Malaysia

Haft für Oppositionsführer Anwar wegen Homosexualität

Der Oppositionsführer Anwar Ibrahim wurde wegen des Vorwurfes, Sex mit einem Mann gehabt zu haben, im islamisch geprägten Malaysia zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Anwar war im Jahr 2012 in der gleichen Sache schon einmal freigesprochen worden, im März des letzten Jahres kippte jedoch ein Berufungsgericht das Urteil und die Revision hat das Urteil jetzt bestätigt.

Damit dürfte die politische Karriere des ehemaligen Vize-Regierungschef zu Ende sein. "Der 67-Jährige beschuldigt die Regierung, ihn als politischen Gegner ausschalten zu wollen. Kurz vor der Anklage aus dem Jahr 2008 hatte die Opposition mit ihm an der Spitze mehr als ein Drittel der Mandate gewonnen." 

Das Urteil wird von verschiedenen Menschenrechtsorganisation scharf kritisiert. "Der Hohe Kommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen äußerte sich enttäuscht über die Verurteilung. 'Das Vergehen, das Anwar vorgeworfen wurde, sollte nicht als Straftat angesehen werden', sagte ein Uno-Sprecher in Genf."

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte gestern: "Mit großer Bestürzung habe ich von der heutigen Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim erfahren. Ich habe das Strafverfahren gegen Anwar Ibrahim, den ich kenne und schätze, mitverfolgt. Das Verfahren und die Verurteilung werfen schwerwiegende Fragen hinsichtlich des Menschrechtsschutzes, der Unabhängigkeit der Gerichte, rechtsstaatlicher Verfahren und der Demokratieentwicklung in Malaysia auf. Die selektive Strafverfolgung von Oppositionellen schadet der gesellschaftlichen Entwicklung in Malaysia und dessen internationalem Ansehen. Die Verurteilung wegen angeblich homosexueller Handlungen verstößt darüber hinaus gegen internationale menschenrechtliche Standards: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung  oder Geschlechtsidentität verfolgt werden."