Diese Aussage stammt nicht etwa aus einer internen Anweisung der türkischen Religionsbehörde Diyanet (DITIB ist der deutsche Ableger) oder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) – das Bundesverfassungsgericht hat 1987 die Rechtslage des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland klargestellt.
Das oberste Gericht in Nordirland gibt einem Vater Recht, der dagegen geklagt hatte, dass seine Tochter im Religionsunterricht ohne elterliche Einwilligung an christlichen Versammlungen teilnehmen und mitbeten musste.
Vor einem Jahr beschloss der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfachs "Islamischer Unterricht". Gegen diesen Beschluss reichten säkulare Organisationen Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage wurde am 28. Juni abgewiesen.
Schule ist Ländersache – das ist häufig die Reaktion, wenn man zum Thema Religionsunterricht bundesweite Diskussion sucht. Und viele bundesweit tätige Interessenorganisationen im Schulbereich fassen das Thema nur ungerne an.
Ende April erreichte in Hamburg eine Jubelmeldung zum Religionsunterricht die Öffentlichkeit. Schulsenator Rabe reagierte entzückt mit "religiös betrachtet ein Erdbeben" und ließ gleich vor der katholischen Akademie ein Video drehen für die Schüler*innen der Stadt. Was war geschehen? Der Hamburger Erzbischof Heße hatte bekannt gemacht, dass auch die katholische Kirche nun dem religionenpluralen Hamburger Modell beitritt. Damit haben jetzt die evangelische Kirche, drei muslimische Verbände, die alevitische Gemeinde, die jüdische Gemeinde und die katholische Kirche in Hamburg auf ihr Recht verzichtet, nach Artikel 7 (3) GG einen eigenen Religionsunterricht in der Schule anzubieten.
Die Stadt Hamburg hat nun festgelegt, dass ab dem kommenden Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler an einem gemeinsamen Religionsunterricht teilnehmen sollen. Damit fallen zwar auch die einzelnen konfessionell gebundenen Religionslehren weg, der Ethikunterricht allerdings ebenfalls. Verfassungsrechtliche Bedenken hat die Hamburger Schulbehörde dabei keine.
Alle Schüler sollten gemeinsam im Fach Ethik unterrichtet werden. Dafür sprechen sich 72 Prozent der 4.030 von der GfK repräsentativ ausgewählten Bürger im Alter von 18 bis 74 Jahren aus. Sowohl die Konfessionsfreien als auch die sich einer Religion zugehörig fühlenden Bürger stehen mit großer Mehrheit hinter einem Ethik-Unterricht für alle.
Die Einführung des Ethikunterrichts als Alternative zum Religionsunterricht hat die Religiosität der Schüler*innen im Erwachsenenalter verringert. Gleichzeitig hat sie traditionelle Geschlechterrollen zurückgedrängt und die Arbeitsmarktbeteiligung und Löhne erhöht. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor.
Von 2009 bis 2021 lief in Bayern der Modellversuch "Islamischer Unterricht". Um eine positive Bewertung sicherzustellen, wurden bei zwei Evaluationen ausschließlich nur diejenigen befragt, die an einem islamischen Religionsunterricht ein besonderes Interesse haben: islamische Lehrkräfte, islamische Eltern, islamische Schüler*innen und Schulleiter*innen, die sich durch Teilnahme ihrer Schule am Modellversuch Vorteile versprechen. Doch dieses wissenschaftlich fragwürdige Studiendesign führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) hat am Wochenende den Beschluss gefasst, sich zukünftig verstärkt für eine Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen einzusetzen.
Im Mai hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine Kommission für islamischen Religionsunterricht eingerichtet, deren Besetzung auf heftige Kritik stieß. Insbesondere die Aufnahme der DITIB sorgte für Proteste. Das Säkulare NetzWerk NRW hat sich nun mit einem Gutachten an die Politik gewendet, in welchem unter anderem die Nähe der DITIB zur Erdoğan-Regierung aufgezeigt wird.
Seit Wochen hagelt es heftige Kritik an der Einrichtung einer Kommission für islamischen Religionsunterricht durch die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf. Besonderer Stein des Anstoßes ist die Aufnahme von DITIB, der deutschen Außenstelle der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in diese Kommission.
Am Dienstag hat der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" in dritter Lesung beschlossen. Gestern reichten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein. Der bfg München beteiligt sich nicht daran. In einer Pressemitteilung erklären Assunta Tammelleo, Co-Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, und Dietmar Freitsmiedl, Schriftführer im Vorstand des bfg München, ihre Beweggründe.
Heute wird der Bayerische Landtag voraussichtlich in dritter Lesung die Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht" beschließen. Die dazu erforderliche Änderung von Art. 47 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) halten der Pädagoge Ernst-Günther Krause sowie die säkularen Organisationen Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung e.V. (gbs) für verfassungswidrig. Sie werden deshalb die in den vergangenen Wochen ausgearbeitete Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) einreichen.
Mitte Mai 2021 begrüßte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine neue Kommission zur Gestaltung islamischen Religionsunterrichtes in Nordrhein-Westfalen als "weiteren Meilenstein". Schnell kam Kritik auf, denn Teil der Kommission sind unter anderem die Verbände DITIB und die Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW), die als Millî-Görüş-nah gilt. Liberal-islamische Verbände finden hingegen keinen Platz in dem neuen Beirat.