Für gewöhnlich untermauern die Kirchen ihre Forderungen auch mit der "Legende vom christlichen Abendland", doch bei Punkt 3 gewinnt man den Eindruck, dass zumindest den mitteldeutschen Protestanten selbst keine Argumente mehr hierfür einfallen: So lautet der Eingangssatz von Punkt 3, dass die Kultur Deutschlands in hohem Maße "religiös" (also nicht nur christlich) geprägt sei. Dies muss man schreiben, weil als Beleg hierfür an dritter Stelle tatsächlich angeführt wird, dass in größeren Städten Moscheen zum Stadtbild gehören. Es soll hier nicht das Recht von Muslimen zur Errichtung von Gebetshäusern in Abrede gestellt werden, aber es sollte buchstäblich die Kirche im Dorf gelassen werden: Moscheen in Mitteldeutschland? In solch beachtlicher Zahl, dass sie das Stadtbild prägen? Ernsthaft? In Thüringen leben nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (zitiert nach TA) zurzeit etwa 7.800 Muslime – dies entspricht einem Anteil von weniger als 0,4 Prozent der Bevölkerung. Und das soll der Beleg für die religiöse Prägung sein?
Das ist noch abenteuerlicher als ersten beiden Argumente für die religiöse Prägung: "Die Feiertage sind mehrheitlich christlichen Ursprungs" – Abgesehen davon, dass die Feiertage wenigstens zum Teil (man denke nur an Ostern, Weihnachten und Silvester) bereits auf "heidnische" Traditionen zurückgehen, muss man sich erneut fragen: Meinen die das Ernst? Nicht die Regeln für das tägliche Miteinander prägen unsere Kultur, sondern die exzeptionellen Feiertage werden an erster Stelle, sozusagen als Kronzeuge für die behauptete religiöse Prägung angeführt? Sicher, der obligatorische (aber unzutreffende) Verweis auf die 10 Gebote wird gleich an zweiter Stelle nachgeholt, jedoch es bleibt der Eindruck zurück: Das konnten die schon mal besser! (Vermutlich spürt die Kirche die Auswirkungen des fehlenden Religionsunterrichts schon am eigenen Personal…)
In Punkt 4 wird dann behauptet: "Im Berufsleben sind Kompetenzen religiöser Bildung gefordert, die alleine im Religionsunterricht angebahnt werden können." Die angeführten Beispiele vermögen jedoch nur ein müdes Lächeln hervorzurufen: So wird gefragt, ob der "Zimmermann, der nicht an Gott glaubt" den vom Bauherren gewünschten Richtspruch mit Gottesbezug sprechen dürfe. Das Problem wird also nicht einmal darin gesehen, dass der Zimmermann den religiösen Richtspruch mangels Religionsunterrichts gar nicht kennt – das wäre zwar auch nicht überzeugend, aber wenigstens noch logisch nachvollziehbar gewesen. Sondern vielmehr soll ein gottloser Zimmermannslehrling die Möglichkeit erhalten, den Religionsunterricht zu besuchen, um zu lernen, ob eine Religionsgemeinschaft, der er nicht angehört, ihm etwas verbietet, was sein Auftraggeber ausdrücklich von ihm wünscht – Handwerksmeister dürften begeistert sein, wenn ihre atheistischen Lehrlinge ihre gläubigen Kunden darüber belehren werden, dass sie diesen Spruch eigentlich gar nicht aufsagen dürfen, Religionsunterricht sei dank!
Zweites Beispiel: "Wie soll ich mich als christliche Bankkauffrau verhalten, wenn von mir der Verkauf von Wertpapieren gefordert wird, die erwiesenermaßen sehr riskant sind?" – Meines Erachtens brauchen Christen hierfür keinen gesonderten Unterricht, denn sie sollten sich nicht anders verhalten, als eine atheistische, muslimische oder jüdische Bankkauffrau: entsprechend dem in der Berufsschule zu vermittelnden Berufsethos! Die Frage, wie man sich als christliche Bankkauffrau zu verhalten habe, stellt nichts anderes dar als die Unterstellung, dass Nicht- oder Andersgläubige keine äquivalten Werte besitzen würden und daher nur das Christentum geeignet sei, um die Berufsschüler zu anständigen Bürgern zu machen.
