Kommentar

Genaueres Lesen hilft mitunter

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WEIMAR. (hpd) Immer wieder wird vom Mainstream in Politik und Medien, inklusive den Ramelow-Linken, die Mär von der verfolgten Christen – insbesondere im vorgeblichen Unrechtsstaat DDR – aufgekocht. Ein Herr Ramelow hat im Programm seiner Partei die Formulierung vom “begangenen Unrecht gegenüber Gläubigen” durchgesetzt.

Aus Anlass des 25. Jahrestages der Herbstereignisse von 1989 hat die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg (Freistaat Bayern) eine Reportage über Südthüringen veröffentlicht. Wer diese genau liest, dem fallen nicht nur Ungereimtheiten auf, sondern er bekommt tatsächlich ein realistisches Bild über die Situation von Kirchenmitgliedern in Thüringen vor und nach 1989 vermittelt. Was der Verfasser aber wohl kaum beabsichtigt haben dürfte, stützt sein Text doch keinesfalls die These von den Christenverfolgungen.

Im Pressetext heißt es zunächst: “Wer achtlos durch die Georg-Neumark-Straße der südthüringischen Kleinstadt Schleusingen fährt, übersieht die katholische Kirche Sankt Marien leicht. Von außen verweist nur die Schautafel vor der Eingangstüre darauf, dass sich in dem dunkelgrauen Wohnhaus ein Gotteshaus verbirgt. Repressalien wie zu Zeiten der DDR haben die Katholiken in Südthüringen 25 Jahre nach dem Fall der Mauer nicht mehr zu befürchten. (…) Als eine wohlhabende Familie kurz vor dem Mauerbau floh, nutzten die Gläubigen die Chance und kauften das Haus in der Georg-Neumark-Straße. Mit viel persönlichem Einsatz wurden in den folgenden Jahren Wände weggebrochen, Stützpfeiler eingezogen und im Erdgeschoss ein L-förmiger Kirchenraum geschaffen, der 1964 kurz vor Weihnachten geweiht wurde.”

Die Kirchgemeinde konnte also ganz offiziell ein Haus kaufen und auch öffentlich als Kirche bauen. Sicherlich waren auch alle Umbauten von den zuständigen staatlichen Behörden genehmigt worden.

Zum katholischen Gemeindeleben dereinst und jetzt heißt es in der Reportage: “…Waren es 1948 in unserer Pfarrei 38 Kommunionkinder, so hatten wir 2014 nur eines. (…) Erst kürzlich hat sich eine 50-Jährige, eine der Jüngsten, die hier regelmäßig ein- und ausgeht, taufen lassen, berichtet Bonell sichtlich begeistert. (…) Ein Mädchen aus Schleusingen muss alle 14 Tage nach Suhl fahren, weil es in der näheren Umgebung nur dort katholischen Religionsunterricht gibt.”

Soso, obwohl keine Repressalien seit nunmehr 25 Jahren zu befürchten sind, finden also kaum Menschen in die katholische Kirche als Institution. Katholiken machen auch heute noch nur rund drei Prozent der Bevölkerung aus, etwa 17 Prozent sind evangelisch, während nach wie vor 80 Prozent der Menschen religionsfrei sind. Trotz aller auch über die Medien vorgetragenen Missionierungsbemühungen. Diese Passage wirft dazu ein Schlaglicht auf das geringe Interesse von Eltern und Schülern am Religionsunterricht als konfessionelle Glaubensunterweisung…

Die Reportage geht auch auf die Gegensätze zwischen der Schleusinger Hauskirche und der katholischen Pfarrkirche in Meiningen ein. Letztere “entstand zwischen 1967 und 1972. Die neugotische Kirche aus dem Jahr 1881 (…) war durch Hochwasserschäden marode und wurde zusammen mit dem Schwesternhaus neu erbaut”, heißt es in der Reportage. Eine staatliche Baugenehmigung sei erteilt worden, allerdings habe nur “mit Hilfe von Freiwilligen gebaut werden können, die aber zu DDR-Zeiten auch ohne Probleme mal ihrer Arbeitsstelle fernbleiben konnten, wenn sie beim Kirchenbau gebraucht wurden.”

Also auch hier keinerlei staatliches Verwaltungsunrecht seitens der DDR… Und was den Bau durch “Freiwillige” angeht, so wurden seinerzeit unzählige genehmigte Bauten von Einrichtungen von Massenorganisationen oder auch Kommunen durch sogenannte Feierabendbrigaden ausgeführt…

Bezeichnend aber ist diese offenherzige Aussage, dass zu DDR-Zeiten Menschen ohne Probleme (!) ihrer Arbeitsstelle fernbleiben konnten, wenn sie beim Kirchenbau gebraucht worden seien. Dies Arbeitsstellen dürften sicherlich allesamt Volkseigene Betriebe oder Sozialistische Genossenschaften gewesen sein… Also wurde diese Verletzung von Arbeitsverträgen keinesfalls durch Betrieb und Justiz arbeitsrechtlich geahndet! Das sollte heute mal ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber wagen…

Und wie sieht es heuer mit Katholiken in Schleusingens Nachbarstadt aus? Dazu heißt es bezeichnend: “Die Wende habe auch in Meiningen zum Wegzug von vielen Gläubigen geführt (…) nach der Wende seien aber auch viele Katholiken neu nach Meiningen gekommen. Diese seien heute die Säulen der Pfarrei: Im Pfarrgemeinderat ist nur ein Mitglied ursprünglich aus Meiningen.”

Kommentar überflüssig!