Proaktive Zustimmung oder stillschweigendes Erlauben und ausdrücklicher Widerspruch?

Abstimmung über die Organspende

Am 15. Mai können die Schweizer Stimmberechtigen über einen Systemwechsel bei der Organspende entscheiden: Festhalten an der bisherigen Zustimmungslösung oder Einführung der vom Bundesrat und Parlament vorgeschlagenen Widerspruchslösung. Der gemeinnützig tätige Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben empfiehlt: Nachdenken, sich informieren, entscheiden und handeln.

Bisher gilt in der Schweiz die "Zustimmungslösung": Wer nach seinem Tod Organe spenden will, soll dies in seiner Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis ausdrücklich festhalten. Andernfalls ist die Entnahme von Organen nicht zulässig. Bundesrat und Parlament schlagen einen Systemwechsel vor. Es soll die "Widerspruchslösung" eingeführt werden: Wer zur Organspende schweigt, dem dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Außer man hält ausdrücklich fest, dass man dies nicht erlaube.

Bedarf an Spenderorganen

Entwicklungen in der Medizin ermöglichen Operationen, die Leben retten und verlängern können. Die Transplantationsmedizin ist ein Resultat davon. Mit der Zunahme der Bevölkerung und der gewachsenen Lebenserwartung entsteht fortwährend wachsender Bedarf an Spenderorganen. Jede Person kann durch Krankheit oder Unfall plötzlich auf Organspende angewiesen sein.

Schweigen als Zustimmung?

Kritiker der vorgeschlagenen Widerspruchslösung argumentieren unter anderem, es gebe stets Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. Daher könne es geschehen, dass Menschen Organe entnommen werden, die es womöglich nicht wollen. Dies widerspreche deren Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Was wirklich zählt

Unabhängig davon, ob die bisherige Zustimmungslösung oder die vorgeschlagene neue Widerspruchslösung favorisiert wird: Es ist sinnvoll, sich mit Fragen "letzter Dinge" auseinander zu setzen. Denn Krankheit, Unfall, Sterben und Tod sind Teile des Lebens. Bewusste Vorbereitung auf Absehbares, wie Sterben und Tod, sowie auf Ungewisses, wie Unfall oder Krankheit, dient nicht nur der eigenen Selbstbestimmung, sondern bringt auch Verantwortung gegenüber Mitmenschen zum Ausdruck. Dazu gehören auch medizinische Fachpersonen. In einer an sich schon emotional belastenden Situation von Krankheit, Unfall und Verlust eines Menschen ist es für sie alle eine Last weniger, sich fragen zu müssen: "Was hätte er gewollt?"

Deshalb empfiehlt Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben:

  • Über die eigenen Werte und Prioritäten bezüglich des eigenen Lebens nachdenken.
  • Sich über die verfügbaren Instrumente der Vorsorge wie Organspende, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament usw. informieren und sich mit seinen Angehörigen und Freunden darüber austauschen.
  • Entscheiden, ob man vorsorgen will – oder nicht.
  • Handeln: Einen Organspendeausweis erstellen lassen, eine Patientenverfügung erstellen usw.

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