Das Ringen um den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch

"Im OP-Saal gilt das Grundgesetz, nicht die Bibel"

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Am vergangenen Freitag diskutierte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch die EU-Kommissare befassten sich mit dem Thema Abtreibung. Zwar sprach sie sich gegen einen neuen Geldfonds zur Unterstützung von ungewollt Schwangeren aus. Dennoch können die Mitgliedstaaten jetzt Hilfen aus dem schon bestehenden "Europäischen Sozialfonds Plus" abrufen. 

Am vergangenen Freitag befasste sich der Bundestag mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der darauf abzielt, die Versorgungssituation für ungewollt Schwangere zu verbessern. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, wie der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bundesweit gesichert und bestehende Hürden abgebaut werden können – und ob das überhaupt notwendig sei.

Eine Mit-Initiatorin des Antrags, die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, verwies auf strukturelle Veränderungen im Krankenhauswesen. Die zunehmende Übernahme von Kliniken durch kirchliche Träger stelle die Versorgung vor neue Herausforderungen. Im Zuge der Krankenhausreform sei damit zu rechnen, dass dieser Trend in den kommenden Jahren weiter zunehme – mit potenziell negativen Folgen für die Versorgungssicherheit von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch nehmen wollen.

Wie solche Konflikte konkret aussehen können, zeigt ein aktueller Fall aus Lippstadt. Dort errang der Chefarzt Joachim Volz vor Gericht einen Teilsieg gegen seinen katholischen Arbeitgeber (der hpd berichtete). Nach der Zusammenlegung von zwei Krankenhäusern hatte der katholische Teil für die gesamte Einrichtung ein striktes Abtreibungsverbot verhängt. Im Zuge der Krankenhausreform sind weitere derartige Konflikte zu erwarten. Dazu Kappert-Gonther: "Kein Arzt oder Ärztin soll dazu gezwungen werden, gegen das eigene Gewissen zu handeln. Aber die Kliniken haben einen Versorgungsauftrag und kein Gewissen."

Deutlich positiver bewertet Maria Lena Weiss (CDU) die Versorgungslage. Die 2025 veröffentlichte ELSA-Studie, die auf erhebliche Hürden für ungewollt Schwangere und auf die schwierige Situation von Ärztinnen und Ärzten hinweist, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, werde von den Grünen überinterpretiert. Nach Auffassung der CDU-Frau seien die Daten nicht geeignet, um die behaupteten Versorgungsprobleme zu belegen. Sie gehe vielmehr davon aus, dass eine entsprechende Praxis oder ein Krankenhaus für jede Frau innerhalb von maximal 100 Minuten per Auto erreichbar sei.

Tatsächlich zeigte die ELSA-Studie eine regional sehr unterschiedliche Versorgungslage. Gerade im ländlichen Raum müssen Betroffene häufig weite Wege auf sich nehmen. Darauf machte auch die SPD-Abgeordnete Lina Seitzl aufmerksam.

Die Fraktion Die Linke ging mit ihrem eigenen Antrag noch weiter und forderte die komplette Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 Strafgesetzbuch. "Im OP-Saal gilt das Grundgesetz, nicht die Bibel. Sonderarbeitsrechte bei kirchlichen Trägern gehören abgeschafft", erklärte die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel. Weiter führte sie aus: "Kirchen nutzen ihre Trägerschaft von Krankenhäusern aus, um Schwangerschaftsabbrüche komplett zu verbieten, auch die medizinisch notwendigen. Sie verstecken sich dabei hinter einem Sonderarbeitsrecht. Und dieses Sonderarbeitsrecht gehört abgeschafft!"

Auf Regierungsebene sieht man beim geltenden Abtreibungsgesetz keinen grundlegenden Handlungsbedarf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (ebenfalls CDU) will es bei den bestehenden Restriktionen belassen: Demnach ist der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen bis zur zwölften Woche straffrei. Voraussetzungen sind eine verpflichtende Beratung sowie eine dreitägige Wartefrist. Die Ministerin stellte lediglich in Aussicht, die Kostenübernahme neu zu regeln. Derzeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur für Frauen mit geringem Einkommen. Zudem regte die Ministerin an, den Eingriff stärker in die ärztliche Ausbildung zu integrieren.

Das Grundproblem bleibt davon jedoch unberührt: Die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verschlechtert sich, immer weniger Arztpraxen und Kliniken führen Abtreibungen durch.

EU-Länder sollen Mittel aus bestehendem Fonds abrufen

In anderen europäischen Ländern sind die Gesetze sogar noch strenger. So herrscht in Polen und Malta ein fast komplettes Abtreibungsverbot. In weiteren EU-Mitgliedsstaaten kommt es vor, dass sich Ärzte oder Kliniken weigern, den Eingriff vorzunehmen. Frauen, die dort einen Abbruch wünschen, müssen dafür in einen Staat mit liberaleren Vorschriften reisen. Das ist aufwändig und teuer.

Um die teils erheblichen Kosten zumindest teilweise aufzufangen, forderte die Initiative "My Voice, My Choice" die Einrichtung eines eigenen Geldfonds für die Mitgliedsstaaten. Dafür hatte sie über eine Million Unterschriften gesammelt. Die EU-Kommission erteilte dem Vorstoß jetzt eine Absage – nachdem das Europäische Parlament bereits Zustimmung signalisiert hatte. Stattdessen sollen die Länder jetzt Hilfen aus dem bestehenden "Europäischen Sozialfonds Plus" abrufen. Dieser Fonds finanziert Maßnahmen zur Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten. "Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten sich dieser Instrumente voll bewusst sind", erklärte dazu die EU-Kommissarin für Gleichberechtigung Hadja Lahbib.

Die Organisationen Doctors for Choice Germany und Terre des Femmes werten die Entscheidung als Teilerfolg. Damit werde man einem wichtigen Teil der Forderungen gerecht, so Doctors for Choice. Dass die Kommission sich grundsätzlich verpflichtet hat, die Forderungen von "My Voice, My Choice" umzusetzen, sei ein starkes Signal, erklärte Annika Kreitlow, Beiratsmitglied von Doctors for Choice Germany. Hinsichtlich der Forderung nach neuen EU-Mitteln zur Verbesserung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen gehe die Entscheidung jedoch noch nicht weit genug. Kreitlow weiter: "Ein sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Menschenrecht und muss Teil der Gesundheitsversorgung in jedem Land sein."

Für Terre des Femmes (TdF) begrüßte Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei TdF, die Entscheidung der EU-Kommission. Sie sieht darin ein "klares und starkes Signal für die Stärkung reproduktiver Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen in Europa". Damit werde "der Weg für einen sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für Frauen in der gesamten EU geebnet".

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