Mit hauchdünner Mehrheit hat der Oberste Gerichtshof Israels den ersten Teil der Justizreform des Kabinetts Netanjahu abgewiesen. Mit acht zu sieben entschied das Gericht, die Verfassungsänderung würde "der Kerneigenschaft Israels als demokratischem Staat ernsthaften und nie dagewesen Schaden zufügen".
Seit Wochen steht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, sich zugunsten einer Kandidatin in das Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen eingemischt zu haben. Die FDP in NRW stellt nun die Frage, ob er in dieser Sache auch das verfassungsrechtlich geschützte Neutralitätsgebot verletzt habe. Die Kandidatin hatte jahrelang als Kirchenlobbyistin gearbeitet.
Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Begleitet wird die Gerichtsverhandlung von einer Kundgebung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
Welchen Wert haben Verfassungsgerichtsurteile, wenn sie selbst von der Justiz ignoriert werden? Diese Fundamentalfrage an den demokratischen Rechtsstaat markierte das nachdenkliche Ende einer Veranstaltung des "AK der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Düsseldorf" zum weltanschaulich neutralen Staat und seiner Justiz.
Der Supreme Court of Israel, des Landes höchster Gerichtshof, steht vor einem existentiellen Dilemma. Nachdem die rechtsreligiöse Regierungskoalition den ersten Teil ihrer immens umstrittenen Justizreform verabschiedet hat, wird das Gericht in den kommenden Monaten eine Klage gegen just das Gesetz eruieren, das seine eigene Macht empfindlich beschneidet. Die Regierung sei dabei, Israels Demokratie "von innen heraus zu vernichten", warnt der ehemalige Premierminister Ehud Barak.
Die Neubesetzung der höchsten Position des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) gerät immer mehr zur Farce. Zuerst war für den Posten der langjährige Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Gespräch, der dort entgegen des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Treppenhaus ein Kreuz anbringen ließ. Aktuell scheint die Favoritin eine Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche zu sein. Allerdings wurde dem Land Nordrhein-Westfalen vom Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) nun die Besetzung der Stelle mit dieser Favoritin untersagt, da das Bewerbungsverfahren nach Auffassung des Gerichts gravierende Unregelmäßigkeiten aufwies.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.
Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit offen. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.
Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.
Der Specialized Criminal Court (SCC) in Riad, der über Terrorismusanklagen urteilt, hat zehn ehemalige Richter des Hochverrats bezichtigt. Den Angeklagten, die im April vergangenen Jahres verhaftet worden und seitdem in Isolationshaft waren, wird vorgeworfen, zu milde Urteile gegen vermeintliche Staatsfeinde gefällt zu haben, berichtet die NGO Democracy for the Arab World Now (DAWN).
Der evangelikale Pastor Olaf Latzel muss erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bremen entschied im Revisionsverfahren, den vergangenes Jahr erlassenen Freispruch aufzuheben. Latzel war 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt.
Im Oktober 2022 konnten sich die beiden Richter des indischen obersten Gerichtshofes nicht einigen, ob das im Bundesstaat Karnataka ausgesprochene Verbot von religiösen Symbolen wie safranfarbenen Schals oder Hijabs in Bildungseinrichtungen Bestand haben oder gekippt werden soll. Das Verbot hatte für Kontroversen und Proteste gesorgt, zudem ging man von einer Beispielwirkung aus. Nun wird überlegt, drei Richter*innen die Entscheidung fällen zu lassen.
2020 wurde der Gospel-Sänger Yahaya Aminu Sharif wegen eines per WhatsApp-Messengerdienst versendeten Liedes der Blasphemie beschuldigt und von einem Sharia-Gericht zum Tode verurteilt. Nach weiteren Verhandlungen vor unterschiedlichen weltlichen und religiösen Gerichten wendet sich der Künstler nun an den Obersten Gerichtshof Nigerias. Dabei geht es ihm nicht nur um einen Freispruch für sich, sondern darum, die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung als verfassungswidrig kippen zu lassen.
Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XVI., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.
Im US-Staat New York benötigen Beschäftigte in Gesundheitsberufen auch dann eine Corona-Impfung, wenn dies ihrer religiösen Überzeugung widerspricht. Dies hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, Ende Juni entschieden. Die Richterinnen und Richter lehnten es in einer Mehrheitsentscheidung ab, die Klage von 17 Betroffenen gegen die Impfpflicht zu verhandeln.