Zu den Grund- und Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit. Der einzelne Gläubige aber profitiert kaum von einem gesonderten Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Religionsgemeinschaften schon.
BERLIN. (hpd) Wird die Gesellschaft zur Geisel des Terrorismus? Diese Frage muss dringend gestellt werden angesichts der Tatsache, dass im heutigen Rosenmontagszug von Köln ein Wagen nicht mitfahren wird, der den Terrorangriff auf die Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" thematisiert. In Braunschweig fiel gar der gesamte Karnevalsumzug aus.
KOPENHAGEN. (hpd) Bei einem Attentat auf eine Diskussionsveranstaltung über Meinungsfreiheit mit dem schwedischen Mohammed-Karikaturisten Lars Vilks wurde ein Mensch getötet und drei Polizisten verletzt.
STEISSLINGEN. (hpd) Denkverbote lockern, Gläubige zum Nachdenken über ihren Glauben anregen? Wer das will, setzt sich rasch dem Verdacht der Blasphemie aus. Die Frage, ob nicht das der eigenen Glaubensrichtung ins Konzept passende Gottesbild die eigentliche Blasphemie, das fundamentale Sakrileg darstellt, soll sich unter diesen Umständen erst gar nicht stellen. Den Gottesfrieden stört in dieser Sicht nur derjenige, der zum Denken anregt, nicht der fraglos Gläubige.
BERLIN. (hpd) Die Befürchtung, dass sich die Demokratie durch Terroristen erpressen lässt, wurde bereits geäußert, als eine Pegida-Demonstration wegen einer - bisher noch immer nicht bestätigten - Terrorwarnung abgesagt wurde. Nun scheint es, als wären die Befürchtungen berechtigt: ein Mottowagen des Kölner Rosenmontagszuges wird nicht mitfahren. Er wollte sich mit den “aktuellen Vorfällen in Paris und den Reaktionen darauf auseinandersetzen.”
Alexander Kissler kritisiert, dass aus der Solidarität mit den Opfern des Pariser Terroranschlags ein Verständnis für die Motive der Täter wurde. Denn wenn nun Blasphemie strenger geahndet werden würde, wäre das das falsche Signal.
LUDWIGSHAFEN. (hpd/dfw) Wiederholt forderte der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) die ersatzlose Streichung des Blasphemie-Paragraphen aus dem deutschen Strafgesetzbuch.
Was sind religiöse Gefühle? Gibt es so etwas überhaupt? Und wenn ja, verdienen sie dann einen besonderen Schutz, sogar durch das Strafgesetzbuch? Etwa durch den sogenannten Blasphemie-Paragraphen 166 StGB?
Einen Tag nach Angriff auf die Redaktion des Pariser Satiremagazins "Charlie Hebdo" zeigte ein Kunstlehrer seinen Schülerinnen und Schülern Mohammed-Karikaturen, die von Charlie Hebdo veröffentlicht worden waren.
Prof. Dr. Tatjana Hörnl von der Humboldt-Universität Berlin erörterte, ob Verbotsnormen angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt angepasst, aufgehoben oder verschärft werden müssen.
BERLIN. (hpd) Eine Seife, die bei Aldi-Süd im Angebot ist, wurde aus den Regalen entfernt. Der Grund: auf der Verpackung ist eine Moschee abgebildet. Und damit habe die Flüssigseife "Ombia – 1001 Nacht" Muslime in ihren religiösen Gefühlen verletzt.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Petition zur Streichung des sogenannten “Gotteslästerungsparagraphen” 166 StGB auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden.
Papst Franziskus, so die Nachrichtenagentur ANSA am 15. Januar, hat erklärt, dass jemand, der seine Mutter beleidigt, mit einem Faustschlag rechnen muss.
Bei change.org wurde eine Petition gestartet, in der die Abschaffung u.a. der Paragraphen gefordert wird, die Majestätsbeleidigung und Blasphemie unter Strafe stellen.