BERLIN. (hpd) Der sogenannte "Masern-Prozess" könnte bald in eine neue Runde gehen. Der Mediziner David Bardens ließ eine Beschwerde einreichen, um vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu können.
Vor dem Landgericht Ravensburg wurde ein kurioser Prozess geführt. Der bekannte Impfgegner und AIDS-Leugner Stefan Lanka lobte 100.000 Euro für denjenigen aus, der durch Vorlage einer wissenschaftlichen Publikation die Existenz des Masernvirus beweisen und dessen Durchmesser bestimmen kann.
Der Mediziner David Bardens ließ sich die Ernsthaftigkeit dieser Ausschreibung bestätigen und machte sich an die Arbeit, um die Forderungen zu erfüllen. Schließlich legte er eine Sammlung von Studien vor, welche die Existenz des Masernvirus belegen. Dementsprechend forderte er die Auszahlung des versprochenen Preisgeldes ein, welche jedoch von Stefan Lanka mehrfach verweigert wurde. Nach mehreren Mahnungen klagte David Bardens schließlich.
Im Vorverfahren hatte das Ravensburger Landgericht geurteilt, dass die von David Bardens vorgelegten wissenschaftlichen Fachartikel die Existenz des Masernvirus belegen. Damit bestätigte das Gericht die Bewertung eines unabhängigen Gutachters. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied jedoch in einer Berufungsverhandlung, dass Lanka die ausgelobte Summe aufgrund formaljuristischer Gründe nicht an David Bardens auszahlen muss.
Streit könnte vor BGH landen
Nun könnte der Streit am Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt werden, da Bardens eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. Dies bestätigte seine Anwältin der "Schwäbischen Zeitung". Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, könnte er in Revision gehen und gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen.