Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige von Hartz-IV-Empfängern

Druck auf Hartz-IV-Empfänger wird erhöht

Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen von Hartz IV-Empfängern wurde abgelehnt.

Dabei ist dieses Recht eine wichtige Errungenschaft der Demokratie. es berechtigt einen Zeugen vor Gericht, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. Meist dann, wenn ein Zeuge durch seine Aussage in einen Loyalitätskonflikt gerät. "Zu solchen Konfliktlagen gehört insbesondere die Situation, dass der Zeuge sich selbst oder ihm nahestehende Dritte belastet und so eventuell der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt." (Wikipedia)

Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW fällte jetzt eine Entscheidung, die die Situation von Hartz IV-Empfängern noch einmal erheblich verschlechtertn kann. Es verpflichtet auch nahe Angehörige der Hartz IV-Bezieher, über deren Lebenssituation Angaben zu machen und verweigerte in diesem Zusammenhang das Zeugnisverweigerungsrecht.