Kommentar

Manche hängen noch immer am Tanzverbot

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Tanzdemo an Gründonnerstag 2023 in München
Tanzdemo an Gründonnerstag 2023 in München

In ganz Bayern weicht das Tanzverbot auf – in ganz Bayern? Nein – eine fränkische Großstadt leistet erbitterten Widerstand. Genau wie der Bayerische Rundfunk, der sich den Kirchen mitunter mehr anzubiedern scheint als deren eigene Portale.

Das absolute Tanzverbot an Stillen Tagen ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 Geschichte. Seitdem müssen Ausnahmen möglich sein. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), der das Urteil seinerzeit durch alle Instanzen erstritt, arbeitet seitdem unermüdlich daran, das Tanzverbot auch in der Praxis Stück für Stück aufzuweichen. War es am Anfang nur eine einzelne Party im Oberangertheater, waren es dieses Jahr allein in München schon stattliche 47 Veranstaltungen an den stillen Ostertagen. Auch über Münchens Grenzen hinaus ist der örtliche bfg aktiv und versucht die Tanzfreiheit in andere Teile Bayerns zu tragen, beispielsweise nach Nürnberg.

Protestantische Provinzposse

Bis in die Heimatstadt des bayerischen Ministerpräsidenten hat sich das Vorhandensein besagten Urteils jedoch offenbar noch nicht herumgesprochen, denn dort stieß der bfg München auf vehementen Widerstand. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts reichte schließlich am Mittwoch vor Ostern eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtverwaltung ein, in Kombination mit einer Klage im Falle der Abweisung. Die ist nun aktiv, denn es gab einen Ablehnunungsbescheid für alle 14 Lokalitäten, in denen an Karfreitag hätte getanzt werden sollen. Die formale Begründung: im Sammelantrag sei nicht detailliert genug ausgeführt gewesen, inwieweit sich die Events von gewöhnlichen Tanzveranstaltungen unterschieden hätten.

Das Nürnberger Ordnungsamt befürchtete, es könne ein völlig normales Nachtleben stattfinden. Die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, kommentiert das trocken mit den Worten: "das würde ja bedeuten, dass diese 14 Clubs das gesamte Nachtleben der Frankenmetropole ausmachen". Dann widersprach sich die Nürnberger Stadtverwaltung selbst, indem sie anbot, eine einzige von den 13 geplanten Veranstaltungen zu erlauben; das lehnte der bfg München ab. "Wir feilschen doch hier nicht um Bürgerrechte", so Tammelleo. Sie nennt das Ganze eine "protestantische Provinzposse".

BR verteidigt Tanzverbot

Doch nicht nur in der Stadt Nürnberg, auch beim Bayerischen Rundfunk (BR) scheinen die Bedeutung von Urteil und Ansinnen, Tanzverbote abzuschaffen, noch nicht angekommen zu sein. In verzweifelter Verteidigung des vermeintlich bedrohten christlichen Abendlandes wärmte Simon Berninger im BR-Newsletter Religion diverse alte, oft genug widerlegte Scheinargumente wieder auf – dass ja alle gerne die freien Tage mitnehmen, dass man ja auch mal nicht tanzen könnte, Toleranz. Doch lesen Sie selbst:

"Dass Ostern ein verlängertes Wochenende beschert, freut sicher alle! Dass da mal nicht getanzt werden darf, mag ungleich weniger Menschen stören. Dass aber ausgerechnet diejenigen, die's stört, mit Toleranz und schwindenden Kirchenmitgliedszahlen argumentieren, lässt aufhorchen. Zumal, wenn dies dann auch als Blaupause für eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat dienen soll.

Als handele der Staat hier im Interesse der Kirche, weil so zu Ostern mehr Menschen in die Kirchen kämen, wenn vorher nicht getanzt werden darf! Wer in die Kirche will, geht in die Kirche und lässt sich nicht von Tanzverboten beeindrucken – und wer mit Kirche nichts am Hut hat, kann an den wenigen Tagen im Jahr auch mal die Füße still halten."

Die Zeilen offenbaren, wie wenig der Autor von der Thematik verstanden hat, was ihn aber nicht davon abhält, sich dazu zu äußern. Denn nichts davon trifft den Kern der Sache.

"Obwohl oder gerade weil die Kirchenbindungszahlen zurückgehen: Wer zugunsten anderer – gar Minderheiten – keine Abstriche bei der eigenen Lebensführung machen will, geht den ersten Schritt in Richtung Intoleranz. Da bleibe ich Karfreitagnacht lieber zu Hause – und tanze an den übrigen Tagen im Jahr, an denen ich die religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer nicht verletze."

Mit dem selben Argument könnte man für die Gesamtgesellschaft anordnen, dass während des Ramadans tagsüber nicht in der Öffentlichkeit gegessen oder getrunken werden darf. Solches müsste man selbstverständlich im Sinne der Gleichbehandlung auf sämtliche andere Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Wo soll das hinführen? Es ist ein sehr einseitiger Blickwinkel auf die Toleranz, die stets in beide Richtungen bestehen muss. An dieser Stelle sei das Motto zitiert: "Ich lass dich beten, lass du mich tanzen." Damit ist eigentlich alles gesagt.

Was am Schluss des Textes nicht fehlen durfte: Der Hinweis auf österliche Gottesdienstübertragungen.

"Sie kennen ihre eigene Kultur nicht"

Doch der Autor setzte in einem weiteren Artikel für den BR noch einen oben drauf:

"Auf BR-Nachfrage sagt die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann: 'Diejenigen, die hier tanzen, sind aus dem deutschen Kulturkreis, wie er sich nach 1945 restituierte und entwickelte, herausgefallen. Sie sind schlicht Kulturbanausen. Sie kennen ihre eigene Kultur nicht.'

Der Tanzaufruf zum Trotz der Verbote klinge 'wie ein Aufruf von Corona-Leugnern', sagt Assmann. '100 Prozent Protestverhalten. Da hat sich etwas in der Gesellschaft geändert. Man wittert überall Verbote und Einschränkungen und muss über die Stränge schlagen, als ob sie sich gegen strenge Eltern wehren müssten.'"

Auch die Kulturwissenschaftlerin zeigt hier ein erschreckendes Maß an Unwissenheit gepaart mit wüsten Unterstellungen. Der bfg München besteht seit 1870, damals hieß er noch "Freireligiöse Gemeinde München". Solche Verbände wurden im Nationalsozialismus verboten. Heute setzt sich der bfg München für Bürger- und Menschenrechte ein und kämpft wie erwähnt seit vielen Jahren (bereits lange vor der Corona-Pandemie) vor Gericht – das ihm recht gab. Man muss inhaltlich nicht gleicher Meinung sein, aber man sollte respektieren, wenn andere stellvertretend für eine sich wandelnde Gesamtgesellschaft für deren Bürgerrechte eintreten. Uninformierte Pauschaldiffamierungen sind deplatziert.

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