Auch Punkt 5 kann wohl nur aus dem Theologen ganz eigenen Logikverständnis heraus verstanden werden: Weil der Religionsunterricht überall da, wo er angeboten werde, gut angenommen würde von Schülern, sei er ein "Erfolgsmodell" und müsse daher flächendeckend eingeführt werden. Umgekehrt würde dies bedeuten: Weil die MINT-Fächer immer mehr gemieden werden von den Schülern, seien sie kein "Erfolgsmodell" und müssten daher reduziert werden. Industrie und Handwerk wären sicherlich hoch erfreut.
Doch gehen wir noch einmal einen Schritt zurück: Zum Beleg des "Erfolgsmodells" wird auf die Studie von Mitunterzeichner Prof. Dr. Michael Wermke "Religionsunterricht in Ostdeutschland" verwiesen. Diese stammt bezeichnender Weise aus dem Jahr 2006 – einer Zeit, in der die Zahl der am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmenden SchülerInnen prozentual noch leicht stieg. Doch einer von der evangelischen Kirche Mitteldeutschlands selbst veröffentlichten Statistik kann entnommen werden, dass sich die Prozentzahl später von rund 28 auf nur noch 21 Prozent verringerte. Mit dem Jahr 2010/2011 endet die Statistik dann auch plötzlich, dabei bezieht die EKM ihre Zahlen von der Statistikstelle des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dort können aber behördenvorbildlich sogar schon die Zahlen für das laufende Schuljahr 2014/2015 abgerufen werden. Der Prozentsatz liegt danach immer noch bei rund 21 Prozent – das "Erfolgsmodell" scheint sich von seinem Rückgang also noch nicht erholt zu haben.
Die dreisteste Behauptung findet sich in Punkt 6: "Im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Schulen ist an den beruflichen Schulen der Religionsunterricht nicht flächendeckend eingeführt worden. Dies widerspricht dem Grundgesetz, das in Artikel 7.3. bestimmt, dass der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ‘ordentliches Lehrfach’ ist. (…) Dieses mangelnde Angebot ist verfassungswidrig und stellt einen bildungspolitischen Skandal dar, der umgehend behoben werden muss."
Während die Kirchen Gesetze und Verträge sonst wenigstens halbwegs elegant zu ihren Gunsten auslegen, handelt es sich hier in Wahrheit um nur um eine plumpe Verkürzung des Verfassungstextes, denn tatsächlich heißt es: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Zumindest in Ostdeutschland kann aber davon ausgegangen werden, dass die allermeisten Berufsschulen bekenntnisfrei sind – ergo besteht dort auch kein "Anrecht" auf Religionsunterricht. Mehr noch: Da der Bekenntnisunterricht an Schulen einen Fremdkörper im säkularen Staat darstellt, sollte Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz vielmehr so ausgelegt werden, dass Religionsunterricht nur an den bekenntnisgebundenen Schulen unterrichtet werden darf. Das behauptete Verdikt der Verfassungswidrigkeit gilt daher umgekehrt gerade für den Ausbau des Religionsunterrichts, wenn er an bekenntnisfreien Schulen erfolgt.
In Punkt 7 der gemeinsamen Erklärung fehlt natürlich auch nicht der abgedroschene Hinweis, dass der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben einer freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft leiste. Weshalb es pädagogisch sinnvoll sein soll, Atheisten, Protestanten, Katholiken, Juden und – in Thüringen vielleicht schon bald auch – Muslime getrennt zu unterrichten und sie maximal über- statt miteinander reden zu lassen, bleibt hingegen auch nach dieser vollmundigen gemeinsamen Erklärung von Kirche und Wissenschaft eine offene Frage. Da der Staat den Religionsunterricht auch noch selbst bezahlen soll, erkauft er sich hierdurch keine Integration, sondern lediglich das Schweigen der ihm anderenfalls in den Ohren liegenden Religionsfunktionäre.
Erfreulicher Weise kam in der Thüringer Lokalpresse mit Professor Nikolaus Knoepffler, Leiter des Ethikzentrums an der Uni Jena, inzwischen endlich auch mal jemand zu Wort, der sich gegen die beiden aktuellen Vorschläge zum Ausbau des Religionsunterrichts in Thüringen ausspricht (neben den Berufsschulen wird auch die Einführung von Islamunterricht diskutiert). Seiner Meinung nach sollte es mittelfristig überhaupt keinen Religionsunterricht mehr an den Schulen geben.
