Dunning-Kruger-Effekt bei der Kirchenredaktion des Bayerischen Rundfunks

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BR Screenshot

Eine E-Mail der BR-Kirchenredaktion vermittelt den Eindruck, dass dort weder der Sachverstand noch der Wille zu einer sachgerechten Berichterstattung über die Kirchensteuer vorhanden ist.

Letzte Woche hatte ich mich per E-Mail beim Bayerischen Rundfunk über Falschdarstellungen in der Sendung "STATIONEN: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?" beschwert.

Die gute Nachricht: Ich erhielt umgehend Antwort von Frau Dr. Sabine Rauh, die auch im Abspann der Sendung unter "Redaktion" genannt wird.

Die schlechte Nachricht: Alles andere.

Dr. Rauhs Antwort vermittelte mir den Eindruck, dass der Sachverstand der BR-Kirchenredaktion beim Thema "Kirchenfinanzen" derart gering ist, dass sie dort ihre eigenen Fehler nicht mal erkennen, wenn man sie darauf hinweist. (Ich fühle mich an den Dunning-Kruger-Effekt erinnert: Demzufolge führt extreme Inkompetenz dazu, dass man seine eigene Inkompetenz nicht mal erkennt.)

Das habe ich Frau Dr. Rauh auch zurückgeschrieben. Natürlich nicht, ohne zuvor noch einmal haarklein darzulegen, weshalb einzelne Darstellungen und auch das ganze Grundkonzept der Sendung nicht sachgerecht sind. Mittlerweile habe ich sogar den Eindruck, dass das Erzbistum München und Freising die Ahnungslosigkeit und Naivität der BR-"Kirchenexperten" wissentlich ausgenutzt hat. Witzigerweise dient die Sendung dafür als Beleg.

Aber lest selbst:

Sehr geehrte Frau Dr. Rauh,

vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass Ihnen immer noch nicht klar ist, wie falsch die Darstellung in Ihrer Sendung ist.

Sie schreiben:

Ich widerspreche allerdings Ihrem Urteil der "Falschdarstellungen". Wir haben in der Sendung zweimal darauf hingewiesen, dass es sich um die Einnahmen der Kirche handelt, darunter die Kirchensteuer. Dass die Moderatorin in den Begegnungen vereinfachend von der Kirchensteuer spricht, halte ich deshalb für vertretbar.

Dass die Kirche außer über die Kirchensteuer auch über weitere Einnahmen verfügt, sei es durch staatliche Zuschüsse, Ertragsobjekte oder Staatsleistungen, ist meines Erachtens durch die Filmbeiträge hinreichend deutlich geworden.

Das Problem ist nicht so sehr, dass in der Sendung ständig der Begriff "Kirchensteuer" verwendet wurde, wo "Einnahmen" gemeint waren.

Das Problem ist auch nicht, dass nicht erkennbar gewesen wäre, dass die Kirchensteuern nur einen Teil der kirchlichen Einnahmen ausmachen.

Das Problem ist, dass die in Ihrer Sendung genannten Beträge nicht die Verwendung der Kirchensteuer widerspiegeln. Das ist aber der genau Eindruck, den Sie in Ihrer Sendung erzeugen:

In der Ankündigung der Sendung heißt es:

Irene Esmann will wissen, wie sich ihre Kirchensteuer verteilt. In STATIONEN macht sie sich deshalb auf den Weg nach Rosenheim zu St. Nikolaus. In ihrem Geldbeutel hat sie 100 Euro, die stellvertretend für ihre Kirchensteuer stehen, und die sie an die jeweiligen Stellen der Gemeinde St. Nikolaus verteilen möchte.

Zu Beginn der Sendung erklärt Frau Esmann:

In STATIONEN geht’s heut ums Geld. Und zwar ganz konkret um die Kirchensteuer, die viele von uns regelmäßig bezahlen. Ich würd gern rausfinden: Was passiert mit meiner Kirchensteuer? Wohin fließt die? Deshalb hab ich mir 100 Euro aufgeteilt, in den Geldbeutel reingepackt und werd die jetzt mal unter die Kirchenleute bringen.

Die 100 Euro sind natürlich nur ein Beispiel. Diesen Betrag teile ich nun aber genau so auf, wie es das Erzbistum München und Freising zuletzt mit seinen Einnahmen, also u.a. der Kirchensteuer getan hat.

