Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Welttag der genitalen Selbstbestimmung" (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 60 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern auf fünf Kontinenten. Aufgrund der Corona-Epidemie werden die Kundgebungen unter anderem in Köln, San Francisco, Washington, New York City, Kenia und Uganda dieses Jahr komplett ins Internet verlegt.
Um Klinikkapazitäten und medizinische Ausstattung zu schonen, werden aufschiebbare Behandlungen derzeit ausgesetzt. Einige republikanisch geführte US-Bundesstaaten scheinen zu versuchen, politisches Kapital aus der Krise zu schlagen, indem sie auch Abtreibungen untersagen. Jetzt muss der Supreme Court entscheiden.
Über vierzig Jahre hat es gedauert, diesen Monat war es endlich so weit: In Neuseeland wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gewertet, sondern als Gesundheitsfrage. Bislang war er nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Gefahr für die schwangere Person, erlaubt.
Laut einer Gerichtsentscheidung dürfen Jugendliche auch entgegen dem Willen der Erziehungsberechtigten über Weiterführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden. Voraussetzung: Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Tragweite des Eingriffs erfassen können.
Edgar Dahl hat ein Plädoyer für den ärztlich assistierten Suizid verfasst. Das Buch ist nicht sehr umfangreich, aber voll mit Informationen und guten Argumenten. Uwe Lehnert hat es gelesen.
Bettina Gaber wurde wegen "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun hat sie Verfassungsbeschwerde gegen den (frisch reformierten) Strafrechtsparagraphen 219a eingereicht. Der hpd sprach mit der Berliner Frauenärztin.
In Flensburg fusionieren die christlichen Krankenhausbetreiber Diako und Maltester in einem neuen Zentralklinikum, das 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Jetzt einigten sich die beiden christlichen Träger darauf, dass dort aus ethisch-moralischen Gründen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen. Bisher übernahm dies das evangelische Krankenhaus. Damit könnte es nach der Neueröffnung keine Abtreibungen mehr an einer Flensburger Klinik geben. Die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Schleswig-Holstein kritisiert dieses Vorhaben in einer Stellungnahme.
Die spanische Stiftung Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, kurz BBVA, hat in diesem Monat die Ergebnisse zu ihrer aktuellen Wertestudie veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem politische Aktivitäten, religiöse Einstellungen und Akzeptanz von zum Beispiel Sterbehilfe oder Leihmutterschaft abgefragt.
Vergangenen Monat veröffentlichte das Christliche Medienmagazin "pro" ein Interview mit Thomas Sitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Palliativstiftung. In dem Artikel mit dem Titel "Niemand muss verrecken" warf er der "Sterbehilfe-Lobby" vor, gezielt Ängste zu schüren oder gar Lügen zu verbreiten. Dieter Birnbacher hat für den hpd eine Antwort verfasst.
Wenn ÄrztInnen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, gilt das als Werbung und ist gesetzlich verboten. Nun sorgt eine (tatsächliche) Werbekampagne auf Gießener Stadtbussen für Aufsehen: Die Evangelische Allianz will die umstrittene Beratungsorganisation "Pro Femina", die versucht, Frauen von der Abtreibung abzubringen, damit bekannter machen. Und das nicht zufällig in der Stadt, in der Kristina Hänel ihre Praxis führt.
Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
Pünktlich zum 7. Mai 2019, dem "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) startete die einjährige Aufklärungskampagne "Mein Körper – Unversehrt und Selbstbestimmt" mit einer Pressekonferenz in Berlin. VertreterInnen der drei Organisationen "Terre des Femmes", "MOGiS e.V." und "Projekt 100% Mensch" stellten die Gedanken und Ideen rund um die Kampagne vor. Ergänzt wurde das Podium durch Seyran Ateş – Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.
Ungarns Bevölkerung umfasst knapp zehn Millionen Menschen, mit leicht rückgängiger Tendenz. Jede Frau bekommt im Schnitt etwa 1,45 Kinder. Das reicht Ministerpräsident Viktor Orbán nicht. Ähnlich wie in Italien, möchte er mit finanziellen Anreizen die Geburtenrate steigern.