Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung.
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt die Bestätigung der beiden Freisprüche durch die Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 03.07.2019 gegen die beiden Ärzte Dr. Christoph Turowski und Dr. Johann F. Spittler, bei denen es um ärztlich assistierten Suizid ging.
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Nach der öffentlichen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht, bei der Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) verhandelt wurden, besteht Hoffnung, dass der ungeliebte Paragraph nicht mehr so bleibt, wie er ist.
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So lautet die Titelstory der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Daneben wird die neue Patientenschutz- und Vorsorgemappe vorgestellt. Außerdem geht es um die Frage, wie man als Paar bis ins Alter glücklich zusammen sein kann.
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Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll.
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Die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) hat ein neues Präsidium gewählt.
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In der aktuellen Diskussion um eine mögliche Einführung einer Widerspruchs-Lösung bei der Organspende verweist DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher auf das eigentliche Haupthindernis, weswegen nur geringe Mengen von transplantationsfähigen Organen zur Verfügung stehen: Die geringe Bereitschaft deutscher Kliniken, potenzielle Organspender/-innen zu melden.
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Die Sommerausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" wirft einen Blick über die Grenzen und informiert, wie beliebte Urlaubsländer mit dem Thema Patientenverfügung und Organspende umgehen.
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Vor wenigen Tagen ist die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS) erschienen.
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Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende.
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Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.
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Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.
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Vor wenigen Tagen ist die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS) erschienen.
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Experten aus Medizin, Medizinethik und Rechtswissenschaft diskutierten vergangenen Mittwoch in Köln über das Sterbefasten als Form selbstbestimmten Sterbens. Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion stieß auf reges Interesse: der 200 Plätze fassende Veranstaltungsraum war fast vollständig besetzt.
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Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es heute unabdingbar, eine persönliche Patientenverfügung zu besitzen. Nur so hat man überhaupt eine Chance, Ärzte zu ermutigen, dass sie in ausweglosen Situationen nicht mehr kurativ, sondern nur noch palliativ behandeln und Patienten beschwerdefrei in den Tod hinübergleiten lassen.
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