Im Gespräch mit der Thüringischen Landeszeitung (TLZ) sagte er: "Ideal wäre dagegen ein Fach Philosophie und Religion, in dem die Schüler die großen Gestalten in einer objektiven Weise kennenlernen können, um so die verschiedenen Gedankengebäude zu begreifen." Das würde viele Probleme lösen. So hätte man nicht die Fülle von Religionen und Glaubensrichtungen, die alle den Anspruch auf ihren eigenen Unterricht stellen. "Wir hätten dann vielmehr etwas unsägliches aus der Schule heraus, nämlich einen Moralunterricht, der stark abhängig ist von den Moralvorstellungen der Lehrer." Bleibt zu hoffen, dass er sich damit durchsetzen kann.
Siehe zu diesem Thema auch:
Ein Lehrbeispiel in Sachen Theologen-Rabulistik
Gehört Religion in die Berufsschulen?
“Die evangelische Kirche sieht ihre Felle davonschwimmen”
6 Kommentare
Kommentare
Stefan Dewald am Permanenter Link
Ich züchte keine Karnickel, deshalb bin ich in keinem Karnickelzuchtverein. Da können die soviel missionieren, wie sie können, bei mir nützt das nichts. Kirche? Dito!
Joachim Datko am Permanenter Link
Kirchenaustritte der evangelischen Landeskirchen 2013 und 2014 mit prozentualer Steigerung in Tabellenform:
http://www.monopole.de/aktuelles/kirchenaustritte-steigerung-evangelische-landeskirchen-2013-2014/
Nico Schmelzle am Permanenter Link
"Es sind [nur!] die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Der Religionsunterricht ist in konfessioneller Positivität und Gebundenheit zu erteilen.
Wie bitte? Wie konnte das Bundesverwaltungsgericht eine solche Entscheidung treffen? Ich hatte lange Jahre in der Schule Religionsunterricht, und er war über weite Strecken erträglich - schlicht aus dem Grund, weil Glaubensdogmen nicht als "bestehende Wahrheit" vermittelt wurden, weil es "überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren" gab und weil die Religion "historisierend und relativierend" betrachtet wurde. Ich stelle mir einen Religionsunterricht nach oben definierter Form jedenfalls grauenhaft vor.
Nie vergessen werde ich eine Religionsstunde in der 11.Klasse, in der unser Relilehrer uns die verschiedenen "Gottesbeweise" des Mittelalters (Thomas von Aquin und co.) vorgestellt hat und jeweils unmittelbar im Anschluss knochentrocken darlegte, mit welchen vernichtenden Argumenten diese Beweise problemlos widerlegt werden können. Am Ende des Tages hieß es, es sei eben eine Frage des Glaubens; mit wissenschaftlichen Mitteln jeweils sei Gottes Existenz bisher nie bewiesen worden.
Wenn schon Kinder in den Religionsunterricht geschickt werden, dann wünsche ich ihnen wenigsten solchen Unterricht!
Hans Trutnau am Permanenter Link
>>Die dreisteste Behauptung findet sich in Punkt 6: "Im Gegensatz zu den allgemeinbildenden Schulen ist an den beruflichen Schulen der Religionsunterricht nicht flächendeckend eingeführt worden.
Während die Kirchen Gesetze und Verträge sonst wenigstens halbwegs elegant zu ihren Gunsten auslegen, handelt es sich hier in Wahrheit um nur um eine plumpe Verkürzung des Verfassungstextes, denn tatsächlich heißt es: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Zumindest in Ostdeutschland kann aber davon ausgegangen werden, dass die allermeisten Berufsschulen bekenntnisfrei sind – ergo besteht dort auch kein "Anrecht" auf Religionsunterricht.<< Punkt.
Ille am Permanenter Link
Also ich nehme an, dass eine Schule nicht "bekenntnisfrei" zu nennen ist, wenn alle oder fast alle Schüler/innen ohne Religionszugehörigkeit sind.
Maximilian Steinhaus am Permanenter Link
Ich (der Autor des Artikels) habe leider eine wichtige Analyse vergessen: Prof. Dr.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Eltern-haben-das-Recht-dass-ihre-Kinder-religioes-erzogen-werden-129896339