Alle Schüler sollten gemeinsam im Fach Ethik unterrichtet werden. Dafür sprechen sich 72 Prozent der 4.030 von der GfK repräsentativ ausgewählten Bürger im Alter von 18 bis 74 Jahren aus. Sowohl die Konfessionsfreien als auch die sich einer Religion zugehörig fühlenden Bürger stehen mit großer Mehrheit hinter einem Ethik-Unterricht für alle.
Die Einführung des Ethikunterrichts als Alternative zum Religionsunterricht hat die Religiosität der Schüler*innen im Erwachsenenalter verringert. Gleichzeitig hat sie traditionelle Geschlechterrollen zurückgedrängt und die Arbeitsmarktbeteiligung und Löhne erhöht. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor.
Von 2009 bis 2021 lief in Bayern der Modellversuch "Islamischer Unterricht". Um eine positive Bewertung sicherzustellen, wurden bei zwei Evaluationen ausschließlich nur diejenigen befragt, die an einem islamischen Religionsunterricht ein besonderes Interesse haben: islamische Lehrkräfte, islamische Eltern, islamische Schüler*innen und Schulleiter*innen, die sich durch Teilnahme ihrer Schule am Modellversuch Vorteile versprechen. Doch dieses wissenschaftlich fragwürdige Studiendesign führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) hat am Wochenende den Beschluss gefasst, sich zukünftig verstärkt für eine Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen einzusetzen.
Im Mai hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine Kommission für islamischen Religionsunterricht eingerichtet, deren Besetzung auf heftige Kritik stieß. Insbesondere die Aufnahme der DITIB sorgte für Proteste. Das Säkulare NetzWerk NRW hat sich nun mit einem Gutachten an die Politik gewendet, in welchem unter anderem die Nähe der DITIB zur Erdoğan-Regierung aufgezeigt wird.
Seit Wochen hagelt es heftige Kritik an der Einrichtung einer Kommission für islamischen Religionsunterricht durch die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf. Besonderer Stein des Anstoßes ist die Aufnahme von DITIB, der deutschen Außenstelle der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in diese Kommission.
Am Dienstag hat der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" in dritter Lesung beschlossen. Gestern reichten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein. Der bfg München beteiligt sich nicht daran. In einer Pressemitteilung erklären Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, und Dietmar Freitsmiedl, Schriftführer im Vorstand des bfg München, ihre Beweggründe.
Heute wird der Bayerische Landtag voraussichtlich in dritter Lesung die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen. Die dazu erforderliche Änderung von Art. 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung e.V. (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb die in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.
Mitte Mai 2021 begrüßte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine neue Kommission zur Gestaltung islamischen Religionsunterrichtes in Nordrhein-Westfalen als "weiteren Meilenstein". Schnell kam Kritik auf, denn Teil der Kommission sind unter anderem die Verbände DITIB und die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die als Millî-Görüş-nah gilt. Liberal-islamische Verbände finden hingegen keinen Platz in dem neuen Beirat.
Der Bayerische Landtag hat gestern mit den Stimmen von CSU, Freien Wähler, SPD und FDP die Einführung des Schulfachs Islamischer Unterricht in zweiter Lesung beschlossen. Auf Antrag der AfD muss der Landtag jedoch noch einmal in einer dritten Lesung am 6. Juli darüber abstimmen. Mit einer anderen Mehrheit ist jedoch nicht zu rechnen.
Am 24. Juni 2021 wird der Bayerische Landtag voraussichtlich die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen (TOP 9). Die dazu erforderliche Änderung von Artikel 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie säkulare Organisationen für verfassungswidrig. Sie werden deshalb eine in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage am Tag nach dem Landtagsbeschluss beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.
Dr. Abdel-Hakim Ourghi bildet an der Pädagogischen Hochschule Freiburg Lehrer für den islamischen Religionsunterricht aus. Doch nun wollen ihm konservative Islamverbände die Lehrerlaubnis entziehen, weil Ourghi ihnen zu liberal ist. Das "Kompetenzzentrum Islamismus" der Aktion 3. Welt Saar kritisiert dies scharf.
Die katholische Kirche in Polen ist LGBT-feindlich und unterstützt das weitgehende Abtreibungsverbot. Kein Wunder, dass ihr die Schäfchen scharenweise davonlaufen. Nicht nur die Kirchenaustritte häufen sich, auch die junge Generation kehrt dem Kreuz den Rücken. In der Stadt Krakau hat sich laut einer aktuellen Befragung fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen vom katholischen Katechismus-Unterricht abgemeldet, Tendenz steigend.
Um den islamischen Religionsunterricht neu aufzustellen, hat das nordrhein-westfälische Schulministerium den umstrittenen Moscheeverband Ditib mit an den Tisch geholt. Ditib steht wegen seiner Nähe zur türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit zur türkischen Regierung in der Kritik. Während Beobachter wie Grünen-Politiker Cem Özdemir und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) protestieren, verteidigt das Ministerium seinen Kuschelkurs.
Muslimische Schülerinnnen und Schüler sollen in Bayern ab dem Herbst einen islamischen Religionsunterricht besuchen können. Damit gesellt sich im Freistaat ein weiteres Wahlpflichtfach zu den beiden christlichen Konfessionslehren und dem Fach Ethik. Über die Lehrpläne entscheidet jedoch der Staat.