USA

Kein Schwangerschaftsabbruch "dank" Corona

Im US-amerikanischen Bundesstaat Arkansas werden nicht notwendige medizinische Eingriffe aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt. Dass diese Regelung auch für operative Schwangerschaftsabbrüche gilt, wurde nun obergerichtlich bestätigt. Schwangere Frauen, deren Leben nicht durch die Schwangerschaft gefährdet ist, haben jetzt in Arkansas keine Möglichkeit mehr, einen operativen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.

Seit 1973 sind Schwangerschaftsabbrüche in den USA legal. Das jedoch hindert einige US-Bundesstaaten nicht daran, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch regelmäßig zu torpedieren. Es wurden und werden dort Abtreibungsverbote erlassen, gegen die Selbstbestimmungsbefürworter regelmäßig vor Gericht ziehen müssen.

Den Abtreibungsgegnern im Bundesstaat Arkansas hat nun ausgerechnet die Corona-Pandemie einen Trumpf in die Hand gespielt: Da zur Bekämpfung der Pandemie medizinische Ressourcen gesichert werden müssen, werden alle nicht notwendigen medizinischen Behandlungen aufgrund einer bundesstaatlichen Anordnung derzeit nicht durchgeführt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Diese Regelung gilt nach dem Willen des Staates Arkansas auch für operative Schwangerschaftsabbrüche, sofern von der Schwangerschaft keine medizinische Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren ausgeht. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind weiterhin möglich, allerdings sind diese nur in der Frühphase einer Schwangerschaft anwendbar.

Dass die Verweigerung von operativen Schwangerschaftsabbrüchen rechtens ist, erklärte nun in der vergangenen Woche das achte US-Bundesberufungsgericht in St. Louis, Missouri, und hob damit die einstweilige Verfügung einer unteren Instanz auf, die die weitere Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Arkansas erlaubt hatte. 

Arkansas ist nur einer von mehreren US-Bundesstaaten im eher konservativen Süden und mittleren Westen der Vereinigten Staaten, die derzeit versuchen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit Hinweis auf die Corona-Pandemie de facto außer Kraft zu setzen. Denn wem biologische Fakten nicht gänzlich unvertraut sind, der sollte wissen, dass sich ein Schwangerschaftsabbruch nicht ebenso leicht um mehrere Wochen oder Monate verschieben lässt wie die operative Entfernung von Krampfadern. Ein Schwangerschaftsabbruch ist Wochen später möglicherweise nicht mehr legal oder birgt eine ungleich größere Belastung für die ungewollt Schwangere.

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