Seit Wochen ist das Thema “Kirchensteuer auf Kapitalerträge” in den Medien, und ein Ärgernis wurde bisher noch gar nicht beachtet: Die völlig unzureichende Bezahlung des absehbaren Zusatzaufwands für die Finanzämter. Hier stehen die Interessen der Allgemeinheit gegen die der Kirchen.
Bereits 375.000 Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen die automatische Übermittlung ihrer Kirchenzugehörigkeit an die Banken eingelegt. In diesen Fällen müssen die Betreffenden – soweit dies nicht ohnehin erfolgt – eine Steuererklärung abgeben und dort auch ihre Kapitalerträge angeben.