Regierung

Kinderbräute in Jemen

Keine Ehe mehr für Minderjährige

Wie den Meldungen überregionaler Zeitungen zu entnehmen ist, plant die deutsche Bundesregierung sowohl die religiöse, als auch die standesamtliche Ehe für Minderjährige zu verbieten. Ziel dabei ist die Unterbindung von muslimischen Zwangsheiraten.

Grundschule

NRW-Innenministerium beendet Zusammenarbeit mit Ditib

Einen längst überfällig gewordenen Schritt hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen getan: Er hat die Kooperation mit der von der Türkei geleiteten Ditib (Union der Anstalt für Religion) beendet. Der Auslöser dafür war ein Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in dem der Märtyrertod verherrlicht wird. Ditib war Träger des Präventionsprogrammes "Wegweiser", mit dem Jugendliche vor dem Abdriften in den gewaltbereiten Salafismus geschützt werden sollen. 

Nur atemberaubender Filz?

SENHEIM/MOSEL. (hpd) Mit Carsten Frerks "Kirchenrepublik Deutschland" ist eine der seltenen Untersuchungen kritisch zu würdigen, deren langfristige Wirkungen die einer banalen Detonation bei weitem übertreffen dürften.

Bundeskanzleramt

Außer Kontrolle - Der BND spioniert für die NSA

BERLIN. (hpd) Als am vergangenen Mittwoch die ersten Meldungen erschienen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) dem us-amerikanischen Geheimdienst "National Security Agency" (NSA) dabei hilft, deutsche und europäische Unternehmen auszuspionieren, war die Aufregung schon groß. Jetzt stellt sich heraus, dass das Bundeskanzleramt davon seit Jahren informiert war. Oppositionspolitiker fordern deshalb auch personelle Konsequenzen.

Nichts gelernt aus NSU und NSA

BERLIN. (hpd/hu) Die Humanistische Union kommentiert die Verabschiedung des Verfassungsschutz-Gesetzes im Bundeskabinett: Mit der geplanten Straffreiheit für V-Leute und der Ausweitung geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung stellt sich die Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.

Kiel bei Nacht (Ausschnitt)

Landesregierung will Rechtsbruch nicht abhelfen

BERLIN. (hpd) Nicht nur in Schleswig-Holstein sind die Kirchen von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit, selbst wenn sie in Prozessen (z.B. um Arbeitsverhältnisse) unterliegen. Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags festgestellt, dass die Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit möglich und mit den Kirchenverträgen vereinbar ist. Regierung und Kirche sehen allerdings keinen Handlungsbedarf.