Die LINKE ruft erneut die Frage der Neutralität und Gleichberechtigung auf: Ist ein Kirchentag eine touristische, gesellschaftliche Veranstaltung? Und wenn ja, wie ist der Mehrwert für Berlin einzuschätzen? Hier sieht Die LINKE die Argumentation des Senats als fragwürdig an. Sie fordert auf, den Zusammenhang von Staatsvertrag und Landeskirche zu akzeptieren und nicht außer Acht zu lassen. Stefan Zillich, Die LINKE: "Ich möchte vom Senat eine genaue Aufstellung darüber haben, um daraus die Begründung für die Forderungen zu ziehen."
Bündnis 90/Die Grünen wollen ebenfalls den Landesanteil genau aufgeschlüsselt wissen und ebenso eine Begründung für den Zuschuss, der für eine als wirtschaftlich erfolgreiche Veranstaltung dargestellt wird. Ruft dieser Zuschuss die Forderung nach einer weltanschaulichen Gleichberechtigung auf, dann sollte man darüber genauer sprechen.
Die CDU legt wieder nach: "Das Ereignis ist engstens mit unserer Geschichte verbunden. Wir sind froh, das wir diese Veranstaltung bekommen." Sie drückt ihre Irritation über die Hinterfragung der öffentlichen Finanzierung aus und spielt die Bedeutung der Subventionshöhe herunter.
Der Chef der Senatskanzlei von Berlin, der Staatssekretär Björn Böhning stellt das Positive der Achse Wittenberg – Berlin vor: Wittenberg ist klein, Berlin ist groß. Das gebe für Berlin eine unübersehbare Zwischenüberschrift für dieses "besondere" Jubiläum. Unerwähnt blieb dabei, dass die Veranstaltung in Wittenberg in dem 23-Mio. Euro-Budget gar nicht enthalten ist. Hierfür wird vielmehr wieder ein eigener Verein als Rechtsträger gegründet und dieser hat vom Land Sachsen-Anhalt ebenfalls schon – unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine Zusage über Subventionen in Höhe von 2 Mio. Euro erhalten.
Der Vorsitzende lädt zu einer letzten Fragerunde ein.
Bündnis 90/Die Grünen betonen, dass ihre kritischen Nachfragen zum Finanzierungsgesuch des Senats von Berlin nicht aus ideologischer Ablehnung des evangelischen Kirchentags heraus resultieren. Es hätte ebenso eine Veranstaltung der Buddhisten oder der katholischen Kirche sein können. Aber das Wort wolle man sich auch von einer anderen Fraktion nicht im Munde umdrehen lassen …
Die LINKE betonte zum Schluss noch einmal, dass dann wenigstens Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften ebenfalls das Recht auf Förderung zustehe. Dies gelte es in der Zukunft zu beachten.
Die Abstimmung: Stimmberechtigt im Hauptausschuss sind die Fraktionen der SPD – 9 Stimmen, CDU – 7 Stimmen, Bündnis 90/Die Grünen 5 Stimmen, Die LINKE – 3 Stimmen, Piratenfraktion – 3 Stimmen Das Abstimmungs-Ergebnis: 21 Ja-Stimmen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen (Die LINKE)
Damit hat sich Berlin - "arm, aber sexy" - noch ein ganzes Stück ärmer gemacht. Trotz deutlich abnehmender Kirchenmitgliederzahlen nutzt man die Chance nicht und verringert die öffentlichen Zuschüsse, stattdessen dreht man den Hahn noch einmal richtig auf und steuert auf eine Rekordsubventionierungsquote zu. Die einzige Möglichkeit, dies noch zu verhindern, wäre ein Bürgerbegehren – die Aktiven vom 11. Gebot sondieren diese Möglichkeit bereits.
4 Kommentare
Kommentare
CCK am Permanenter Link
Warum wird im Artikel nicht herausgestellt, wie die Position der Piraten ist und dass diese als einzige geschlossen dagegen gestimmt haben? Die Linkspartei hat sich ja fein enthalten statt den Antrag abzulehnen.
omnibus56 am Permanenter Link
Nicht ganz. Die Linke hat sich nicht geschlossen enthalten. Aber es stimmt schon: Die Linke ist ziemlich stark "religiotisch durchseucht"...
Rainer Bolz am Permanenter Link
Nach meinem Rechtsverständnis haben dann atheistische Verbände Anspruch auf vergleichbare Summen für Veranstaltungen!
Also, - einfach mal beantragen - oder, bei Ablehnung den Rechtsweg einschlagen.
Dieter Kaiser am Permanenter Link
Politiker entscheiden im vorauseilenden Gehorsam und kniefallender Ehrfurcht vor den Usur-pastoren des Herrn im Himmel auf Wolke 13, weil sie nicht anders können.