrich Bonhoeffer, der entgegen der offiziellen Politik der Kirchen Widerstand im Dritten Reich leistete. Die offizielle Politik der Kirchen im Dritten Reich bestand in der Fortschreibung der Geschichte des christlichen Antijudaismus, den Bedford-Strohm für die Protestanten auf das "Detail" der "'Entjudung' der gottesdienstlichen Praxis" reduziert und damit ihre Rolle verharmlost. Bonhoeffer aber hatte sich schon 1933 gegen diese antijüdische Politik positioniert. In seinem Vortrag "Die Kirche vor der Judenfrage" erklärte er, dass die Kirche "den Opfern jeder Gesellschaftsordnung in unbedingter Weise verpflichtet [ist], auch wenn sie nicht der christlichen Gemeinde angehören."

Auf diesen Satz bezieht sich nun Bedford-Strohm, wenn er davon spricht, dass die Kirche dort Widerstand leisten müsse, "wo der Staat seinen von Gott gegebenen Auftrag verletzt". Als Beispiel führt er den Rassismus in den USA und den aktiven Widerstand des schwarzen Babtisten und Wanderpredigers Martin Luther King an. Es geht also um den Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgern, der sich jedoch hierzulande aus dem Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 begründet. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Gott hat hier nichts verloren!

Dass die USA diesem Auftrag gegenüber der nicht-weißen Bevölkerung nicht nachgekommen sind und auch heute nur bedingt, ist richtig. Der Babtist Martin Luther King hat in seiner Rolle als Widerstandskämpfer enorm dazu beigetragen, dass dies ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt ist und zu einem Wandeln in der amerikanischen Politik beigetragen hat. Martin Luther King sei daher einer "dieser epochalen Christenmenschen, die durch ihr öffentliches Wirken politische Realitäten verändert haben", schreibt Bedford-Strohm. Und verschweigt weitgehend, dass dessen deutscher Namensvetter einer dieser epochalen Christenmenschen war, der durch sein öffentliches Wirken auf fatale Weise politische Realitäten fortgeschrieben hat.

Das reißt er sicherlich auch deshalb nur am Rande an, weil Luthers Antijudaismus inzwischen selbst unter Kirchenvertretern nicht mehr abgestritten wird. Man ist in der EKD gar nicht mehr so glücklich, dass das Reformationsjubiläum seit zehn Jahren als Lutherdekade gefeiert wird. In der Handreichung "Die Reformation und die Juden" aus dem Jahr 2014 heißt es gleich zu Beginn: "Das Jubiläum von 2017 gilt nicht Martin Luther, sondern der Reformation." Im Jahr darauf beteiligte sich die EKD bereitwillig an einer Tagung des Zentralrats der Juden in Deutschland, die den vielsagenden Titel "Reformator, Ketzer, Judenfeind – Jüdische Perspektiven auf Martin Luther" trug.

Nichts desto trotz will Bedford-Strohm vor dem Hintergrund des Reformationsjubiläums und den staatskritischen Pointen von Luthers Zwei-Staaten-Lehre "Leitplanken für kirchliche Stellungnahmen zu Fragen der Gegenwart" in Erinnerung rufen. Diese erinnern zum Teil in unrühmlicher Weise an die politische Unkultur dieser Tage. Denn werden moralische Probleme offensichtlich, so rät der EKD-Präses, müsse "prophetisches Reden" – gemeint ist die öffentliche Rede der Kirche – erst einmal auf den moralischen Skandal hinweisen, "auch wenn die genauen Gründe oder die Lösungswege schwierig zu beurteilen sind". Es gilt also ganz das Motto der selbsternannten Patrioten zur Rettung des Abendlandes: erst krakeelen, dann nachdenken.

Obwohl, wahrscheinlich kann sich der protestantische Politprophet selbst das sparen, denn die kirchliche Intervention zieht laut Bedford-Strohm ihre Berechtigung und Richtigkeit aus sich selbst heraus. "Prophetisches Reden kann vor den Kopf stoßen. Aber es unterscheidet sich dadurch von der Beleidigung, dass die Angesprochenen die tiefe Wahrheit des Gesagten spüren können." Zugegebenermaßen schränkt der EKD-Präses seine Argumente dann doch ein. "Die klare Kritik moralischer Defizite kann keinen höheren moralischen Status für sich in Anspruch nehmen als das kontinuierliche Arbeiten an konkreten Lösungen, die tatsächlich die erhofften Veränderungen bringen."

Wer da aber auf was hofft und wie viele Menschen mit ihm, das lässt Bedford-Strohm offen. In einem Land, in dem mehr als ein Drittel aller Menschen ganz glücklich ohne Gott leben, sei doch zumindest nachgereicht, dass die Vorstellungen über erhoffte Veränderungen unterschiedlich sind. Das fängt augenscheinlich schon bei den grundsätzlichen Fragen zum Staatsverständnis und der Verfasstheit des Staates an.