Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt die Bestätigung der beiden Freisprüche durch die Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 03.07.2019 gegen die beiden Ärzte Dr. Christoph Turowski und Dr. Johann F. Spittler, bei denen es um ärztlich assistierten Suizid ging.
Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt.
Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.
Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte nicht haften müssen, wenn sie einen kommunikations- und bewegungsunfähigen Patienten mittels Magensonde am Leben erhalten. Auch, wenn der Sohn dagegen ist.
Dignitas begrüßt den Beschluss des Nationalrates, welcher die Standesinitiative des Kantons Neuenburg "Bedingungen für die Suizidhilfe" diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoß bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.
Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.
DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.
Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch vertritt schwerkranke Menschen, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolglos einen Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) gestellt haben. Der hpd sprach mit dem Anwalt.
Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 29. Juni das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Mittel für einen Suizid auch in extremen Notfällen tödlich erkrankten Patienten zu verweigern. Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht, sollen pauschal abgelehnt werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.
Der höchstbetagte australische Wissenschaftler David Goodall könnte zu einer Ikone für den begleiteten Freitod auch von lebensmüden alten Menschen werden. Er ist in Basel mit Hilfe einer Schweizer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben geschieden.
Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.