Die Sommerausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" wirft einen Blick über die Grenzen und informiert, wie beliebte Urlaubsländer mit dem Thema Patientenverfügung und Organspende umgehen.
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Vor wenigen Tagen ist die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS) erschienen.
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Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende.
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Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.
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Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.
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Vor wenigen Tagen ist die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS) erschienen.
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Experten aus Medizin, Medizinethik und Rechtswissenschaft diskutierten vergangenen Mittwoch in Köln über das Sterbefasten als Form selbstbestimmten Sterbens. Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion stieß auf reges Interesse: der 200 Plätze fassende Veranstaltungsraum war fast vollständig besetzt.
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Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es heute unabdingbar, eine persönliche Patientenverfügung zu besitzen. Nur so hat man überhaupt eine Chance, Ärzte zu ermutigen, dass sie in ausweglosen Situationen nicht mehr kurativ, sondern nur noch palliativ behandeln und Patienten beschwerdefrei in den Tod hinübergleiten lassen.
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Als "bemerkenswertes Urteil und Schritt in die richtige Richtung" beurteilt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2017.
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Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.
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Als neuen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. wählten die Delegierten der DGHS bei ihrer am Wochenende in Berlin abgehaltenen Delegiertenversammlung Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Die Neubesetzung der obersten Funktion des Vereins war nötig geworden, da die bisherige Präsidentin Elke Baezner nach insgesamt acht Jahren nicht noch einmal kandidierte.
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Anlässlich des siebten Jahrestages des Inkrafttretens des sog. Patientenverfügungs-Gesetzes (§ 1901 a Bürgerliches Gesetzbuch BGB vom 1. September 2009) betont DGHS-Präsidentin Elke Baezner die Bedeutung dieser Gesetzesänderung für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bis zum Lebensende.
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BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.
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BERLIN. (dghs) Anlässlich des zurzeit in Hamburg stattfindenden Deutschen Ärztetages appelliert DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Ärzte, gerade vor dem Hintergrund des seit kurzem geltenden Verbots der organisierten Sterbehilfe ergebnisoffen und angstfrei ihren Patienten im Sterbeprozess zur Seite zu stehen.
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BERLIN. (dghs) Das Interesse an der innerdeutschen Debatte um ein "Recht auf Letzte Hilfe" war auch in unserem Nachbarland Schweiz sehr hoch. Hatte man doch Hoffnung, dass sich der "Sterbetourismus" verringern lassen könnte. Nach Verabschiedung des Strafrechtsparagraphen 217 dürften die Anfragen nach legalen Freitodbegleitungen eher wieder ansteigen, aber werden sie erfüllt? Eine Ärztin stand Rede und Antwort.
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