Sie erwähnen somit zwar, dass es sich um die Aufschlüsselung der Einnahmen handelt. Sie behaupten aber auch, dass die 100 Euro stellvertretend für die Kirchensteuer stehen. So, wie Sie es darstellen, können die ZuschauerInnen nur zu dem Schluss kommen, die Verteilung der Einnahmen sei eine brauchbare Hilfsgröße, um die Verteilung der Kirchensteuern zu veranschaulichen. Ich nehme an, das glauben Sie auch selbst – andernfalls hätten Sie Ihr Publikum ja wissentlich getäuscht.

Die Verteilung der Gesamteinnahmen spiegelt nicht die Verteilung der Kirchensteuer wider

Offenbar denken Sie, weil die Kirchensteuern einen großen Teil der Einnahmen ausmachen, würde die Verteilung der Einnahmen auch die Verteilung der Kirchensteuern widerspiegeln. Dies ist nicht korrekt, wie ich Ihnen hier mal aufgeschlüsselt habe. Dabei habe ich, der Einfachheit halber, die Einnahmen aus dem Bildungsbereich mit 100 Mio. angesetzt – diese Größenordnung ergibt sich aus dem Haushaltsbericht 2017 des Erzbistums (S. 84):

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Während die Verteilung der Gesamteinnahmen den Ausgaben für die genannten Verwendungsbereichen entspricht (Tab. 1, Spalte 3), ergibt sich die Verteilung der Kirchensteuern aus dem Verhältnis der Zuschussbedarfe der Bereiche (Spalte 6).

Der Zuschussbedarf eines Bereichs ergibt sich aus der Differenz seiner Ausgaben und Einnahmen. Dadurch ist die Verteilung der Kirchensteuern nicht gleich der Verteilung der anderen Einnahmen, sondern gegenläufig: Je mehr eigene Einnahmen ein Bereich hat, desto weniger Kirchensteuer wird benötigt.

Aufgrund dieser Gegenläufigkeit der Kirchensteuer und der anderen Einnahmen taugt die Verteilung der Gesamteinnahmen bzw. Ausgaben nicht zur Veranschaulichung, wohin die Kirchensteuer fließt.

Innerkirchliche Bereiche wie Pfarreien oder Verwaltung verfügen über keine nennenswerten Einnahmen, daher müssen die Ausgaben dort komplett durch Kirchenmittel wie die Kirchensteuer finanziert werden.

"Dienstleistungen" wie Schulen, Kindergärten oder Tagungsstätten generieren hingegen erhebliche Einnahmen von Staat und Nutzern. Dadurch müssen diese Bereiche nur anteilig durch die Kirchensteuer finanziert werden.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Verteilung der Gesamteinnahmen so stark von der Verteilung der Kirchensteuer abweicht, dass die Verteilung der Gesamteinnahmen die Verteilung der Kirchensteuer nicht mehr richtig widerspiegelt. Für die "gesellschaftliche Dienstleistungsbereiche" werden systematisch zu hohe Anteile ausgewiesen, während die Anteile für innerkirchliche Zwecke entsprechend niedriger erscheinen.

Dies ist auch der Grund, warum die Kirchen stets die Verteilung der Ausgaben veröffentlichen statt der Verteilung der Kirchensteuer: Der Anteil für Schulen, Kitas usw. erscheint dadurch höher, der Anteil für innerkirchliche Zwecke niedriger.

Um dies zu verdeutlichen, hatte ich in meiner ersten Mail erläutert, dass statt der 28 Euro, die Sie in Ihrer Sendung präsentiert haben, tatsächlich weniger als 20 Euro für Bildung ausgegeben werden.

Zurückerstattete Kirchensteuer als “Verwendung” verzerrt die Anteile gegenüber der tatsächlich gezahlten Kirchensteuer

Hinzu kommt noch, dass Ihre vom Erzbistum übernommene Darstellung als "Verwendungszweck" "Rückerstattung von Kirchensteuern an die Steuerpflichtigen" beinhaltet (bei Ihnen unter "Finanzamt").

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Dem Haushaltsbericht (S. 84) zufolge machen diese Rückerstattungen (54 Mio. Euro) etwa 8% des Brutto-Kirchensteueraufkommens aus. (In Ihrer Darstellung schrumpft dieser Anteil auf unter 7%, weil statt der Kirchensteuer die Gesamteinnahmen als Bezugsgröße verwendet werden. Siehe auch weiter unten im Abschnitt "Bemerkenswert irreführende Darstellung zur Einzugsgebühr.")

