BERLIN. (hpd) Der sogenannte "Masern-Prozess" könnte bald in eine neue Runde gehen. Der Mediziner David Bardens ließ eine Beschwerde einreichen, um vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu können.
KARLSRUHE. (hpd/dgpd/hu) Der Bundesgerichtshof hat in dem Revisionsverfahren gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz entscheiden: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben begrüßt das Urteil, die Humanistische Union mahnt darüberhinaus aber weitere gesetzliche Klarstellungen an.
BERLIN. (hvd/hpd) Morgen wird der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil zur strafrechtlichen Erlaubtheit von Sterbehilfe verkünden. Es bietet die Chance, die dramatischen Streitfälle am Bett von Schwerkranken und Sterbenden erheblich zu reduzieren.