Wahlprüfsteine des Säkularen Netzwerks NRW zur Landtagswahl 2022

Haben die Parteien Antworten auf die Säkularisierung?

6. Kirchenaustritt

Die meisten Menschen hierzulande werden durch Kindstaufe zu Kirchenmitgliedern.
Wie will Ihre Partei das Verfahren des Kirchenaustritts entbürokratisieren, bei gleichzeitigem Wegfall der Gebührenschranke, damit auch Ärmeren dieses Grundrecht nicht verwehrt wird?

Antwort der CDU:

Wir setzen uns für die grundgesetzlich garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen ein. Diese Freiheit verstehen wir im positiven Sinne. Als Volkspartei ist es für uns selbstverständlich, mit allen gesellschaftlichen Gruppen im Dialog zu stehen und alle relevanten Interessenvertretungen und deren Anliegen zu berücksichtigen, solange sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Bereits in den vergangenen fünf Jahren haben wir uns in allen Bereichen und Sektoren für den Bürokratieabbau eingesetzt. Alleine mit den Entfesselungspaketen konnten rund 150 Maßnahmen zur Entbürokratisierung umgesetzt werden. Auch in den kommenden fünf Jahren werden wir uns für eine Verschlankung bürokratischer Verfahren sowie moderner Kommunen und die digitale Verwaltung im Sinne alle Bürgerinnen und Bürger sowie im Sinne der Effizienz der Verwaltungsarbeit einsetzen.

Antwort der SPD:

Wir wollen, dass der Staat für Kirchenaustritte keine Hürden aufbaut, aber ein geordnetes Verfahren sicherstellt. Ob dies besser über die Kommunen anstelle der Amtsgerichte, online und persönlich erfolgt oder wie die Kosten aufgeteilt werden, das wollen wir mit den Beteiligten besprechen.

Antwort der FDP:

Im deutschsprachigen Raum übernimmt die Verwaltung neben ihren staatlichen Aufgaben auch die Bearbeitung der Kirchenein- und -austritte. Die zunehmende Zahl an Kirchenaustritten stellt eine Belastung für die Verwaltung dar und führt zu langen Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen deshalb diesen Bereich digitalisieren und damit beschleunigen. Die Kirchenaustrittsgebühr wollen wir abschaffen. Wir sprechen uns zudem, aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und des Schutzes des Einzelnen, für eine Beweislastumkehr fünf Jahre nach dem Kirchenaustritt zugunsten der Austretenden aus. Die Beweispflicht der unterstellten, noch andauernden Mitgliedschaft soll dann nicht mehr beim Ausgetretenen, sondern bei der Kirche liegen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir unterstützen das Anliegen, die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen.

Antwort von Die Linke:

Aus der juristischen Institution einer Glaubensgemeinschaft auszutreten muss analog dem Austritt aus Vereinen unkompliziert und unbürokratisch möglich sein. Eine formlose Erklärung gegenüber der betreffenden Institution muss dafür ausreichen. Gebühren für einen Austritt gehören abgeschafft.

Antwort der Piraten:

Wir sprechen uns für die Abschaffung der von CDU/FDP im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die dem Staat entstehenden Kosten durch die Kirchen erstattet werden.

Antwort von Die Humanisten:

Ein Kirchenaustritt sollte jederzeit, online oder im Amtsgericht kostenlos möglich sein.