Anders ausgedrückt: In Ihren 100 Euro Kirchensteuer sind 8 Euro enthalten, die im Endeffekt gar nicht gezahlt werden, weil sie zurückerstattet werden.

In einer Sendung über die Verwendung der Kirchensteuer ist es sinnvoll, die Anteile der tatsächlich gezahlten Kirchensteuer auszuweisen. Zurückerstattete Kirchensteuer zählt nicht dazu. Es mag zwar (als Sachinformation) interessant sein, dass ein erheblicher Teil der eingenommenen Kirchensteuern wieder zurückerstattet wird. (Was Ihre ZuschauerInnen und Webseiten-Besucher allerdings nicht erfahren.) Die Berücksichtigung als eigener Anteil führt allerdings dazu, dass alle anderen Anteile zu niedrig ausgewiesen werden.

Der Effekt ist aus der folgenden Tabelle 2 ersichtlich. Dabei habe ich in der letzten Verwendungszeile die Rückerstattungen herausgerechnet und nur die Einzugsgebühr (2% der Kirchensteuererträge) angesetzt:

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Wie man durch einen Vergleich der dritten Spalten von Tabelle 1 und 2 erkennen kann, sinkt bei sachgemäßer Betrachtung der Anteil „für das Finanzamt” von 6,69 auf 1,49. Alle anderen Anteile erhöhen sich. (Der Gebührenanteil ist in Spalte 3 kleiner als 2%, weil als Bezugsgröße nicht die Kirchensteuern dienen, sondern die Gesamteinnahmen, und in Spalte 6, weil die Bezugsgröße hier sämtliche anderen Einnahmen sind, nicht nur die Kirchensteuer. Auch dies veranschaulicht übrigens, dass es einen Unterschied macht, ob man bei den Anteilen die Kirchensteuer oder die Gesamteinnahmen als Bezugsgröße wählt.)

Erhebliche Abweichungen zwischen der Darstellung des BR und der tatsächlichen Verwendung der Kirchensteuern

Nachdem wir somit größenordnungsmäßig abschätzen können, wie die Kirchensteuern im Erzbistum München und Freising tatsächlich verwendet werden, zeigt sich, dass die Darstellung in Ihrer Sendung erheblich davon abweicht.

Tabelle 2 weist in Spalte 6 eine realistischere Verteilung der tatsächlich gezahlten Kirchensteuer aus. Natürlich kann ich hier nur die Größenordnungen abschätzen, es handelt sich nicht um "echte" Zahlen. In Anbetracht der Abweichungen dürfte allerdings unbestreitbar sein, dass Ihre Darstellung nicht nur vom Ansatz her unsachgemäß ist, sondern dass sie auch rein zahlenmäßig nicht geeignet ist, die tatsächliche Verwendung der Kirchensteuern zu illustrieren. Ich habe die Abweichungen zwischen Ihrer Darstellung und meiner Abschätzung hier noch einmal gegenübergestellt (alle Werte auf ein Prozent gerundet – Ihre Darstellung in Euro und Cent suggeriert eine Genauigkeit bis auf Zehntelpromille, so exakt lassen sich Verwendungszwecke ohnehin nicht abgrenzen):

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Die folgenden Punkte verdeutlichen, dass Ihre Darstellung ein erheblich verzerrtes Bild liefert:

  • Den Anteil für die Bildung weisen Sie völlig überhöht aus (+44%).
  • Die Anteile für die innerkirchlichen Verwendungen – Gemeinden, Überdiözesanes und Verwaltung – weisen Sie systematisch etwa 17% zu niedrig aus.
  • Dadurch sinkt bei Ihnen z.B. der Anteil für die Gemeinden von deutlich über 50% auf deutlich unter 50%.
  • Der Anteil für Verwaltung sinkt bei Ihnen von gut 12% auf unter 10%.
  • An das Finanzamt geht nur ein Bruchteil des Betrages, den Sie ausweisen (ca. ein Viertel).

Falsche Darstellung des Betrags für Bildung

Zwischenzeitlich ist mir bei Ihrer Sendung ein weiterer Fehler aufgefallen, der den Eindruck vermittelt, dass die Verantwortlichen die Aufschlüsselung des Erzbistums, auf der der gesamte Beitrag basiert, überhaupt nicht verstanden haben (ab Minute 8:34):

Nächste Station beim Kirchensteuer-Verteilen: Der Kindergarten von St. Nikolaus in Rosenheim. Er steht bei meinem Experiment stellvertretend für alle Bildungseinrichtungen der Erzdiözese. Hier lasse ich stolze 28,12 Euro. Und das, obwohl die Eltern Gebühren zahlen und der Staat ja auch noch Geld in die Kinderbetreuung steckt.

