Im US-amerikanischen Bundesstaat Arkansas werden nicht notwendige medizinische Eingriffe aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt. Dass diese Regelung auch für operative Schwangerschaftsabbrüche gilt, wurde nun obergerichtlich bestätigt. Schwangere Frauen, deren Leben nicht durch die Schwangerschaft gefährdet ist, haben jetzt in Arkansas keine Möglichkeit mehr, einen operativen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
Um Klinikkapazitäten und medizinische Ausstattung zu schonen, werden aufschiebbare Behandlungen derzeit ausgesetzt. Einige republikanisch geführte US-Bundesstaaten scheinen zu versuchen, politisches Kapital aus der Krise zu schlagen, indem sie auch Abtreibungen untersagen. Jetzt muss der Supreme Court entscheiden.
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.
Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.
Laut einer Gerichtsentscheidung dürfen Jugendliche auch entgegen dem Willen der Erziehungsberechtigten über Weiterführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden. Voraussetzung: Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Tragweite des Eingriffs erfassen können.
Bettina Gaber wurde wegen "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun hat sie Verfassungsbeschwerde gegen den (frisch reformierten) Strafrechtsparagraphen 219a eingereicht. Der hpd sprach mit der Berliner Frauenärztin.
Am morgigen Donnerstag steht die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht. Ihr wird zur Last gelegt, das umstrittene "Werbeverbot für Abtreibungen" nicht eingehalten zu haben, das es Ärztinnen und Ärzten verbietet, beispielsweise auf ihrer Homepage umfänglich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.
"Doctors for Choice" gibt es jetzt auch in Deutschland: Am vergangenen Samstag kam der junge Verein, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt, auf dem Campus der Berliner Charité zu einer Gründungsfeier zusammen. Er will Menschen, die im Bereich selbstbestimmte reproduktive Gesundheit aktiv sind, vernetzen und hat einen konkreten Forderungskatalog.
In Flensburg fusionieren die christlichen Krankenhausbetreiber Diako und Maltester in einem neuen Zentralklinikum, das 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Jetzt einigten sich die beiden christlichen Träger darauf, dass dort aus ethisch-moralischen Gründen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen. Bisher übernahm dies das evangelische Krankenhaus. Damit könnte es nach der Neueröffnung keine Abtreibungen mehr an einer Flensburger Klinik geben. Die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Schleswig-Holstein kritisiert dieses Vorhaben in einer Stellungnahme.
Wenn ÄrztInnen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, gilt das als Werbung und ist gesetzlich verboten. Nun sorgt eine (tatsächliche) Werbekampagne auf Gießener Stadtbussen für Aufsehen: Die Evangelische Allianz will die umstrittene Beratungsorganisation "Pro Femina", die versucht, Frauen von der Abtreibung abzubringen, damit bekannter machen. Und das nicht zufällig in der Stadt, in der Kristina Hänel ihre Praxis führt.
Am 21. September 2019 findet in Berlin erneut der sogenannte "Marsch für das Leben" statt. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft zu einer Gegendemonstration auf, mit der für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und sexuelle Selbstbestimmung demonstriert werden soll.
Ein Erfolg für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen keine Mahnwachen oder Demonstrationen mehr im direkten Umfeld von Einrichtungen stattfinden, die sich um Schwangere in Konfliktsituationen kümmern. Das hat das Innenministerium erlassen. Lebensschützer sind außer sich und starten eine Petition gegen den Beschluss.
Mit dem 1000-Kreuze-Marsch in Münster eröffnen christliche AbtreibungsgegnerInnen traditionell die Saison der "Lebensschützer-Märsche" im deutschsprachigen Raum. Wie in den Vorjahren formierte sich gegen die AbtreibungsgegnerInnen auch in diesem Jahr vielfältiger und lauter Protest.
Die Stadtverordnetenversammlung von Gießen will Schutzzonen einrichten, in der schwangere Frauen nicht von demonstrierenden Fundamentalisten belästigt werden können. Das steht allerdings im Konflikt mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.