In Dänemark ist ein 42-jähriger Mann wegen Blasphemie angeklagt worden, weil er auf Facebook ein Video gepostet hat, in dem ein Koran verbrannt wird. Es ist der erste angeklagte Fall von Blasphemie in Dänemark seit 1971.
Der Künstler Alexander Karle stand heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Er musste sich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten, da er vor etwa einem Jahr Liegestütze auf einem Altar in einer Kirche gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Wie französischsprachige Medien bereits Ende Dezember berichteten, hat das Büro der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (Ligue algérienne de la défense des droits de l’homme – LADDH) in der nordalgerischen Provinz M’sila bei der algerischen Regierung schriftlich beantragt, eine Konferenz gegen den Atheismus durchführen zu dürfen. Sollte die Regierung dem Antrag zustimmen, wäre dies die erste Konferenz einer Menschenrechtsorganisation weltweit, die sich direkt gegen eine Weltanschauung richtet.
Einem italienischen Musikdirigenten wurde nach der Premiere einer Kinderaufführung gekündigt. Er hatte den Kindern gesagt, dass es keinen Weihnachtsmann gäbe.
Über den Wirkmechanismus und die Geschichte des Gotteslästerungsparagraphen referierte Gunnar Schedel im Frankfurter "Club Voltaire". Mit zahlreichen Beispielen und Bildern untermauert, konzentrierte sich der Geschäftsführer des Alibri Verlags und Autor von MIZ und hpd auf die Situation in Deutschland, gab aber auch Hinweise zur Situation im Ausland, insbesondere ähnliche Regelungen in Österreich bzw. abweichende in der Schweiz und der ehemaligen DDR. Die Diskussion wurde von einem gläubigen Muslim zu langer Klage über den seiner Meinung nach mangelnden Respekt "des Westens" gegenüber "dem Islam" mißbraucht.
VALLETTA. (hpd) Der katholische Inselstaat Malta hat beschlossen, seine Gesetze gegen die "Verunglimpfung der Religion" abzuschaffen – sehr zum Leidwesen des maltesischen Erzbischofs Charles Scicluna.
MÜNSTER. (hpd) Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte am gestrigen Donnerstag den pensionierten Lehrer Albert Voß wegen Verstoßes gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB.
BERLIN. (hpd) Nach Berichten der ägyptischen Zeitungen Egypt Independent und Daily News Egypt wurde die ägyptische Schriftstellerin Fatima Naoot am 26. Januar wegen Beleidigung des Islam zu einer Strafe von 3 Jahren Haft und zur Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Ägyptischen Pfund (rund 2400 Euro) verurteilt.
MÜNSTER. (hpd) Erst jüngst scheiterte die Petition für die Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB. Dass dieser Paragraph auch heute noch – im Deutschland des 21. Jahrhunderts – regelmäßig zur Anwendung kommt, zeigt ein aktueller Fall aus dem Münsterland.
BERLIN. (hpd) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB abgelehnt.
BERLIN. (hpd) Dem mauretanische Blogger Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir droht die Hinrichtung. "Reporter ohne Grenzen" erinnerte gestern daran, dass sich im Falle des verurteilten saudischen Bloggers Raif Badawi weltweit Protest erhob, über das Schicksal von Mkhaitir jedoch kaum etwas bekannt sei.
HAMBURG. (hpd) Der "Blasphemieparagraf" stellt Gotteslästerung unter Strafe. Damit genießen Gläubige anders als andere soziale Gruppen einen besonderen Schutz. Das ist mit den demokratischen Anforderungen eines säkularen Staates nicht vereinbar, meint unser Autor und fordert: Weg mit dem Paragrafen 166.
Nach dem Mordanschlag auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo brach (nicht zum ersten Mal) eine öffentliche Debatte los, wie weit Satire gehen darf.
KÖLN. (hpd) Religiöse Fundamentalisten töteten im Januar 2015 in Paris 17 Menschen, darunter Zeichner der Satirezeitschrift Charlie Hebdo und Besucher eines koscheren Supermarktes, und im Februar in Kopenhagen zwei Menschen bei einem Anschlag auf eine Synagoge und eine Kulturcafé-Veranstaltung zum Thema "Kunst, Gotteslästerung und Meinungsfreiheit". Auch für das Rechtswesen in Deutschland stellt sich die Frage nach Konsequenzen.
BERLIN. (hpd) In der Onlineausgabe der ZEIT schreibt der Bundesrichter Thomas Fischer darüber, ob Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand ist. Er zieht das Fazit, dass in einem aufgeklärten Staat eine Strafnorm zum Schutze bestimmter Weltanschauungen überflüssig und rückständig ist.