Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Ende des vergangenen Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2022. Nun sind solche Angaben immer mit Vorsicht zu genießen: Ohne Vergleiche und Einordnungen sind sie aussagelos.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.
Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.
Seit Jahrzehnten treffen sich die weltweit bestehenden Sterbehilfeorganisationen alle zwei Jahre zu einem Weltkongress, jedes Mal auf einem anderen Kontinent. Diesmal fand er vom 2. bis 5. November im kanadischen Toronto statt.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am heutigen 2. November.
Die Bundesregierung möchte das Transsexuellengesetz in Kürze durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz ablösen. Mit ihm soll die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen beendet werden. Doch gegen das Gesetz regt sich Widerstand, weil hierdurch auch neue Probleme geschaffen werden.
Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.
Ja, es gibt sie: die Frauen die einfach keine Kinder wollen, und das ganz ohne Störung. In früheren Zeiten und in anderen Ländern der Welt hatten und haben diese Menschen oft keine Wahl, hierzulande ist es heute möglich, dieses selbstbestimmte Lebensmodell zu wählen. Doch die Gesellschaft tut sich noch immer schwer damit. Über die Gründe für ihre freiwillige Kinderlosigkeit und die Ursache und Formen der Stigmatisierung von Menschen, die sich gegen Nachkommen entscheiden, hat Nadine Pungs ein Buch geschrieben.
Zum Jahresbeginn wirft der Vereins Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2021 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. Auch 2022 will sich der Verein unvermindert für Suizidversuchsprävention sowie Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit am Lebensende, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge, einsetzen – in der Schweiz und international.
Der jährliche World Hijab Day am heutigen 1. Februar soll laut seiner Initiatiorin der Solidarität mit Musliminnen dienen. Anlässlich des 2013 von Nazma Khan in den USA ins Leben gerufenen World Hijab Days organisierten der Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland, die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung und Frauen für Freiheit die Fachveranstaltung "FrauenStimmen gegen Gewalt sagen Nein zum World Hijab Day" zum Thema Kopftuch.
Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.
Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.
Aus Anlass der heutigen Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, zum Beispiel bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind.