Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.
Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020, der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel.
Bettina Gaber wurde wegen "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun hat sie Verfassungsbeschwerde gegen den (frisch reformierten) Strafrechtsparagraphen 219a eingereicht. Der hpd sprach mit der Berliner Frauenärztin.
Am morgigen Donnerstag steht die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht. Ihr wird zur Last gelegt, das umstrittene "Werbeverbot für Abtreibungen" nicht eingehalten zu haben, das es Ärztinnen und Ärzten verbietet, beispielsweise auf ihrer Homepage umfänglich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.
Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
Vergangene Woche legte die Regierungskoalition einen Vorschlag zur Änderung von § 219a StGB vor, dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Der Vorschlag sorgte für massive Kritik. Gestern fanden in mehreren deutschen Städten Kundgebungen gegen die geplante Änderung statt.
Sachverständige Juristen, Ärzte sowie Vertreter von Beratungsstellen und Kirche waren von den Fraktionen eingeladen worden, sich im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zu den angedachten Gesetzesänderungen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern. Die Urteile gingen weit auseinander und mündeten in einer Patt-Situation.