Eine Regelung der Suizidbeihilfe wird von vielen im Bundestag als nötig angesehen. Nunmehr ist ein Aufschlag mit dem schon seit 2021 bekannten, von der Union dominierten sogenannten "Spahn-Entwurf" gemacht worden.
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Ärzten und Ärtztinnen des Vertrauens kommt eine Schlüsselrolle als Suizidhelfer zu, doch sie hadern und sind sehr zögerlich. Noch kann es wie im hier geschildert im Fall von Dr. T. zum Polizeieinsatz mit Einweisung seiner Patientin in die Psychiatrie kommen. Wie kann der Verunsicherung entgegengewirkt werden? Welche Alternativen bieten die Sterbehilfeorganisationen?
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Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.
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Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.
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Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.
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"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.
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Der Kabarettist Joesi Prokopetz sowie auch der Humanistische Verband Österreich unterstützen die neue Initiative für Suizidhilfe der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL).
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Nach der Klatsche aus Karlsruhe wird die Eintracht innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und damit auch das ökumenische Anti-Sterbehilfebündnis mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stark belastet.
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Die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) kritisiert die Auswahl der Experten, die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um ihre Expertise zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten wurden.
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Auch in der Coronakrise ist die Diskussion zum Sterben in Würde nicht beendet. Ein richtungsweisendes höchstgerichtliches Urteil in Deutschland hat im Februar Sterbehilfe legalisiert. Die ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) erhofft sich davon eine Vorbildwirkung für Österreich.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Suizidhilfe mit einem bahnbrechenden Urteil den Zustand der Freiheit, wie er vor 2015 bestanden hat, wiederhergestellt. Doch bereits suchen einige Deutsche nach einer erneuten, einschränkenden gesetzlichen Regelung. Sie können offensichtlich echte Freiheit nicht zulassen; es drängt sie nach deren gesetzlicher Beschränkung. Wann überwinden sie ihre Autoritätsaffinität?
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Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.
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Unter dem Namen Schluss.PUNKT haben die beiden Vereine DGHS und DIGNITAS gemeinsam eine niederschwellige Beratungsstelle gegründet. Dabei sollen Menschen, die eine Beendigung des eigenen Lebens in Betracht ziehen, ergebnisoffen und unvoreingenommen umfassende Informationen als Entscheidungsgrundlage zur Gestaltung des weiteren Lebens bis zum Lebensende vermittelt werden. Ziel dieser Beratungsstelle ist, kurzschlüssige und riskante Suizidversuche zu verringern und wohlerwogene Suizide zu ermöglichen.
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Mit Spannung wird die für 26. Februar angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende erwartet. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung des Verbots ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB), sondern auch um die Legalisierung des Erwerbs des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung.
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Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?
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