Erstmals Urteil gegen hochrangigen Kleriker?

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Stift Kremsmünster / Foto: privat

WIEN. (hpd) In Österreich könnte heute erstmals ein hochrangiger Kleriker wegen sexueller Gewalt an Kindern verurteilt werden. Der ehemalige Leiter des Konvikts des Benediktinerstifts Kremsmünster soll jahrzehntelang Schüler gequält und sich an ihnen vergangen haben.

Egal, wie der Geschworenensenat des Landesgerichts Steyr heute entscheidet. Die Opfer haben das Gefühl, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfahren ist. „Ihnen ist es egal, ob August M. verurteilt wird. Allein, dass eine Staatsanwaltschaft so sorgfältig geprüft hat, ob die Taten nicht so schwer sind, dass die Verjährung nicht mehr greift, alleine, dass er vor Gericht steht, das gibt ihnen bereits Genugtuung“, beschreibt es Johannes Öhlböck. Der Wiener Rechtsanwalt vertritt zwei Opfer des heute 79-jährigen ehemaligen Konviktsdirektors des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster. Sie treten als Nebenkläger bei diesem Strafprozess auf.

Reue oder Hoffen auf milde Strafe?

Niemand bezweifelt oder bestreitet mehr, dass der heute 79-jährige Dutzende Jugendliche geschlagen, bedroht, gequält, gegeneinander aufgehetzt oder sich an ihnen vergangen hat. Auch der Angeklagte nicht. Nach Auskunft seines Verteidigers hat er am ersten Prozesstag am Montag den Großteil der Verbrechen gestanden, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt. Ob es späte Reue ist, wie manche Zeitungen schreiben, oder Kalkül, ist eine andere Frage, die nicht zu klären sein wird.

Auf Augenhöhe habe sich der ehemalige Priester (er wurde vor einem Jahr zwangsweise aus dem Priesterstand entfernt – zwei Jahre, nachdem die Vorwürfe öffentlich bekannt wurden) bei seinen Opfern bisher nicht entschuldigt, sagt Öhlböck: „Bisher ist keine Entschuldigung erfolgt, die meine Mandanten als ehrliche Entschuldigung wahrgenommen hätten“.

Noch nie so hochrangiger Geistlicher vor Gericht

Der Prozess gilt in Österreich als Sensation. Noch nie ist ein derartig hochrangiger Geistlicher wegen Verbrechen an Kindern vor Gericht gestanden. „Das mag nicht der Abt des Stiftes gewesen sein, aber hat den Konvikt geleitet. Das war nicht irgendwer“, sagt Öhlböck. Es ist vor allem dieser Umstand, der von Betroffenen als Sieg im jahrzehntelangen Kampf um Gerechtigkeit empfunden wird – und als möglicher Dammbruch, der es ermöglicht, die körperliche, psychische und sexuelle Gewalt an ungezählten Kindern in kirchlichen Einrichtungen zumindest teilweise gerichtlich zu verfolgen.

Auffällig ist auch, dass auf keinem der Fotos aus dem Gerichtssaal ein Kreuz zu erkennen ist, das, wie sonst vielfach üblich, auf dem Tisch des vorsitzenden Richters montiert ist. Allerdings hängen die Kreuze auch gelegentlich an der Wand. Gut möglich, dass die den Fotografen einfach nur entgangen sind.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Quälereien, die der ehemalige Kleriker seinen Zöglingen angetan haben soll, sind nach Ansicht des Landesgerichts der Öffentlichkeit nicht zumutbar. Der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt. Journalisten oder sonstige Prozessbeobachter sind ausgesperrt. Diese Maßnahmen sollen auch verhindern, dass Details aus den Quälereien die Opfer bloßstellen und die Opfer frei aussagen können. Bei Sexualstraftaten keine ungewöhnliche Vorgangsweise. So rigoros wird sie allerdings selten angewandt. Meist werden die Beobachter nur bei einzelnen Aussagen gebeten, den Saal zu verlassen.

Auch Anwalt Öhlböck darf gegenüber Medien nicht aussagen, was er bei den Zeugenaussagen gehört hat. Eine Einschätzung der Anklageschrift illustriert aber, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht als unberechtigt abgetan werden kann: „Ich habe mit mehr als 150 Opfern von meist sexuellen Übergriffen in staatlichen und kirchlichen Heimen und Einrichtungen gesprochen. Ich habe gedacht, ich habe schon alles gehört. Diese Anklageschrift hat mich eines besseren belehrt.“

Am Dienstag haben zahlreiche Opfer ausgesagt. Auch der Inhalt ihrer Aussagen fällt unter die Verschwiegenheitspflicht. Man darf vermuten, dass die emotionale Belastung für die meisten enorm war. Öhlböck kann das gegenüber dem hpd weder bestätigen noch dementieren. „Ich kann Ihnen aber sagen, dass mir meine Mandanten gesagt haben, wie wichtig es für sie ist, dass sie hier sind.“

Doch Freispruch wegen Verjährung?

Dass die Vorwürfe der Anklage zutreffen mag selbst für den Verteidiger außer Streit stehen – dass er verurteilt werden kann, ist nicht gesichert. Obwohl die Oberstaatsanwaltschaft Linz davon ausgeht, dass die Verbrechen nicht verjährt sind, könnten die Geschworenen zu einer anderen Ansicht gelangen. Medienberichten zufolge dürfte sein Verteidiger auf Unschuld wegen Verjährung plädieren.

Mit einem Urteil ist im Lauf des Tages zu rechnen

Unabhängig vom Strafprozess laufen zwei Zivilprozesse gegen das Stift Kremsmünster und den ehemaligen Konviktsdirektor.

Christoph Baumgarten