Der Zentralrat der Konfessionsfreien Österreich hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend die Bestellung der Mitglieder des ORF-Publikumsrats beim Bundesverwaltungsgericht (GZ W603 2318778-1/3Z) anhängig ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Bevorzugung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Verfasst wurde die Beschwerde vom Zentralrats-Vorstandsmitglied Clemens Lintschinger.
Nach Ansicht des Zentralrats verletzt die derzeitige Rechtslage die verfassungsrechtlich gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates, den Gleichheitssatz und das Diskriminierungsverbot, weil nur zwei Kirchen gesetzlich garantierte Sitze im ORF-Publikumsrat besitzen. Konfessionsfreie Menschen bilden jedoch mit rund 3,03 Millionen Personen (32,9 Prozent) bereits die zweitgrößte Weltanschauungsgruppe in Österreich, bleiben aber – ebenso wie andere Weltanschauungsgruppen – ohne gesicherte institutionelle Vertretung.
Diese Privilegierung kirchlicher Akteure hat auch programmatische Auswirkungen: Während es zahlreiche regelmäßige Sendeformate und Schwerpunkte zu katholischen und evangelischen Themen gibt, existiert kein einziges ORF-Format für Konfessionsfreie. Weltanschaulich neutrale oder säkulare Perspektiven sowie die Lebensrealität konfessionsfreier Menschen werden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaum abgebildet.
Mit der Beschwerde wird angeregt, dass das Bundesverwaltungsgericht den Verfassungsgerichtshof mit der Prüfung der relevanten Bestimmungen des ORF-Gremiums betraut. Ziel ist, das Zwei-Kirchen-Vorrecht zu beenden: Entweder entfallen die Fixsitze für katholische und evangelische Kirche insgesamt, oder alle relevanten Weltanschauungsgruppen – insbesondere auch die zweitgrößte Gruppe der Konfessionsfreien – werden angemessen im ORF-Publikumsrat vertreten.






