Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll. Der neue Gesetzentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Abläufe in den Kliniken zu verbessern, die zur Organentnahme berechtigt sind.
Die beschlossenen Maßnahmen sind laut Birnbacher ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei aber fraglich, ob sie die Zahl der potenziellen Organspender hinreichend erhöhen werden. Es bleibe abzuwarten, wie weit sich das neue Gesetz insbesondere in den zahlreichen kleineren Krankenhäusern umsetzen lässt. Als alleinige gesetzliche Maßnahme reiche das vorliegende Gesetz nicht aus.