Gestern hat der Zentralrat der Konfessionsfreien seine Agenda im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. Die "Säkulare Ampel" benennt zwölf zentrale Themen, die den Kern der künftigen politischen Arbeit des Vereins bilden sollen, und erläutert die Forderungen an die Regierungsparteien. Der hpd gibt sie in gekürzter Form im Wortlaut wieder.
Religiöse Fahnen am Rathaus – muss das sein in einem Land, in dem Staat und Religion getrennt sind? Wenn es nach dem Supreme Court geht, schon. Einer christlichen Organisation war das hissen ihrer Fahne am Bostoner Rathaus während einer Veranstaltung verboten worden. Der Kopf der Organisation hatte geklagt und Recht bekommen. Nun fordert auch der Satanic Temple das Recht ein, seine Fahne zur "Satanic Appreciation Week" im Juli am Rathaus hissen zu dürfen.
Anfang Februar dieses Jahres hatte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka ein Verbot des Tragens von Schal und Stola in der Farbe Safran, Hijab, von religiösen Fahnen und Ähnlichem in Schulen erlassen. Nach Protesten und Klagen hat der Oberste Gerichtshof Karnatakas nun erklärt, dass das Tragen eines Hijabs kein essenzieller Bestandteil der Religionsausübung sei.
Heute, am 23. März, ist World Atheist Day. An diesem Tag soll daran erinnert werden, dass Menschen, die nicht an die Existenz von Gottheiten glauben, in vielen Teilen der Welt diskriminiert, verfolgt und sogar getötet werden.
In Pakistan werden immer mehr minderjährige Mädchen entführt und zum Übertritt in den Islam und zur Zwangsehe gezwungen, meist Christinnen oder Hindus. Eine Kinderrechts-Kommission will nun verbindliche Richtlinien festschreiben, um Kinder vor Gewalt und Zwangskonversion zu schützen.
Die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung wenden sich in einem Offenen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker. Darin fordern sie die Rücknahme des zweijährigen Modellprojekts, das Moscheegemeinden den Gebetsruf jeden Freitag gestattet. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief.
Ein Großteil der Diskriminierung, die Atheisten an Orten wie Amerika erfahren, ist auf Misstrauen und Angst zurückzuführen, die auf Unwissenheit und Missverständnissen beruhen, so dass es schwierig ist, das Ausmaß der Diskriminierung zu erfassen; mehrere Erhebungen und Studien der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es weltweit verbreitete und anhaltende Missstände gibt, die nicht ignoriert werden sollten.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, aus der Perspektive der Emanzipation des Menschen und aus der Perspektive seiner Befreiung aus sozialen Zwängen müssen Religionen kritisiert werden. Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft muss aber auch allen Menschen die diskriminierungsfreie Ausübung ihrer Religion und Weltanschauung gewährt werden, wozu auch gehört, dass man konfessionsfrei sein kann, also keine Religion oder Weltanschauung hat.
Gottesdienste soll es nur noch in Landessprache geben. Das fordert die dänische Regierung. Die Gesetzesinitiative ist als Mittel gegen den radikalen Islam gedacht. Dagegen regt sich Widerstand – unter anderem bei Matthias Alpen, evangelischer Pastor der deutschen Minderheit, aber auch bei Lone Ree Milkær, Vorsitzende des dänischen Humanistischen Verbands.
Bunte Haare oder ein auffälliges Nageldesign mögen Geschmacksfragen sein – verfassungsfeindliche Tattoos sind es nicht. Regelungen zum Erscheinungsbild von Beamt*innen und Soldat*innen sollen klären, was erlaubt ist und was nicht, um die Funktion vor den individuellen Ausdruck zu stellen. Was für die Einen der Versuch ist, Neutralität zu wahren, ist für religiöse Gruppen ein Versuch, Gläubigen den Zugang zu bestimmten Berufen zu verwehren.
Die Religionsfreiheit ist zweifellos ein wichtiges Rechtsgut. Wir verdanken die Freiheit, den Glauben und die Religion immer und überall frei zu wählen, der Aufklärung und den Menschenrechten. Ein wichtiger Aspekt der Emanzipation. Die Religionsfreiheit hat aber auch einen Pferdefuß: Sekten und radikale Glaubensgemeinschaften reklamieren sie auch für sich, obwohl dies nicht dem ursprünglichen Sinn entspricht.
EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.
Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wird weltweit zunehmend eingeschränkt und infrage gestellt. Das ist eine zentrale Botschaft des zweiten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit.
Am 8. Oktober haben im Bundestag die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Gyde Jensen, und die FDP-Fraktion die Anfrage "Religions- und Weltanschauungsfreiheit von Apostaten und religionsfreien Menschen" an die Bundesregierung gestellt. Noch nie seit 1949 wurde im Bundestag eine derart umfassende Positionierung der Bundesregierung zur Situation von Apostaten und religionsfreien Menschen eingefordert.