Kommentar

Ehegattensplitting: Wenn politische Kommunikation die Realität verlässt

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Die Debatte um das Ehegattensplitting zeigt exemplarisch, wie weit sich politische Kommunikation von sozialgeschichtlicher Realität entfernen kann. Während Kabinettsmitglieder von "Fehlanreizen" sprechen und Medien unkritisch folgen, gerät aus dem Blick, warum das Splitting überhaupt eingeführt wurde – und für wen es bis heute wirkt. Ein Kopfschüttelartikel über polithistorische Amnesie, ökonomische Verkürzungen und eine Politik, die ihre eigenen Wähler missversteht.

Der Kern der Sache ist einfach und zugleich fundamental: Die Ehe ist im deutschen Recht eine wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Staat diese Einheit nicht künstlich in zwei steuerliche Einzelpersonen zerlegen darf. Das Splitting ist die tarifliche Umsetzung dieser Grundentscheidung – nicht eine Förderung, nicht eine Subvention, nicht ein "Anreizmodell", sondern die neutrale Besteuerung eines gemeinsamen Einkommens.

Die verfassungsrechtliche Dimension

Die Definition der Ehe als wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft bedeutet: Einkommen wird gemeinsam erwirtschaftet. Einkommen wird gemeinsam verwendet. Die Steuer darf diese Einheit nicht künstlich auseinanderdividieren.

Das Splitting ist daher nicht "Privileg", sondern die tarifliche Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe. Diese folgt zentralen Leitlinien: Die Ehe darf steuerlich nicht schlechter gestellt werden als zwei unverheiratete Personen mit gleichem Gesamteinkommen (das wäre eine konkrete Folge einer Abschaffung des Splittings). Die Steuer muss die gemeinsame Leistungsfähigkeit abbilden, nicht die individuelle. Der Staat darf die innerfamiliäre Arbeitsteilung nicht bestrafen.

Damit ist klar: Eine Abschaffung oder starke Einschränkung des Splittings wäre verfassungsrechtlich hochriskant, weil sie die Ehe als wirtschaftliche Einheit ignorieren würde.

Der Spiegel fragt ernsthaft, ob das Splitting Frauen davon abhalte, Vollzeit zu arbeiten. Politiker sprechen von "Fehlanreizen". Und ein großer Teil der Presse gibt diese Erzählung unkritisch weiter. Man möchte den Kopf auf den Tisch legen.

Ein Blick zurück: Das Henne‑und‑Ei‑Problem

Wer heute behauptet, das Splitting halte Frauen von Vollzeitarbeit ab, ignoriert vollständig, warum es 1958 überhaupt eingeführt wurde. Es sollte Familien mit ungleicher Erwerbsverteilung nicht schlechterstellen als Doppelverdiener mit gleichem Gesamteinkommen. Es war eine auf familiäre Realität gerichtete Maßnahme, kein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Schlicht: Eine gebotene Korrektur des Steuersystems, kein politischer Opportunismus. Dass man heute so tut, als sei das Splitting der Grund für Teilzeit, ist eine historische Verdrehung, die man nur grotesk nennen kann.

Soziale Realität moderner Familien

Auch heute gibt es Familien, in denen einer Vollzeit arbeitet, der andere Care‑Arbeit trägt, Arbeitszeiten und Pendelwege nicht verhandelbar sind, Kinderbetreuung nicht beliebig verfügbar ist und die ökonomische Realität nicht aus Ideologie besteht. Genau diese Familien waren die Zielgruppe des Splittings – und sie sind es bis heute.

Das Splitting wirkt ausschließlich dort, wo Einkommen ungleich verteilt ist. Es gibt keine "Mitnahmeeffekte". Das Splitting ist ein intelligentes, selbstregulierendes Tarifinstrument, das die gemeinsame wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis in den Einzelfall hinein abbildet. Einzigartig im Steuerrecht.

Die politische Kausalitätsfantasie

Die Behauptung, das Splitting halte Frauen von Vollzeit ab, ist eine politische Projektion. Sie setzt voraus, dass Familien ihre Erwerbsentscheidungen primär nach steuerlichen Effekten treffen.

Die Realität sieht anders aus: Betreuungsaufgaben, Arbeitszeiten, Löhne, Pendelwege und mehr sind die Faktoren, die Erwerbsmodelle bestimmen. Nicht ein Steuermechanismus, dessen Wirkung auf ihre Steuerlast viele nicht einmal überschlagen können. Das Splitting bildet eine Realität ab – es erzeugt sie nicht.

