Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.
In Australiens Hauptstadt sollen ab Anfang nächsten Jahres so genannte Konversionstherapien, die die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung hin zu einer vermeintlichen Norm verändern sollen, für Schutzbedürftige verboten sein. Zuwiderhandlungen sollen mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Während christliche Organisationen bereits wohlmeinende Eltern im Gefängnis sehen, geht das Gesetz anderen nicht weit genug.
Das Entfernen der Penis-Vorhaut ist ein folgenschwerer Eingriff. Es ist ein großer Unterschied, ob dies bei einem einwilligungsunfähigen Kind fremdbestimmt durchgeführt wird oder ob sich ein Erwachsener aufgrund medizinischer Erwägungen bewusst dazu entscheidet. Würden Humanisten beschließen, zum Beispiel das Abschneiden eines Teils des Ohrläppchens bei ihren Kindern zum Ritual zu erheben, wäre die Empörung sicher groß – auch von religiöser Seite.
Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.
Abtreibung ist in Kolumbien nur in wenigen Ausnahmen legal möglich. Während Menschenrechtsgruppen für einen bedingungslosen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten Wochen kämpfen, hat eine rechtskonservative Senatorin nun ein Projekt angekündigt, welches die Zustimmung des Erzeugers zur Beendigung der Schwangerschaft erfordern soll. Eine gefährliche Forderung, die für Empörung sorgt.
Für suizidwillige Patient*innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt*innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen.
Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.
Der dauererschöpfte Mensch ist zur Zielgruppe eines ganzen Wirtschaftszweiges geworden. Die Gestressten und Gehetzten konsumieren Selbsthilfeliteratur und buchen Achtsamkeits-Workshops, um ihre Beschwerden zu lindern. Mit Yoga, Entspannungsübungen und Meditation sollen sie wieder funktionstüchtig gemacht werden. Und die Achtsamkeitsindustrie boomt, Mindfulness ist ein Lifestyle-Produkt geworden. Ein Kommentar.
Die Kleinstadt Somerville in Massachusetts hat im Zuge einer Formulierungsfrage Geschichte geschrieben: Sie brach mit dem monogamen Beziehungsschema und weitete offiziell anerkennbare Lebensgemeinschaften auf solche aus, die aus mehr als zwei Partner*innen bestehen. Auslöser dafür war die Corona-Krise.
Am 22. April urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage, ob das 2018 novellierte Personenstandsgesetz (PStG) auch von nicht-intersexuellen Menschen in Anspruch genommen werden darf. Der BGH entschied, dass diese zur gerichtlichen Anerkennung einer Personenstandsänderung weiterhin den Weg über das 1980 auf den Weg gebrachte Transsexuellengesetz (TSG) zu gehen haben. Gegen diese Entscheidung wurde nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Kabarettist Joesi Prokopetz sowie auch der Humanistische Verband Österreich unterstützen die neue Initiative für Suizidhilfe der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL).
Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung vorgenommene Lockdown sowie die Kontaktbeschränkungen zwangen viele Menschen zum Arbeiten zu Hause. Ein längst überfälliger Test, der erst durch eine weltweit wütende Viruserkrankung möglich wurde. Die Heimarbeit bietet Vorteile für Mensch und Umwelt und sollte nach Möglichkeit beibehalten werden.
Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Wie der medizinische Umgang mit Luftnot und verschiedene Verfahren zur künstlichen Beatmung von Fachgesellschaften teils unterschiedlich eingeschätzt werden, fällt Laien sehr schwer nachzuvollziehen. Doch ist eine grundsätzliche Aufklärung darüber nötig, um ihre Vorsorgeinstrumente für eine plötzlich eintretende Corona-bedingte Lungenentzündung zu gestalten.
Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.