IBKA-Tätigkeitsbericht 2017 erschienen

Der "Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten" (IBKA) stellte gestern seinen Tätigkeitsbericht 2017 vor. Schwerpunkte im vergangen Jahr waren das "Lutherjahr" sowie das Thema "Flucht und Migration".

Der hpd zitiert aus dem Tätigkeitsbereicht:

"In vielen Ländern herrscht ein soziales und politisches Klima, in dem es für Nichtreligiöse mit großen Schwierigkeiten und Risiken verbunden ist, sich zu ihren Überzeugungen zu bekennen. Diesen Risiken zum Trotz gibt es dennoch Nichtreligiöse und Atheisten, die sich öffentlich äußern und organisieren. Um diese Entwicklung in der Türkei zu unterstützen, verlieh der IBKA den Preis 'Sapio' an den türkischen Atheistenverein 'Ateizm Derneği'. Dies geschah im Rahmen einer Preisverleihungsveranstaltung, auf der über die Situation von Atheisten in der Türkei informiert wurde."

IBKA Tätigkeitsbericht 2017

Anfang April vergangenen Jahres wurde die IBKA-Arbeitsgemeinschaft "Flucht und Asyl" gegründet, um säkular orientierte Flüchtlinge politisch zu unterstützen und ihre Selbstorganisation zu fördern. Der IBKA weist darauf hin, dass "sich viele Menschen mit abweichenden weltanschaulichen Überzeugungen zur Flucht gezwungen" sehen. 

Weiter heißt es: "Der IBKA begleitete kritisch das Lutherjahr und wies bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hin, dass Luthers Schriften von Intoleranz und Antisemitismus geprägt sind."

In dem Tätigkeitsbericht werden viele Aktionen aufgeführt, die der IBKA im vergangen Jahr durchführte. So beriet der Verein "Kirchenaustrittswillige zu den Fragen: Wie geht das – wo geht das – wie komme ich kostenlos aus der Kirche."

Der Landesverband NRW des IBKA beteiligte sich unter anderem an der Kunstaktion "11. Gebot" gegen eine Bezuschussung des Kirchentags in Münster aus öffentlichen Mitteln.

"Den IBKA erreichen regelmäßig Anfragen des Bundesverfassungsgerichts nach einer Stellungnahme zu Verfahren, in denen es um Religion und Weltanschauung geht. Die letzte solche Anfrage erreichte den IBKA im August. Dabei geht es um die Zulässigkeit des Tragens eines Kopftuchs durch eine Rechtsreferendarin auf der Richterbank. Die Stellungnahme ging dem Bundesverfassungsgericht im November zu."

In einer Pressemitteilung vom 12. Juni mit dem Titel "Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht" hat sich der IBKA nachdrücklich für eine weltanschaulich neutrale Justiz ausgesprochen.