Es dem Splitting anzulasten, dass Frauen Teilzeit arbeiten, ist ungefähr so logisch wie dem Thermometer die Schuld am Fieber zu geben.

Die nächste Schieflage

Das Narrativ vom Ehegattensplitting, das Frauen von Vollzeitarbeit abhalte, erfüllt noch einen zweiten politischen Zweck. Es fügt sich nahtlos in die Erzählung ein, die der Kanzler seit Monaten wiederholt: Deutschland müsse "mehr arbeiten".

Hierin steckt nicht nur eine falsche Ursachenzuschreibung, sondern auch eine verfehlte Zielvorstellung. Denn selbst wenn das Splitting morgen verschwände, würde das an den strukturellen Problemen des Arbeitsmarkts – vom Fachkräftemangel in systemrelevanten Berufen bis hin zu fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten – genau nichts ändern.

Die Vorstellung, man könne durch steuerliche Strafmaßnahmen oder moralische Appelle plötzlich Millionen Menschen in Vollzeit bringen, ist ökonomisch leer. Sie ignoriert die Realität derjenigen, die heute schon an der Belastungsgrenze arbeiten – und sie ignoriert die Tatsache, dass Arbeitszeit nicht beliebig vermehrbar ist.

Die politische Kommunikation tut so, als sei "mehr arbeiten" eine Art patriotische Pflicht. Tatsächlich ist es eine ökonomische Fantasie, die weder empirisch noch strukturell trägt. Und das Ehegattensplitting wird zum kommunikativ bequemen Sündenbock, um diese Fantasie zu stützen.

Ehegattensplitting ist weder Fördermaßnahme noch Umverteilungsinstrument

Der oft gehörte Einwand "Hochverdiener profitieren auch" ist verteilungspolitisch verständlich, aber verfassungsrechtlich und steuersystematisch irrelevant. Denn das Splitting bewertet nicht die Höhe des Einkommens, sondern die Verteilung innerhalb der Ehe. Das Splitting ist ein Neutralitätsmechanismus, kein Umverteilungsinstrument.

Wenn der Staat die Ehe als wirtschaftliche Einheit anerkennt, muss er sie auch durchgängig steuerlich als solche behandeln. Verteilungspolitische Korrekturen gehören in den Tarifverlauf, nicht in die Tarifform. Verteilungspolitik findet oberhalb des Splittings statt (Tarifverlauf, Spitzensteuersatz, Abgeltungsteuer u.a.).

Und noch ein Punkt…

Der Kinderaspekt ist in der Debatte ein ständiger Schatten, der immer wieder auftaucht, obwohl er systematisch gar nicht im Splitting steckt.

Das Splitting bildet Ehe ab, nicht Kinder. Kinderkosten werden im Steuerrecht an anderer Stelle berücksichtigt (Kinderfreibeträge, Kindergeld). Wer das Splitting mit Kinderförderung verwechselt, führt zwei Systeme zusammen, die bewusst getrennt sind. Die Forderung, das Splitting abzuschaffen, um "Kinder besser zu fördern", ist daher ein Kategorienfehler.

Ein Blick zurück – und ein ernüchternder Blick nach vorn

Wenn man sich vergegenwärtigt, wann und aus welchen Gründen das Ehegattensplitting eingeführt wurde, wird die Absurdität der heutigen Debatte erst richtig sichtbar. Es stammt aus dem Jahre 1958, initiiert vom Kabinett Adenauer III.

Unter einem konservativen Kanzler, der sicher vieles war, aber bestimmt kein Sozialromantiker. Und dennoch hatte er einen klaren Blick für die Realität: Auch ganz ohne Verfassungsgericht wusste man damals, dass Familien als ökonomische Einheit funktionieren. Adenauer hat das Splitting nicht erfunden, um Rollenbilder zu zementieren, sondern um eine ökonomische Schieflage nicht zusätzlich steuerlich zu bestrafen.

Man sollte die Debatte über das Ehegattensplitting ehrlich und mit Blick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen führen  – und nicht mit dem Vorschieben einer Kausalität, die jeder historischen, sozialen und ökonomischen Evidenz widerspricht. Und vielleicht sollte man auch vermeiden, gleichzeitig von einer entlastenden Einkommensteuerreform und der Abschaffung des Ehegattensplittings zu sprechen. Denn letzteres ist zunächst einmal eines: eine Einkommensteuererhöhung.

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