Der Antrag des Bertha von Suttner-Studienwerks (BvS) auf Anerkennung und finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde abgelehnt. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung, die im Grundgesetz verankert sind.
Seit seiner Gründung im Jahr 2021 durch den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die Humanistische Akademie Deutschland (HAD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Humanistischer Studierender (BAG) fördert das BvS besonders begabte Studierende und Promovierende, die sich mit den Grundwerten einer humanistischen Weltanschauung identifizieren.
Im Mai dieses Jahres hat das BvS einen Antrag auf Anerkennung und finanzielle Förderung durch das BMBF gestellt. Damit hat es zugleich die grundgesetzlich gebotene Gleichbehandlung von nicht-religiösen und religiösen Studierenden und Promovierenden eingefordert. Diesen Antrag hat das BMBF abgelehnt – ungeachtet seines Anspruchs, "die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland" abzubilden: Das BvS, das mit seinen Zielen und seinem Programm im Einklang mit den Fördergrundsätzen des BMBF steht, soll "mangels Bundesinteresse" (!) weder Anerkennung noch finanzielle Förderung erhalten.
Gegen den Bescheid hat das BvS nun rechtliche Schritte eingeleitet und Klage beim Verwaltungsgericht in Köln erhoben. Die Aussichten auf Erfolg sind gut. Doch mit einer endgültigen Entscheidung rechnet das BvS erst in mehreren Jahren.
Unberührt von der Klage führt das BvS seine Tätigkeit fort. Es fördert auch weiterhin begabte junge Menschen, die in humanistischer Geisteshaltung ihre Talente und Fähigkeiten in den Dienst von Wissenschaft und Gesellschaft stellen. Die Nachfrage ist weiterhin hoch: Bei der aktuellen Ausschreibung des "Suttner-Stipendiums 2024" sind über 250 Bewerbungen beim Studienwerk eingegangen.