Auch diese Szene kann nur so verstanden werden, dass es sich um 28,12 Euro Kirchensteuer handelt: Erstens ist ausdrücklich von "Kirchensteuer-Verteilen" die Rede, zweitens wird der Eindruck vermittelt, in diesem Betrag seien noch keine staatlichen Zuschüsse und Elterngebühren enthalten.

Da der Betrag sich aber auf die Einnahmen bezieht und nicht auf die Kirchensteuer, sind hier staatliche Zuschüsse, Schulgeld, Tagesheimerträge und Einnahmen aus Kindertagesstätten bereits enthalten, wie aus dem Haushaltsbericht 2017 des Erzbistums hervorgeht (S. 84):

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Ein Blick auf Tabelle 2 (s.o.) lässt erkennen, dass in den 28 Euro bereits 10 Euro von Staat und Nutzern (Eltern) enthalten sind. Von der Kirchensteuer fließen also nur knapp 20 Euro in die Bildung.

Will man hier keine unredliche Absicht unterstellen, so lässt sich diese Darstellung m.E. nur damit erklären, dass die Verantwortlichen der falschen Vorstellung unterliegen, die Zahlen des Erzbistums würden tatsächlich die anteilige Verwendung der Kirchensteuer repräsentieren.

Bemerkenswert irreführende Darstellung zur Einzugsgebühr

Was Sie mir zum Thema "Finanzamt" antworten, vermittelt den Eindruck, dass Sie trotz Ihrer Beteuerung an akkurater Berichterstattung überhaupt nicht interessiert sind. Sie schreiben:

Ich kann deshalb allenfalls Ihre Kritik am Ende der Sendung nachvollziehen: Da haben wir in der Tat wegen der Fülle der bisherigen Informationen auf eine Aufschlüsselung des Betrags verzichtet.

"Vereinfachung" kann hier nicht als Rechtfertigung dienen: Wie unmittelbar aus der Darstellung des Erzbistums hervorgeht, handelt es sich bei dieser Position vor allem um Kirchensteuer-Rückerstattungen:

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Außerdem ist leicht erkennbar, dass von Ihren 100 Euro Kirchensteuer nur 2 Euro für den Gebühreneinzug fällig werden:

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Auch ohne Taschenrechner erkennt man: In den 6,69 stecken 4,69 Kirchensteuer-Rückerstattungen und 2 Euro Einzugsgebühr.

Wenn Sie das vereinfachen wollten, hätten Sie redlicherweise erklären müssen, dass es sich bei dem Betrag im Wesentlichen um Kirchensteuer-Rückerstattungen handelt.

Ich sehe ja ein, dass Sie die Einzugsgebühr erwähnen wollten. Statt zu sagen

"Der Rest meines Geldes geht ans Finanzamt. Dafür, dass der Staat die Steuer für die Kirchen einzieht."

Hätten Sie einfach sagen können

"2 Euro gehen ans ans Finanzamt. Dafür, dass der Staat die Steuer für die Kirchen einzieht."

Aber damit noch nicht genug. Weiter schreiben Sie in Ihrer Antwort:

Es war mir deshalb wichtig, auf der begleitenden Online-Seite die Zahlen noch einmal aufzuführen und zu erläutern, ergänzt durch Links zu weiterführenden Seiten.

Vielen Dank für diesen Hinweis! Auf besagter Website des BR steht:

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Zunächst einmal muss man hier schon sehr genau hinschauen, um überhaupt zu bemerken, dass es nicht allein um die Einzugsgebühr geht.

Im Vergleich zur Darstellung des Erzbistums (s.o.) ist hier überhaupt nicht mehr erkennbar, dass es sich um KIRCHENSTEUERerstattungen handelt.

Die wichtige Information, dass die Gebühr für den Kirchensteuereinzug 2% beträgt, haben sie gegenüber Ihrer kirchlichen Vorlage wegfallen lassen. Und während im Text des Erzbistums noch erkennbar ist, dass die Erstattungen den Großteil des Postens ausmachen, erwähnt Ihr Text nur die Gebühr.

Darf ich fragen, warum?

