Personenstandsrechtsreformgesetz: So nicht

BERLIN. Privileg der Kirchen beim neuen Personenstandsrecht verfassungswidig.

 

Der Deutsche Bundestag beschließt heute ein Gesetz zur Reform

des Personenstandsrechts. Im Kern geht es bei dieser Reform um die begrüßenswerte – weil Kosten sparende – Einführung elektronischer Personenstandsregister (Ehe, Lebenspartnerschaften, Geburten, Sterbefälle) anstelle der bisherigen Personenstandsbücher. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat bereits im Vorfeld Änderungen gegenüber dem Entwurf gefordert. Er kritisiert verfassungs- und europarechtliche Unzulänglichkeiten. Denn die neuen Personenstandsregister enthalten in Zukunft nur noch Angaben zur (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und nicht mehr wie bisher auch zu einer Weltanschauungsgemeinschaft.

 

Dazu erklärt der HVD-Bundesvorsitzende Dr. Horst Groschopp: „Angaben zur Religion haben im staatlichen Personenstandswesen nichts zu suchen. Doch der dem Bundestag zugeleitete Entwurf hält in diesem Punkt nicht, was in der 1. Lesung selbst von der CDU/CSU (dem Abgeordneten Stefan Mayer) zutreffend gefordert wurde, nämlich alle Angaben 'zur Religionszugehörigkeit als nicht personenstandsrelevante Angaben aus dem Angabenkatalog zu streichen'. Damit wären die Verwaltungen endlich in Stand gesetzt, dass sie die Zugehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von Amts wegen nicht zu interessieren hat. Sie könnten viel Zeit und Geld sparen. Stattdessen schreiben nun aber mehrere Bestimmungen verfassungswidrig Kirchenprivilegien weiter fest (so in §§ 57, 59, 60, 65, Abs. 2 und 3).Das ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass der Gesetzentwurf erneut nur mit den ’beiden großen Kirchen' erörtert worden ist, wie die entsprechende Bundestagsdrucksache auf Seite 33 belegt.

Der Gesetzentwurf verstößt gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung von Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften. Er privilegiert die 'großen Kirchen', die Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind, nicht nur gegenüber Kirchen und Gemeinschaften ohne diesen Sonderstatus, sondern auch gegenüber Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die Weltanschauungsgemeinschaften sind.

Der HVD erwartet von den Abgeordneten, alle Bestimmungen zu streichen, die verfassungswidrig Kirchenprivilegien festschreiben oder – falls sich eine Mehrheit dazu nicht durchringen kann – die Gleichbehandlung ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben.“

Die ausführliche Position des HVD .