Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Welttag der genitalen Selbstbestimmung" (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 60 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern auf fünf Kontinenten. Aufgrund der Corona-Epidemie werden die Kundgebungen unter anderem in Köln, San Francisco, Washington, New York City, Kenia und Uganda dieses Jahr komplett ins Internet verlegt.
Die Corona-bedingten Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen haben viele Veranstaltungen erschwert oder unmöglich werden lassen. Auch die alljährliche Feier zum Gedenktag für das "Kölner Urteil", das am 7. Mai 2012 zum ersten Mal auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen hatte, ist davon betroffen. In Zeiten der Corona-Pandemie werden der Zug der Demonstrant*innen vom Landgericht zum Wallrafplatz und die Kundgebung zum ersten Mal ausfallen. Ebenso wurden alle anderen Aktionen weltweit abgesagt.
Doch die Botschaft dieses Tages ist zu wichtig, um sie in Vergessenheit geraten zu lassen. Der 7. Mai wird auch in diesem Jahr nicht ohne Demonstration verstreichen. Das internationale Bündnis wird sich in dieser Woche zu einer virtuellen Kundgebung zusammenfinden. Vom 4. bis 8. Mai erscheinen täglich Video-Statements von Vertreter*innen der beteiligten Organisationen aus aller Welt.
Den Anfang machen heute, am 4. Mai 2020 TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. , KAHAL (Israel), HennaMond e. V. – Mut, Rat und Lebenshilfe, Men Do Complain (Großbritannien) und Projekt 100 % MENSCH.
Auf YouTube sind die Videos ab sofort einsehbar – die Liste wird täglich erweitert.
Der hpd wird die Aktion verfolgen und im Nachgang darüber resümieren, wo die diesjährigen Schwerpunkte des Gedenktages lagen, wie sich die Vor- und Nachteile der virtuellen Kundgebung gegenüber der analogen darstellen und ob es sich hierbei um ein zukunftsfähiges Veranstaltungs-Format handelt.