(Update:) Mittlerweile vermute ich: Wer das geschrieben hat, glaubte, mit "Steuererstattungen" sei die Kostenerstattung an das Finanzamt gemeint. Und weil die 2% nicht passten, wurden die halt weggelassen. Das wäre eine Erklärung für Darstellung auf der Webseite, aber auch in der Sendung – aber wiederum eine, die am Sachverstand und am Interesse an einer akkuraten Darstellung zweifeln lässt.

Fazit: Selbst jemand, der Ihre Website besucht, muss schon sehr genau hinschauen, um zu merken, dass hier nicht allein die Einzugsgebühr gemeint ist. Dass es sich um Erstattungen der Kirchensteuer handelt, kann er überhaupt nicht erkennen. So, wie Sie es darstellen, muss man den Eindruck haben, der Betrag beinhalte im Wesentlichen die Einzugsgebühr.

Es fällt schwer, hier keine gezielte Manipulation zu vermuten. Es wäre interessant, zu erfahren, ob Sie diesen Text von der Kirche erhalten haben, oder ob Sie ihn in Ihrer Redaktion selbst verfasst haben.

Und obwohl Sie anerkennen, dass die Darstellung in Ihrer Sendung nicht richtig war, und obwohl Sie zur Rechtfertigung auf Ihre Webseite verweisen, hielten Sie es offenbar nicht für nötig, die Darstellung auf der Website im Nachhinein zu verbessern. Oder mir dies wenigstens anzukündigen.

Somit kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kirchenredaktion des Bayerischen Rundfunks nicht nur keine angemessene Sachkompetenz hat, sondern auch kein ausgeprägtes Interesse an einer akkuraten Darstellung.

Der Dunning-Kruger-Effekt

Vielmehr erinnert mich Ihre Antwort an den Dunning-Kruger-Effekt: Wenn man nur inkompetent genug ist, erkennt man seine eigene Inkompetenz nicht.

Ihre eigene Sendung vermittelt übrigens den Eindruck, dass das Erzbistum diese Inkompetenz und Naivität wohlwissend ausgenutzt hat, um Sie – entschuldigen Sie die Formulierung, aber sie erscheint mir naheliegend – als "nützliche Idioten" einzuspannen. Nämlich dort, wo Frau Esmann Generalvikar Beer trifft (ab Minute 19:12):

Irene Esmann: Grüß Sie, Herr Beer.
Generalvikar Beer: Grüß Gott.
Irene Esmann: Herr Beer, ich hab Ihnen was mitgebracht. Kirchensteuer. Und zwar hab ich dabei 3,70 Euro. Für die überdiözesanen Aufgaben.
Generalvikar Beer: Danke schön.
Irene Esmann: Dann hätt ich noch 9,97 Euro dabei für die Verwaltung.
Generalvikar Beer: Die können Sie mir auch gleich geben.

Frau Esmann spricht hier von der Kirchensteuer und zählt Generalvikar Beer exakt die Beträge aus der Broschüre des Erzbistums in die Hand. Wie bereits erwähnt, ist man sich im Generalvikariat darüber im Klaren, dass die Verteilung der Einnahmen nicht die Verteilung der Kirchensteuern widerspiegelt. Als Frau Esmann die Kirchensteuer im Zusammenhang mit den Zahlen aus der Broschüre erwähnte, war für Generalvikar Beer absehbar, dass die irreführenden, aber immerhin korrekten Informationen aus der kirchlichen Broschüre vom BR falsch präsentiert werden würden.

Da in der Sendung immerhin erwähnt wird, dass es sich um die Aufschlüsselung der Einnahmen handelt, nehme ich an, dass man Ihnen zwar gesagt hat, dass es da einen Unterschied gibt, dass man Ihnen aber nicht erklärt hat, dass dadurch die Verteilung aus der Broschüre nicht mehr die Verteilung der Kirchensteuer repräsentiert.

Jedenfalls ist es sehr ärgerlich, dass die Kirche hier bessere – und vor allem: korrekte! – Informationen liefert als der öffentlich-rechtliche Rundfunk, dessen Darstellung nicht nur schlechter ist, sondern auch noch falsch.

Fazit: In der Ankündigung Ihrer Sendung schrieben Sie:

Die Kirchensteuer – kaum jemand begreift, wie sie eingezogen und verwendet wird.

Leider scheint das auch für die "KirchenexpertInnen" des Bayerischen Rundfunks zuzutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übernommen von https://skydaddy.wordpress.com